Hallo,
ich bin im Oktober 2018 aus einer Wohnung ausgezogen. Die privaten Vermieter
haben mir im August 2019 ein Foto einer Betriebskostenabrechnung geschickt, in welcher Beispielsweise auch Kosten für Fensterputzer nach dem Auszug standen. Beendet wurde das Mietverhältnis am 26.10.2018. Die Betriebskostenabrechnung geht nun aber vom 01.01.2018 bis zum 31.10.2018. Das heißt, es wurden 4 Tage zu viel berechnet. Mein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution (die übrigens bis heute noch nicht zurück gezahlt wurde) ist ja noch nicht verjährt. Nun wollte ich mich mal daran machen, meine Kaution wieder zu holen.
Soweit ich weiß muss die Abrechnung gem. § 556 III S.2 BGB innerhalb von 12 Monaten nach ende des Abrechnungszeitraumes korrekt erfolgen. Spielt es eine Rolle, dass ich nur eine Betriebskostenabrechnung für den falschen Zeitraum bekommen habe? Soweit ich das verstanden habe, ist diese doch dann nicht formell korrekt.
Beste Grüße und vielen Dank schonmal.
Betriebskostenabrechnung fehlerhaft - verjährung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitat:Ich bin im Oktober 2018 aus einer Wohnung ausgezogen.
Für die Betriebskostenabrechnung ist nicht der Auszug sondern das Ende des Mietverhältnisses maßgebend.
Vermutlich ist die Abrechnungszeit immervom1.1. -31.12. ( 12 Monate sind gesetzlichvorgeschrieben.
Daher müßte es eine Abrechnung für 2018 geben, die aufzuteilen ist.
Mieter 1 = 1.1. bis 31-10-2018
Mieter 2 = 1.11. bis 31.12.2018
Aus der Abrechnung muss ersichtlich sein, welche Jährlichen Kosten angefallen sind und wie diese zwischen Mieter 1 und Mieter 2 aufgeteilt wurden.
Wenn die Abrechsperiode wie angenommen jährlich ist (hier also bis zum 31.12.2018 lief) mußte die Abrechnung dem MIeter spätestens 12 Monate später, also bis zum 31.12,2019 zugehen.
Dieser Termin ändert sich also wenn die Abrechnungsperiode (Jahreszeitraum) vom 1.10.2017 - 30.9.2018 war, oder 1.7. - 30.6. oder ....
-- Editiert von Spezi-2 am 31.01.2020 17:32
Zitat:in welcher Beispielsweise auch Kosten für Fensterputzer nach dem Auszug standen.
Das kann durchaus richtig sein, da Du 10/12 der Jahreskosten tragen musst unabhängig davon, ob die Kosten vor oder nach Deinem Auszug angefallen sind.
Zitat:Beendet wurde das Mietverhältnis am 26.10.2018.
Auf welche Art und Weise? Normalerweise endet ein Mietverhältnis zum Monatsende. Auf das Datum des Auszugs kommt es dabei nicht an.
Zitat:Spielt es eine Rolle, dass ich nur eine Betriebskostenabrechnung für den falschen Zeitraum bekommen habe?
Ich habe Zweifel, dass der Abrechnungszeitraum falsch war.
Zitat:Soweit ich das verstanden habe, ist diese doch dann nicht formell korrekt.
Ein falscher Abrechnungszeitraum wäre nur ein inhaltlicher Fehler. Formell fehlerhaft wäre die Abrechnung, wenn gar kein Abrechnungszeitraum angegeben ist.
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ZitatBeendet wurde das Mietverhältnis am 26.10.2018. :
Beendet wurde das durch einen Auflösungsvertrag, da die Vermieter in der Zeit bis zum 31.10.2018 noch einen neuen Teppich verlegen wollten. Der wurde von beiden Vermietern und beiden Mietern unterschrieben. Darin steht, dass das Mietverhältnis am 26.10.2018 endet.
ZitatEin falscher Abrechnungszeitraum wäre nur ein inhaltlicher Fehler. Formell fehlerhaft wäre die Abrechnung, wenn gar kein Abrechnungszeitraum angegeben ist. :
Abwasser, Gebäudeversicherung, Grundsteuer usw. wurden in dem Fall aber 4 Tage zu viel berechnet. Ich dachte, dass ich irgendwo gelesen hatte, dass ein fehlerhafter Abrechnungszeitraum
ZitatAus der Abrechnung muss ersichtlich sein, welche Jährlichen Kosten angefallen sind und wie diese zwischen Mieter 1 und Mieter 2 aufgeteilt wurden. :
I.d.R. ist die Abrechnungszeit 12 Monate.
