Hallo,
heute haben wir endlich unsere Betriebskostenabrechnung erhalten. Wir hatten Nachbarn, die Schlangen und Reptilien gezüchtet hatte. Nach einigen Wochen nach deren Auszug fanden wir unerklärliche Tierchen im Keller und informierten den Vermieter, der einen Kammerjäger beauftragte. Nach einer Prüfung stellte sich heraus, dass diese Tierchen früher in alten Mühlen waren. Keiner Lagert Lebensmittel wie Mehl oder Brot im Keller, aber der Vermieter hat die Rechnung auf die Betriebskostenabrechnung umgelegt. Ist dies zulässig?
-- Editiert von NetteS am 13.09.2007 20:33:05
Betriebskostenabrechnung - Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Wenn es im Mietvertrag vereinbart ist.
Hier muß man differenzieren:
handelt es sich bei dem kammerjägerauftrag um eine Vorsorgebehandlung (jährliches Sprayen oder so), dann sind die Kosten umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Wurde der Kammerjäger aber gerufen, um einen einmaligen besonderen Schädlingsanfall zu bekämpfen, dann ist das nicht umlagefähig.
Das ist ähnlich wie bei der Gartenpflege oder der Differenzierung zwischen Wartung und Reparatur.
Gruß Justice
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@Justice
Das sehe ich anders.
Bei Gartenpflege oder Dachrinnenreinigung fallen Arbeiten zwangsläufig an, entweder laufend ein wenig oder alle paar Jahre richtig viel.
Ungezieferbekämpfung setzt aber erst mal das Auftreten von Ungeziefer voraus.
Es wäre unsinnig (und gesundheitlich bedenklich) das Haus regelmäßig mit Giftstoffen einzustäuben.
Die Mehrzahl der Häuser werden nicht vorsorglich bestäubt und haben trotzdem kein Ungeziefer.
Hallo,
erstmal vielen Dank für eure Antworten.
Es handelte sich um einen Kammerjägerauftrag.
Ich habe leider die Unterlagen über diese Viecher entsorgt, weil ich nicht mehr drangedacht hatte, dass unser lieber VM uns mit Sicherheit die Kosten aufdrücken will. Fakt ist doch wohl, dass man keinem Mieter die Verursachung dieser Viecher nachweisen kann, weil keiner eine Mühle im Keller betreibt (diese Viecher dessen Namen ich vergessen habe sind früher in Mühlen und Backstuben aufgetreten). Aber nachdem der EX-Reptilienbesitzer ausgezogen war, in dessen Wohnung Kakerlaken waren.
Leider haben wir diese Vicher erst einige Monate später entdeckt.
Gruß
Es ist auch nicht erforderlich, daß man irgendeinem Mieter irgendetwas nachweisen muß.
Ein Treppenhaus wird z.B. auch auf Mieterkosten gereinigt, ohne daß ermittelt wird, wer
da eigentlich den ganzen Schmutz reingetragen hat.
--- editiert vom Admin
Das wurde doch auch schon entschieden....
Die Kosten für eine einmalige Ungezieferbekämpfung hat grundsätzlich der Vermieter zu tragen, es sei denn, der Mieter hat den Schädlingsbefall verursacht (LG München I 20 S 19147/00
WM 2001, 245
).
Vielen Dank, Scalar12, das sind genau die Tierchen, die der Kammerjäger gefunden hatte, aber leider
Monate nachdem unser Reptilienzüchter ausgezogen war. Aber es steht ja drin, dass sie als Futter verwendet werden. Das werd ich dem Vermieter zukommen lassen als Gedächtnisstütze.
Gruß
--- editiert vom Admin
Hallo Scalar12,
diese Tierchen waren nachweislich nur im Keller, dort hat aber niemand sein Müsli oder Mehl stehen....oder meinst du, sie sind die Treppen hinunter gelaufen, um nachzusehen, ob es noch etwas besseres im Keller gibt?
--- editiert vom Admin
Hallo Scalar12,
bin ja auch ein lustiger Mensch, aber so langsam verfehlen wir das Thema...*g mir geht es darum, dass ich nicht einsehe, die Kosten für die Hinterlassenschaften des Reptilienzüchters zu tragen. Also, ich weiß, dass er für die Schlangen die Mäuse im Keller gezüchtet hatte. Da ist manchmal eine freche Maus entwischt und im Gemeinschaftskeller herumspaziert. Der Geruch war auch nicht so schön.Wie das mit den Mehlkäfern war, weiß ich nicht. Auf jeden Fall hatte der Nachmieter in dessen Wohnung eine Begegnung mit Kakerlaken und ist dann auch ganz schnell ausgezogen. Die blieben aber glücklicherweise in der Wohnung und sind nicht in den anderen Wohnungen herumspaziert.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
39 Antworten