Betriebskostenabrechnung: Werte für Heizung und Wasser

22. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
lunbet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung: Werte für Heizung und Wasser

Hallo,

ich habe etwas über zwei Jahre in einer Wohnung gewohnt. Bei meinem Einzug Mitte des Jahres 2015 wurden die Zwischenwerte für Heizung (Ablesegeräte an den Heizkörpern) und Wasser genommen und am Ende des Jahres somit nach Verbrauch berechnet. Im folgenden Jahr erfolgte die Abrechnung ebenfalls nach meinem Verbrauch.

Nun bin ich Mitte letzten Jahres ausgezogen und habe jetzt die Abrechnung für 2017 bekommen. Es gab keine Zwischenablesung bei meinem Auszug, sondern nur eine am 31.12.2017. Dies wurde so nicht kommuniziert, sondern kam erst jetzt bei der Abrechnung raus. Ich war jedoch davon ausgegangen, dass eine Zwischenablesung stattfindet, da es eben beim Einzug auch so ablief.

Der Vermieter hatte nun die Jahreswerte genommen, durch 12 Monate geteilt und dann mal der sieben Monate genommen, in denen ich im Jahr 2017 in der Wohnung gewohnt habe.
Die Werte weichen enorm von denen der beiden Abrechnungen davor ab. Allein die Heizkosten betragen nun 650% mehr. Der Wasserverbrauch soll nun doppelt so hoch sein.

Muss ich das so hinnehmen, obwohl die beiden Abrechnungen davor komplett nach den Werten an den Heizkörpern, beziehungsweise der Wasseruhr, abgerechnet wurden?

Vielen Dank und schöne Grüße!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

650 % mehr Heizkosten für Sie? Sicher?

Darf ich fragen um welche Beträge es ich damals und jetzt handelte?

Wieviel Mieteinheiten gab es und wie wird beheizt (Gas, Öl, Strom)

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von lunbet):
Es gab keine Zwischenablesung bei meinem Auszug,

Was genau hat den Mieter daran gehindert diese zu tun?



Zitat (von lunbet):
Der Vermieter hatte nun die Jahreswerte genommen, durch 12 Monate geteilt und dann mal der sieben Monate genommen, in denen ich im Jahr 2017 in der Wohnung gewohnt habe.

Schätzungen können durchaus zulässig sein.



Zitat (von lunbet):
Die Werte weichen enorm von denen der beiden Abrechnungen davor ab. Allein die Heizkosten betragen nun 650% mehr. Der Wasserverbrauch soll nun doppelt so hoch sein.

Allein das würde mich schon dazu motivieren, erst mal Belegeinsicht beim Vermieter zu beanspruchen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
lunbet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

es waren sonst 200€ und sollen nun 1500€ sein. Geheizt wird mit Gas.
Es sind neun Mieteinheiten.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Sie haben für ein gesamtes Jahr (2016) lediglich 200 EUR Heizkosten gehabt?

Nö, auch wenn ich nicht weiß, wie groß die Wohnung war, nö das glaube ich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lunbet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was genau hat den Mieter daran gehindert diese zu tun?

Bei der Übergabe war jemand von der Verwaltung da und zumindest die Wasseruhren wurden abgelesen. Warum diese Werte nicht zugrunde gelegt werden, versuche ich derzeit in Erfahrung zu bringen.
Die Heizungswerte werden von einer externen Firma abgelesen, ich habe diese für eine Zwischenablesung nicht beauftragt, da ich dachte, dass die Verwaltung dafür zuständig ist. Das war wohl ein Fehler.


Zitat (von Harry van Sell):
Allein das würde mich schon dazu motivieren, erst mal Belegeinsicht beim Vermieter zu beanspruchen.

Es gibt eine Abrechnung von der oben erwähnten externen Firma, die für die Wasser- und Heizungsabrechnung zuständig ist. Diese liegt nun auch vor und enthält eben nur die Werte für das komplette Jahr.

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#6
 Von 
lunbet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Sie haben für ein gesamtes Jahr (2016) lediglich 200 EUR Heizkosten gehabt?

Nö, auch wenn ich nicht weiß, wie groß die Wohnung war, nö das glaube ich nicht.

Es bringt mir ja nichts, hier um Rat zu fragen und mir dann Kosten auszudenken.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von lunbet):
es waren sonst 200€ und sollen nun 1500€ sein.

Bei 60 - 80 m² wären 200 EUR ungewöhnlich, 1500 EUR nicht unrealistisch.


Wie auch immer, Aufklärung bringt hier wohl nur Belegeinsicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
lunbet
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war eine 1-Zimmerwohnung und ich heize sehr selten.

Auf jeden Fall vielen Dank für die Antworten, ich werde nochmal meinen Vermieter kontaktieren.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von lunbet):
Es war eine 1-Zimmerwohnung und ich heize sehr selten.


Das spielt keine Rolle, hier sind ja auch die Wartungskosten etc. an denen Sie beteiligt werden.

Aber das ist natürlich ein eklatanter Unterschied. Hier hilft erstmal nur eins, Einsicht in die Belege.

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