Hier zieht der Mieter innerhalb dieser Zeit aus und somit gilt der Nutzungszeitraum 10 Monate, und genau für diese 10 Monate bezahlst Du die NK anteilmäßig. (Für kalte NK)
Die Abrechnungsdaten Deiner Nachfolger hat Dich nicht zu interssieren. So kenne ich es.
ZitatHier zieht der Mieter innerhalb dieser Zeit aus und somit gilt der Nutzungszeitraum 10 Monate, und genau für diese 10 Monate bezahlst Du die NK anteilmäßig. (Für kalte NK) :
Eben nicht, weil das Mietverhältnis 4 Tage eher endete. Dabei sind einerseits die Werte von der Ablesung vom 26.10.2018 (Strom und Wasser) als auch die anteiligen Werte fürs Jahr (Versicherung, Steuern) vermischt. Ist das ein formeller Fehler?
Spielt es eine Rolle, dass die Betriebskostenabrechnung als relativ unscharfes Foto per WhatsApp kam? Sollte ja eigentlich schriftlich sein.
Zitat:Ich dachte, dass ich irgendwo gelesen hatte, dass ein fehlerhafter Abrechnungszeitraum
Ja, fehlerhaft wäre der Abrechnungszeitraum, aber nur inhaltlich fehlerhaft und nicht formell fehlerhaft.
Zitat:Spielt es eine Rolle, dass die Betriebskostenabrechnung als relativ unscharfes Foto per WhatsApp kam?
Nein, wenn man die Abrechnung komplett lesen konnte, spielt das keine Rolle. Für die Abrechnung reicht die Textform und die ist gewahrt.
Ansonsten müsstest Du die Abrechnung hier anonymisiert einstellen. Aus Deiner Beschreibung kann ich keinen formellen Fehler entdecken.
-- Editiert von hh am 01.02.2020 10:18
ZitatBeendet wurde das Mietverhältnis am 26.10.2018. Die Betriebskostenabrechnung geht nun aber vom 01.01.2018 bis zum 31.10.2018. Das heißt, es wurden 4 Tage zu viel berechnet. :
Das Mietverhältnis war höchstwahrscheinlich erst am 31.10.18 beendet, die Schlüssel aber am 26.10.abgegeben. Wasser und Strom werden nach Verbrauch abgerechnet, ist also Ablesung am 26.10. und sontige NK, wie Versicherungen gelten für den ganzen Monat.
Alles korrekt.
ZitatEben nicht, weil das Mietverhältnis 4 Tage eher endete. Dabei sind einerseits die Werte von der Ablesung vom 26.10.2018 (Strom und Wasser) als auch die anteiligen Werte fürs Jahr (Versicherung, Steuern) vermischt. Ist das ein formeller Fehler? :
ZitatDas Mietverhältnis war höchstwahrscheinlich erst am 31.10.18 beendet, die Schlüssel aber am 26.10.abgegeben. :
Sorry, die Monate hatte ich vertauscht. Aber beendet wurde es trotzdem paar Tage eher. Beendet wurde das durch einen Auflösungsvertrag vom 26.09.2018 zum 26.09.2018, da die Vermieter in der Zeit bis zum 31.09.2018 noch einen neuen Teppich verlegen wollten. Der wurde von beiden Vermietern und beiden Mietern unterschrieben. Wortlaut: "Hiermit wird bestätigt, dass die gemietete Wohnung auf der Ort/Straße am Donnerstag, 26 September 2018 übergeben wurde und, dass das Mietverhältnis damit beendet wird." Das wurde dann von beiden Mietern und beiden Vermietern unterzeichnet.
Spielt es eine Rolle, dass die Nebenkostenabrechung, die als Bild per WhatsApp kam nur von einem der beiden Vermieter kam?
Anbei stell ich mal die Abrechnung anonymisiert rein.
ZitatAber beendet wurde es trotzdem paar Tage eher. Beendet wurde das durch einen Auflösungsvertrag vom 26.09.2018 zum 26.09.2018, :
Ich hab mal 3 Posten nachgerechnet mit den 4 Tagen.
Bei den Versicherungen macht 0,31 €, der Grundsteuer 0,48 € und beim Schornsteinfeger stolze 0,12 €.
In die Abrechnung fließen alle Kosten ein die im Abrechnungszeitraum, hier 1.1. - 31.12.2018, angefallen sind. Ob innerhalb, vor oder nach dem Nutzungszeitraum des Mieters spielt keine Rolle.
ZitatSpielt es eine Rolle, dass die Nebenkostenabrechung, die als Bild per WhatsApp kam nur von einem der beiden Vermieter kam? :
Nein. Das ist ja keine Willenserklärung wie z. B. eine Kündigung.
