Hallo,
wir sollen eine Nachzahlung für Hauswartkosten leisten. Auf Nachfrage habe ich vom Vermieter die Rechnungen des Hauswartservice bekommen. Dort steht als einziger Posten "Allgemeine Hauswarttätigkeiten". Einen Vorwegabzug für Verwaltungstätigkeiten hat der Vermieter abgezogen. Trotzdem habe ich Zweifel, dass dort alles korrekt abgerechnet wurde.
Kann ich Aufklärung verlangen, welche Tätigkeiten zu welchem Zeitpunkt der Hauswart da abrechnet?
Grüße
deine-mudder
Betriebskostenabrechnung - Kann ich Aufklärung verlangen, welche Tätigkeiten der Hauswart abrechnet?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Tag wäre schon OK ;-) Ich will Hauptsächlich wissen, WAS da abgerechnet wird. Also welche Reparaturen und was der sonst noch so gemacht hat.
Oder reicht so eine Rechnung mit Verweis auf die vereinbarten Tätigkeiten aus, die beinhalten sowas wie Kleinreparaturen, Materialkosten usw.
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quote:
Trotzdem habe ich Zweifel, dass dort alles korrekt abgerechnet wurde.
Warum ?
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Hauptsächlich, weil die Hälfte der Dinge, die in der Aufgabenbeschreibung steht, hier nicht stattfindet! Der Hauswart reinigt weder die Kelleraufgänge noch die Mülleimerboxen, Schnee räumen wir selbst ud Gartenanlagen werden auch nicht gepflegt. Die Lampe vor unserer Tür funktioniert seit Jahren nie länger als drei Tage am Stück und dann 4 Monate gar nicht. Reparaturen sind so pauschal nicht umlagefähig und damit verbundene Materialkosten auch nicht.
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Was seid ihr denn hier für ein Forum?
Ich stelle eine klare und einfache Frage und muss mich für meine Beweggründe rechtfertigen? Warum ich so handle, ist doch mal völlig egal! Die Frage war: Habe ich das Recht, einzusehen, welche Leistungen der Hauswart im einzelnen abrechnet.
Wie ich darauf komme, dass die Müleimerboxen nicht gereinigt oder die Gartenanlagen nicht gepflegt werden, tut dafür mal nichts zur Sache.
Die Vermietung bezahlt offenbar blind Rechnungen an die Hauswartfirma - "Allgemeine Hauswartkosten" - und legt dass dann auf die Mieter um. Wenn das alles korrekt ist, zahle die die Nachzahlung gerne. Aber eben genau das will ich wissen.
Also wäre ich dankbar über Antworten, die mir hier Klarheit verschaffen und alles andere könnt ihr euch gerne sparen.
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Wenn das alles korrekt ist, zahle die die Nachzahlung gerne
Entweder wurden die Aufgaben ordnungsgemäß erledigt oder sie wurden es nicht.
Das hängt doch nicht von irgendwelchen Belegen ab.
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Da hast du natürlich Recht! Aber welche Arbeiten abgerechnet wurden weiß ich ja nicht. Darum geht's ja Vielleicht wurde Gartenpflege gar nicht abgerechnet, dafür dutzende von nicht umlagefähigen anderen Dingen.
Das ist das nächste: Rechnen die Dinge ab, die sie nicht leisten (wäre ja nicht mal die Schuld meiner Vermietung) würde ich denen nahelegen, ihrer Hauswartfirma mal dringend auf die Finger zu gucken. Aber sowas lässt sich natürlich schwerer nachweisen...
Wenn ich meinen Kunden eine Rechnung stellte, ohne Tätigkeitsnachweis, würden die mich herzlich auslachen und achtkantig rauswerfen! In der Vermietung scheint sowas üblich zu sein?! Ist meine Forderung wirklich so abwegig?
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Danke für deine Konstruktiven Beiträge. Du bist wohl Vermieter, was? Schade, dass ich dich erst ab 30 Beiträgen bewerten darf...
Wenn die Kosten, die der Vermieter da bezahlt, an mich weitergegeben werden, geht mich das sehr wohl etwas an.
Wie der Garten bewirtschaftet wird, wenn ich dafür bezahle, geht mich seht wohl etwas an.
Hoffentlich habe ich mal das Vergnügen, dich als Kunden zu haben, da freut sich jeder Dienstleister. Rechnungen ohne Inhalt stellen, die einfach bezahlt werden!
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Danke für deine konstruktiven Beiträge. Du bist wohl Vermieter was?
Wenn mein Vermieter Kosten an mich weitergibt, geht es mich sehr wohl etwas an, wofür.
Wenn ich dafür bezahle, wie der Garten bewirtschaftet wird, geht es mich sehr wohl etwas an.
Hoffentlich habe ich dich mal als Kunden, da verdiene ich mir eine goldene Nase...
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Danke, ich suche mir lieber ein Forum, in dem meine Fragen konstruktiv diskutiert werden, anstatt dass verkappte Vermieter mich hier als dummen Querulanten hinstellen.
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Tolle "Beratung"
VIII ZR 27/07
Nimmt der Vermieter bei den Kosten des Hauswarts einen pauschalen Abzug nicht umlagefähiger Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten vor, genügt ein schlichtes Bestreiten des Mieters. Dem Vermieter obliegt es in diesem Fall, die Kosten nachvollziehbar so aufzuschlüsseln, dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können
.
...
Der Vermieter muss die Kosten der umlagefähigen Hauswartstätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können (LG Potsdam, WuM 2003, 743; LG Neuruppin, WuM 2004, 49
, 50). Die Darlegungs- und Beweislast trifft nach einhelliger Ansicht den Vermieter ...
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Wo war denn von einem pauschalen Abzug die Rede ?
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quote:
Im Eingangsbeitrag des TE.
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Einen Vorwegabzug für Verwaltungstätigkeiten hat der Vermieter abgezogen
Hat sich das Wörtchen "pauschal" da irgendwo versteckt ?
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quote:
weil die einzelnen Rechnungspositionen nicht aufgeschlüsselt sind.
Hast Du die Abrechnung gesehen ?
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quote:<hr size=1 noshade>Hast Du die Abrechnung gesehen ? <hr size=1 noshade>
Das ist nicht nötig.
Den Anforderungen des § 259 BGB i.V.m. § 2 Nr. 14 BetrKVO genügt das hier nicht.
14. die Kosten für den Hauswart,
hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden;
...
Das hat zumindest der BGH klar erkannt und Gilhorn auch.
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Was Ihr alles so ERKENNT (ohne eine einzige Unterlage gesehen zu haben) ....
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