Hallo alle zusammen.
Gestern ist bei uns die Betriebskostenabrechnung für letztes Jahr eingeflattert und die kommt mir doch sehr ominös vor. Leider hat mein Mitbewohner die für das Jahr 2016 verloren, so dass ich sie nicht vergleichen kann.
Meine Frage ist nun, ob ich beim Vermieter einen Anspruch darauf habe, mir die alte Betriebskostenabrechnung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Betriebskostenabrechnung des Vorjahrs verloren
22. Juni 2018
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Frage vom 22. Juni 2018 | 13:42
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung des Vorjahrs verloren
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#1
Antwort vom 22. Juni 2018 | 13:48
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Anspruch nicht, aber was spricht gegen eine nette Frage, ob man diese in Kopie nochmals haben könnte?
#2
Antwort vom 23. Juni 2018 | 10:07
Von
Status: Lehrling (1204 Beiträge, 475x hilfreich)
Zitat... Betriebskostenabrechnung für letztes Jahr eingeflattert und die kommt mir doch sehr ominös vor. Leider hat mein Mitbewohner die für das Jahr 2016 verloren, so dass ich sie nicht vergleichen kann... :
Meine Frage ist, welche Erkenntnisse man sich aus einem Vergleich mit der Vor Jahresabrechnung verspricht.
"War im Vorjahr niedriger" ist regelmäßig keine ausreichende Begründung für eine Einwendung gegen die Betriebskostenabrechnung.
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#3
Antwort vom 23. Juni 2018 | 10:21
Von
Status: Unparteiischer (9861 Beiträge, 4473x hilfreich)
Ein Vergleich zweier Abrechnungen ist sehr sinnvoll, um hohe Sprünge in den Positionen zu erkennen. Die gäben dann Anlass nochmal genauer nachzuschauen, ob alles korrekt ist.ZitatMeine Frage ist, welche Erkenntnisse man sich aus einem Vergleich mit der Vor Jahresabrechnung verspricht. :
"War im Vorjahr niedriger" ist regelmäßig keine ausreichende Begründung für eine Einwendung gegen die Betriebskostenabrechnung.
#4
Antwort vom 23. Juni 2018 | 10:40
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Möglicherweise will der Mieterverein diese haben. Kann dir auch egal sein warum ich sie brauche .
Zitat:Zitat... Betriebskostenabrechnung für letztes Jahr eingeflattert und die kommt mir doch sehr ominös vor. Leider hat mein Mitbewohner die für das Jahr 2016 verloren, so dass ich sie nicht vergleichen kann... :
Meine Frage ist, welche Erkenntnisse man sich aus einem Vergleich mit der Vor Jahresabrechnung verspricht.
"War im Vorjahr niedriger" ist regelmäßig keine ausreichende Begründung für eine Einwendung gegen die Betriebskostenabrechnung.
#5
Antwort vom 23. Juni 2018 | 11:30
Von
Status: Unbeschreiblich (38325 Beiträge, 13978x hilfreich)
Wie wärs denn mit einfach mal höflich und freundlich anfragen, gegen Erstattung der Unkosten?
Und - es kann nicht nur Hilfestellern hier einerlei sein, wofür Du die Abrechnung brauchst, es kann auch dem Vermieter egal sein.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 23.06.2018 11:38
#6
Antwort vom 23. Juni 2018 | 18:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119348 Beiträge, 39713x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist nun, ob ich beim Vermieter einen Anspruch darauf habe, mir die alte Betriebskostenabrechnung vorzulegen. :
Nein, es ist kein Anspruch erkennbar.
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