Hallo
...der Vermieter verlangt von mir ohne einen Betriebskostenabrechnung zu Zahlen.
...der VM kopierte seinen kontoauszug mit der aufforderung zur einer Nachzahlung,nach mehrmaligen bitte das er mir die B.-kostenabrechnung zuschicken soll scheiterte-VM hat inzwischen einen Ánwalt eingeschalten.
ich habe von einen Nachbarn seinen Betr.-Kosten.abrechnung nur als vergleich einsehen dürfen,wir haben Identisch die gleiche wh.
meine frage ist da steht umlagefähige kosten und nicht umlagefähige kosten und ganz unten guthaben oder Nachzahlungs forderungen...was muß ich als Mieter zahlen.
-nicht Umlage fähig Kosten zahlt der VM. ?
-umlagefähige kosten Zahlt der Mieter ?
was so unklar ist wenn ich an Nebenkosten im jahr so Zahle dan übersteigt es die umlagefähigen kosten um einiges die ich ja als Mieter zu zahlen habe.
noch Verstehe ich die zusammen hänge nicht ganz,wenn ich an NK.mehr gezahlt habe als die umlagefähige Kosten
z.B:
NK. Jährlich gezahlt 2100 Euro und bei der Umlagefähige kosten steht 1700 euro dan müßte ich 300 Euro vom VM zurückbekommen...)))
Danke im vorraus
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Betriebskostenabrechnung-fehlerhaft
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
-nicht Umlage fähig Kosten zahlt der VM. ?
-umlagefähige kosten Zahlt der Mieter ?
So ist es.
quote:
Jährlich gezahlt 2100 Euro und bei der Umlagefähige kosten steht 1700 euro dan müßte ich 300 Euro vom VM zurückbekommen.
Grob über den Daumen gepeilt.
(ZUVIEL Kritik am VM wäre hier übrigens auch nicht angebracht).
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--- editiert vom Admin
Hallo,an Sassy2
...seit Nov.2010 habe ich überhaupt keinerlei Betriebskostenabrechnung zur Gesicht bekommen mein Nachbar war so nett und zeigte mir jetzt so eine
Betriebskosten-Abrechnung...
ich denke es ist Sinnvoll immer die Ausgangsposition Darzustellen um Nachvollziehen zu können...))),trotzdem danke.
mit dem heutigen tag ist die Frist vom Anwalt für eine Nachzahlung fällig bin gespant was als nächstes vom Anwalt oder VM kommt.das Nervt-aber egal.
Danke für eurere Beiträge
MfG.
vielen dank jetzt bin ich um einiges schlauer,Dankeschön.
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Hallo an Sassy2
ich habe mit dem Anwalt vom VM. gesprochen,klar hab ich Ihm das auch gesagt...er meinte ich soll auf ein Schreiben von Ihm abwarten er müsse auch die Stellungnahme vom VM anhören...
danke
MfG.
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ich habe mit dem Anwalt vom VM. gesprochen
Wenn das wirklich ein Anwalt war, sollte er es besser wissen. Das war wohl eher ein Praktikant.
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Hallo an werner_r
Festhalten es ist ein Familien Anwalt,lachhhh
mal sehen was kommt,danke an euch.
MfG.
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quote:
Das war wohl eher ein Praktikant.
Weshalb ?
Natürlich muß er erst mal seinen Mandanten dazu hören.
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Wozu ?
Der war doch schon dort.
Oder war das ein belegloses Telefongespräch?
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