In der jetzigen erhaltenden Betriebskostenabrechnung aus dem Jahre 2018 wurden wieder einmal Kosten für die installierten Rauchmelder zu UNRECHT erhoben.
Denn im vergangenen Jahr 2018, wurden die Rauchmelder weder gewartet noch irgendwelche andere Dienstleistung wurde an diesen ausgeübt. Aber die SAGA Hamburg erhebt Kosten für diese Rauchmelder.
Bei Nachfragen wurde mir mitgeteilt, das es sich um Mietkosten handelt. Diese Mietkosten sind aber auf Nachfragen beim Mieterverein zu Hamburg nicht umlagefähig. Somit wird hier, der Mieter
wieder betrogen!
Betriebskostenabrechnung - Rauchmelder bei SAGA Wohnungen in Hamburg
31. August 2019
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Frage vom 31. August 2019 | 11:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung - Rauchmelder bei SAGA Wohnungen in Hamburg
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#1
Antwort vom 31. August 2019 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (120261 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatDenn im vergangenen Jahr 2018, wurden die Rauchmelder weder gewartet noch irgendwelche andere Dienstleistung wurde an diesen ausgeübt. :
Und das weis man jetzt woher genau?
#2
Antwort vom 1. September 2019 | 14:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Vorsicht! die Saga könnte sich wehren. Gegen den Vorwurf des Betruges.ZitatSomit wird hier, der Mieter wieder betrogen! :
Warum?
Weil die Auskunft des MV HH evtl. falsch ist? Und du hier in die Welt pustest, was du verstanden hast?
Das mit den Mietkosten von Rauchwarnmeldern (diese meinst du??)
Gericht lässt Revision zu
Die Frage, ob die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern in Mietwohnungen bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten umgelegt werden können, wird von den Gerichten unterschiedlich beurteilt und ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Das Gericht hat zur Klärung dieser Frage die Revision zum BGH zugelassen.
(LG Hagen, Urteil v. 4.3.2016, 1 S 198/15 )
und auch
Ob dieAnmietungskosten für Rauchwarnmelder über die die Betriebskosten umgelegt werden können, ist umstritten. Einerseits soll dies möglich sein (Landgericht (LG) Magdeburg, Urteil vom 27.09.2011, Az.: 1 S 171/11 ), andererseits nicht (LG Hagen, Urteil vom 04.03.2016, Az.: 1 S 198/15 ; Amtsgericht (AG) Dortmund, Urteil vom 30.01.2017, Az.: 423 C 8482/16 ; AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 04.12.2013, Az.: 715 C 282/13).
https://www.betriebskostenabrechnung.com/blog/austausch-rauchmelder/
https://www.haufe.de/immobilien/verwaltung/miete-fuer-rauchwarnmelder-nicht-als-betriebskosten-umlegbar_258_367698.html
Ich habe allerdings keine Ahnung, ob der BGH sich schon per Rauchmeldung gemeldet hat...
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#3
Antwort vom 2. September 2019 | 09:12
Von
Status: Schüler (299 Beiträge, 10x hilfreich)
Zitat:bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag
eben. Sonst nämlich NICHT. Ein Mietvertrag wird bekanntlich immer von 2 Parteien unterschrieben.
Und wenn die eine davon (der Vermieter) nachträglich Änderungen einbauen will - mus sman das nicht hinnehmen. Hat der Mieter also nachweislich widersprochen, können auch solche "mietvertraglichen Änderungen" nicht Grund für neue Umlagen sein. Wobei auch bei uns gilt - KEINE Umlage für Anmietkosten (in unseren Mietverträgen steht zum Glück auch drin "keine Kosten für die Wartung") - vom Vermieter selbst formuliert und unterschrieben.
Seitdem versucht der Schlingel Jahr für jahr aufs neue im Kleingedruckten (unter der Winterberäumung oder Spielplatzreinigung) die Anmietkosten doch noch durchzuboxen. Wer liest denn schon so genau das Kleingedruckte (für sowas hat man doch ALEXA + Co.)
-- Editiert von Brit2 am 02.09.2019 09:16
#4
Antwort vom 2. September 2019 | 10:49
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Ich hatte den TE so verstanden, dass er zunächst gegen die Wartungskosten mosert, weil angeblich nicht gewartet wurde.ZitatSonst nämlich NICHT. :
Dann kam von SAGA die Auskunft, es seien doch (nur) die umgelegten Anmietkosten für die RWM.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass SAGA als Großvermieter gegen den Willen des Mieters RWM in der Wohnung installiert.
Offenbar liegt das Einverständnis vor, der MV ist wirksam.
#5
Antwort vom 2. September 2019 | 11:38
Von
Status: Gelehrter (10701 Beiträge, 4211x hilfreich)
ZitatIch kann mir nicht vorstellen, dass SAGA als Großvermieter gegen den Willen des Mieters RWM in der Wohnung installiert. :
Der Mieter hat bei der Installation von RWM (zum Glück) überhaupt nichts zu sagen, denn die Installation ist gesetzlich vorgeschrieben.
ZitatOffenbar liegt das Einverständnis vor, :
Das braucht sie nicht, siehe oben.
Hätte der Mieter den Einbau verweigert, wäre er deswegen verklagt worden.
Zitatder MV ist wirksam. :
Sehe ich nicht.
#6
Antwort vom 2. September 2019 | 14:27
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Danke für die Klarstellung Korrektur.
Dann schreib doch bitte noch was zu #3.
#7
Antwort vom 12. Oktober 2019 | 04:45
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Moin,
Ein bekannter von mir wohnt in einer SAGA-Wohnung, und die Rauchmelder die bei ihm hängen, sind Funk-Rauchmelder ("B****ta Rauchmelder star"), die aus der Ferne prüfbar sind. Nur weil also niemand in der Wohnung war, heißt dass nicht, das die Rauchmelder nicht geprüft wurden.
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