Hallo,
bald ist es wieder so weit, da flattern vom Vermieter die Betriebskostenabrechnungen ins Haus, die auch die Kosten für Gartenarbeiten enthalten, z.B. die für Baumpflegearbeiten. Alles rechtens.
Wie sieht es aber aus, wenn Baumpflegearbeiten jahrelang vernachlässigt wurden und von solchen Bäumen, beispielsweise von morsch gewordenen ca. 40-jährigen Pappeln, die in unmittelbarer Nähe des Wohnhauses in der Hauptwindrichtung stehen, bei Sturm eine Gefahr für das Wohnhaus ausgeht, wenn einer dieser morschen Bäume umgerissen wird.
Darf der Vermieter die Kosten, nachdem er von Mietern auf diese Gefahr aufmerksam gemacht wurde, für ein Einkürzen dieser Bäume trotzdem auf die Betriebskosten umlegen?
Kennt sich da jemand aus oder hat ähnliches erlebt?
Viele Grüße
Daffi
Betriebskostenabrechnung
14. März 2004
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Frage vom 14. März 2004 | 11:15
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung
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