ZitatIch hab mal 3 Posten nachgerechnet mit den 4 Tagen. :
OK. Das ist nicht viel. Mir gehts aber vor allem darum, ob es überhaupt eine formell fehlerhafte Betriebskostenabrechnung ist. Hab online gelesen, dass es bei falschen Abrechnungszeitraum formell falsch sein soll. (https://www.mietrecht.org/nebenkosten/nebenkostenabrechnung-formelle-fehler/#II)
Für die restlichen Tage des Monats, in denen die schon in die Wohnung wollten und der Vertrag beendet war, kann ich doch zudem die für diese Tage im voraus entrichtete Miete zurück verlangen, richtig?
Die reagieren im Moment auf keine Anrufe. Ich werd die jetzt nochmal per Einschreiben auffordern innerhalb einer Frist die Nebenkosten zurück zu zahlen. Für den Fall, dass das auch nichts wird, würde ich eben nur gern wissen, welchen Betrag ich in den Mahnantrag schreibe. Daher kommts mir vor allem darauf an, ob formelle Fehler bestehen.
Diese Frage wurde hier in diesem Beitrag nun schon mehrfach beantwortet.ZitatMir gehts aber vor allem darum, ob es überhaupt eine formell fehlerhafte Betriebskostenabrechnung ist. :
Möchtest Du so lange nachfragen bis einer schreibt: ja formeller Fehler? Und was würde Dir die Antwort dann helfen?
Hast Du den ausgewiesenen Restbetrag nicht erhalten?
Die Abrechnung ist trotz whatsapp doch klar zu lesen. Warum hast Du den Fehler nicht rechtzeitig reklamiert?
Ja. Das gibt die unkluge Auflösungsvereinbarung her.ZitatFür die restlichen Tage des Monats, in denen die schon in die Wohnung wollten und der Vertrag beendet war, kann ich doch zudem die für diese Tage im voraus entrichtete Miete zurück verlangen, richtig? :
Berry
Zitat:Mein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution (die übrigens bis heute noch nicht zurück gezahlt wurde) ist ja noch nicht verjährt. Nun wollte ich mich mal daran machen, meine Kaution wieder zu holen.
Die Kaution ist doch bereits mit den Nebenkosten verrechnet worden, so verstehe ich die Abrechnung!
Zitat:Zitat:Mein Anspruch auf Rückzahlung der Kaution (die übrigens bis heute noch nicht zurück gezahlt wurde) ist ja noch nicht verjährt. Nun wollte ich mich mal daran machen, meine Kaution wieder zu holen.
Die Kaution ist doch bereits mit den Nebenkosten verrechnet worden, so verstehe ich die Abrechnung!
Ja sehe ich auch so.
ZitatDiese Frage wurde hier in diesem Beitrag nun schon mehrfach beantwortet. :
Möchtest Du so lange nachfragen bis einer schreibt: ja formeller Fehler?
Die Frage ist nur, weshalb das hier als formeller Fehler genannt ist. Oder habe ich das falsch verstanden?
ZitatHab online gelesen, dass es bei falschen Abrechnungszeitraum formell falsch sein soll. (https://www.mietrecht.org/nebenkosten/nebenkostenabrechnung-formelle-fehler/#II) :
ZitatDie Kaution ist doch bereits mit den Nebenkosten verrechnet worden, so verstehe ich die Abrechnung! :
Unter der Voraussetzung, dass die Abrechnung formell in Ordnung ist, bleiben doch auch so über 200€ übrig, welche Sie mir laut der Abrechnung überweisen wollen. Ist jedoch noch nicht passiert.
Ab wann kann ich denn eigentlich Verzugszinsen für die nicht gezahlte Kaution und den nicht zurück gezahlte Mietanteil verlangen? Wann ist denn eine Mietrückzahlung normalerweise fällig? Einen konkreten Fälligkeitszeitpunkt gibts ja bei einer Mietkaution nicht.
Beste Grüße
Warum die das auf dieser Seite so geschrieben haben, das kann dir nur der Verfasser dieses Textes sagen.ZitatZitat (von Sir Berry): :
Diese Frage wurde hier in diesem Beitrag nun schon mehrfach beantwortet.
Möchtest Du so lange nachfragen bis einer schreibt: ja formeller Fehler?
Die Frage ist nur, weshalb das hier als formeller Fehler genannt ist. Oder habe ich das falsch verstanden?
M.E. beziehen die sich (wie auch geschrieben) auf eine unzulässige Verlängerung/Verkürzung des Abrechnungszeitraumes nach BGB § 556 Abs. 3 S. 1 > "jährlich abzurechnen".
Wenn du wegen 4 Tagen strittiger Nutzungszeit - letztendlich wegen ein paar Cent einige Tausend Euro an Verfahrenskosto riskieren möchtest, dann ist das dein Bier ... das letztendlich du alleine austrinken musst, auch wenn es noch so bitter wird.
Kannst ja den Verfasser des Textes fragen, ob er dir dann unter die Arme greift.
