Betriebskostenabrechnung des Vorjahrs verloren

22. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Fenistil123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung des Vorjahrs verloren

Hallo alle zusammen.
Gestern ist bei uns die Betriebskostenabrechnung für letztes Jahr eingeflattert und die kommt mir doch sehr ominös vor. Leider hat mein Mitbewohner die für das Jahr 2016 verloren, so dass ich sie nicht vergleichen kann.
Meine Frage ist nun, ob ich beim Vermieter einen Anspruch darauf habe, mir die alte Betriebskostenabrechnung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Anspruch nicht, aber was spricht gegen eine nette Frage, ob man diese in Kopie nochmals haben könnte?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von Fenistil123 ):
... Betriebskostenabrechnung für letztes Jahr eingeflattert und die kommt mir doch sehr ominös vor. Leider hat mein Mitbewohner die für das Jahr 2016 verloren, so dass ich sie nicht vergleichen kann...


Meine Frage ist, welche Erkenntnisse man sich aus einem Vergleich mit der Vor Jahresabrechnung verspricht.

"War im Vorjahr niedriger" ist regelmäßig keine ausreichende Begründung für eine Einwendung gegen die Betriebskostenabrechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9861 Beiträge, 4473x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Meine Frage ist, welche Erkenntnisse man sich aus einem Vergleich mit der Vor Jahresabrechnung verspricht.

"War im Vorjahr niedriger" ist regelmäßig keine ausreichende Begründung für eine Einwendung gegen die Betriebskostenabrechnung.
Ein Vergleich zweier Abrechnungen ist sehr sinnvoll, um hohe Sprünge in den Positionen zu erkennen. Die gäben dann Anlass nochmal genauer nachzuschauen, ob alles korrekt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fenistil123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Möglicherweise will der Mieterverein diese haben. Kann dir auch egal sein warum ich sie brauche .

Zitat (von RMHV):
Zitat (von Fenistil123 ):
... Betriebskostenabrechnung für letztes Jahr eingeflattert und die kommt mir doch sehr ominös vor. Leider hat mein Mitbewohner die für das Jahr 2016 verloren, so dass ich sie nicht vergleichen kann...


Meine Frage ist, welche Erkenntnisse man sich aus einem Vergleich mit der Vor Jahresabrechnung verspricht.

"War im Vorjahr niedriger" ist regelmäßig keine ausreichende Begründung für eine Einwendung gegen die Betriebskostenabrechnung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Wie wärs denn mit einfach mal höflich und freundlich anfragen, gegen Erstattung der Unkosten?
Und - es kann nicht nur Hilfestellern hier einerlei sein, wofür Du die Abrechnung brauchst, es kann auch dem Vermieter egal sein.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 23.06.2018 11:38

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von Fenistil123 ):
Meine Frage ist nun, ob ich beim Vermieter einen Anspruch darauf habe, mir die alte Betriebskostenabrechnung vorzulegen.

Nein, es ist kein Anspruch erkennbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.493 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen