Hallo liebe Leute,
hab da ein Problem und hoffe daß ich hier Hilfe von Euch bekommen kann.
Die Bank meines Vermieters schickte mir im Juni 2001 ein Schreiben in dem
ich aufgefordert wurde meine Mietkosten direkt auf das Konto der Bank zu
überweisen, damit würden dann auch all meine Forderungen an den
Vermieter erlöschen.
Nun ist es so daß ich seit drei Jahren keine Betriebskostenabrechnung von
meinem Vermieter erhalten habe, seit dem ist auch dieses Haus in dem ich
lebe in seinem Besitz. Damals senkte er die Betriebskosten unter anderem
in dem er weniger Müll abfuhren ließ, doch auch schon vor dieser Zeit
bekam ich jedes Jahr umgerechnet ca. 130€ zurückgezahlt.
Mit dem Schreiben der Bank bin ich nicht einverstanden, deshalb zahle ich
seitdem weiterhin auf das Konto meines Vermieters.
Nun bekam ich wieder ein Schreiben von der Bank indem ich nochmals
aufgefordert werde meine Miete direkt an sie zu zahlen, und damit auf alle
Forderungen an meinen Vermieter zu verzichten, ansonsten drohen sie mir
damit, setze ich mich der Gefahr einer Doppelzahlung aus.
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Selbst hab ich kaum Geld, jetzt
soll ich auch noch auf meine Betriebskostenrückzahlung verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dario Nagy
Betriebskostenabrechnung
20. April 2002
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Frage vom 20. April 2002 | 12:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung
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