Betriebskostenabrechnung

21. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Noel
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung

Hallo,
Meine Frau und ich bewohnen seit einem Jahr eine gemeinsame Wohnung.

Die vorherige Wohnungsgesellschaft meiner Frau fordert nun Heizkosten für Ihre alte Wohnung für das Jahr 2000 nach.

Kann da eine Verjährungsfrist greifen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ra.stadler
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Hier greift noch lange keine Verjährungsfrist. Für Sie gilt noch die jetzt 3-jährige Frist, da die neue 1-jährige Frist erst für BK-Abrechnungszeiträume gilt, die nach dem 01.09.2001 enden.

MfG
Klaus Stadler
Rechtsanwalt

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