Hallo,
Meine Frau und ich bewohnen seit einem Jahr eine gemeinsame Wohnung.
Die vorherige Wohnungsgesellschaft meiner Frau fordert nun Heizkosten für Ihre alte Wohnung für das Jahr 2000 nach.
Kann da eine Verjährungsfrist greifen?
Betriebskostenabrechnung
21. November 2002
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Frage vom 21. November 2002 | 08:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung
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#1
Antwort vom 21. November 2002 | 18:02
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
Hier greift noch lange keine Verjährungsfrist. Für Sie gilt noch die jetzt 3-jährige Frist, da die neue 1-jährige Frist erst für BK-Abrechnungszeiträume gilt, die nach dem 01.09.2001 enden.
MfG
Klaus Stadler
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