Hallo,
ich habe in diesen Tagen(25.11.04) meine Betriebskostenabrechnung vom Jahre 2002 erhalten.
Der Hammmer ist das ich schon seit 1 1/2 gar nicht mehr dort Wohne, nicht nur das der Vermieter mir die Kontoführung mit 21€ berechnen will, nein, er legte sogar noch Kopieen von den Rechnungen bei, die aber im Jahre 2003 (24.01. +03.02.) datiert sind.
Meiner Meinung muß ich diese Rechnung nicht bezahlen (siehe BGB §556).
Was meint Ihr dazu ??
christian
Betriebskostenabrechnung - Vermieter sendet Abrechnung nach 2 Jahren
Fragen zur Miete?
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--- Posting wurde vom Admin editiert
Genau das denke ich auch, gibt es noch andere Meinungen ????
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Hallo Christian,
nein, Kanalmeister hat recht.
Die Abrechnungsfrist von 12 Monaten nach Beendigung der Abrechnungsperiode ist eine Ausschlussfrist, d.h. danach kann er keine Nachforderungen mehr stellen; der Mieter dagegen schon.
Im 2ten Halbsatz heißt es zwar:"es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten"; § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB
. Das bedeutet, dass der Vermieter für Verspätung der Abrechnung durch Lieferanten (Wasser, Wärme) und Amtsträger (Grundsteuer) nicht haftet. Er ist dann aber auch beweispflichtig. Das seine Abrechnung aus 2002 aus diesem Grund erst jetzt erstellt werden kann, halte ich für unwahrscheinlich.
MfG Gruwo
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