Einen exakten Termin kann auch hier niemand benennen. Dass Verzug eingetretten ist, ist jedenfalls Voraussetzung dafür, dass du die Kosten des Mahnbescheids nicht selbst zu zahlen hast - und auch für die Forderung von Verzugszinsen.ZitatAb wann kann ich denn eigentlich Verzugszinsen für die nicht gezahlte Kaution und den nicht zurück gezahlte Mietanteil verlangen? Wann ist denn eine Mietrückzahlung normalerweise fällig? Einen konkreten Fälligkeitszeitpunkt gibts ja bei einer Mietkaution nicht. :
Von einer nachweisbaren InVerzugSetzung hast du bisher noch nichts geschrieben ...
Dir ist aber schon klar, dass die Wahnsinnshöhe der gesetzlichen Verzugszinsen nichtmal die Kosten einer Briefmarke abdecken wird?!
ZitatWenn du wegen 4 Tagen strittiger Nutzungszeit - letztendlich wegen ein paar Cent einige Tausend Euro an Verfahrenskosto riskieren möchtest, dann ist das dein Bier ... das letztendlich du alleine austrinken musst, auch wenn es noch so bitter wird. :
Das hat ja aber erstmal nichts mit der ursprünglichen (beantworteten) Frage zu tun, ob das ein formeller Fehler ist. Es würde übrigens um ca. 170€ gehen. Da ihr Anspruch durch eine verspätete Abrechnung ja verjährt wäre und Kautionsrückzahlungsanspruch aber nicht. Ist es ja wie besprochen nicht der Fall, weil es formell korrekt war.
Es ist mir klar, dass die Höhe der Zinsen nicht viel ist. Nachweisbar (Einschreiben) in Verzug habe ich nicht gesetzt. Nen Fälligkeitszeitpunkt für die Rückzahlung von Miete gibt es nicht?
Wie hoch muss die Kaution eigentlich verzinst werden? Bzw. was ist denn der üblich Zinssatz?
ZitatWie hoch muss die Kaution eigentlich verzinst werden? Bzw. was ist denn der üblich Zinssatz? :
https://www.prinz.law/kautions-zins/
Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist ( 3 Monate)
lt. Bundesbank Dez 2019 = 0,12 % p.a.
https://www.bundesbank.de/resource/blob/615016/1b3f4197cd94c24c77fc30795b361fa4/mL/s510atspar3-data.pdf
ZitatDa ihr Anspruch durch eine verspätete Abrechnung ja verjährt wäre :
Von einer verspäteten Abrechnung ist weit und breit nichts zu sehen.
Dir stehen aus der Abrechnung x € zu, diese sollen lt. Abrechnung auf ein benanntes Konto überwiesen worden sein.
Falls das nicht der Fall ist, solltest Du nach nochmaliger vorheriger Prüfung den Ex-Vermieter informieren und die Zahlung anmahnen.
ZitatWie hoch muss die Kaution eigentlich verzinst werden? Bzw. was ist denn der üblich Zinssatz? :
Zinssatz für Spareinlagen.
Und bevor Du jetzt weiter über Verjährung und co nachdenkst, auch erstmal an die eigene Nase packen, denn auch Du unterliegst Einwendungsfristen.
Berry
Zitat:Zinssatz für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist ( 3 Monate)
lt. Bundesbank Dez 2019 = 0,12 % p.a.
Den halte ich für sehr hoch. Die meisten Banken gewähren auf Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist schon seit geraumer Zeit einen Zinssatz in Höhe von 0,0%.
Zitat:Nachweisbar (Einschreiben) in Verzug habe ich nicht gesetzt.
Da muss man sich ja schon fragen, ob die Portokosten für so ein Einschreiben in einem vernünftigen Verhältnis zum strittigen Betrag stehen.
Um Dir Deine Frage noch zu beantworten.
Zitatob das ein formeller Fehler ist. :
Nein es ist kein formeller Fehler, es ist wenn überhaupt ein inhaltlicher Fehler.
ZitatIch werd die jetzt nochmal per Einschreiben auffordern innerhalb einer Frist die Nebenkosten zurück zu zahlen. :
Darauf hast Du exakt 0 Anspruch.
Du kannst eine korrigierte Abrechnung verlangen und dich über großzügig gerechnete zusätzliche 6,35€ freuen, zzgl. der anteiligen Miete für 4 Tage.
Wenn Du etwas sinnvolles fordern möchtest, fordere die offene Summe aus der Nebenkostenabrechnung ein, zzgl. 5% über Basiszinssatz (4,12 %) Verzugszinsen.
ZitatWenn Du etwas sinnvolles fordern möchtest, fordere die offene Summe aus der Nebenkostenabrechnung ein, zzgl. 5% über Basiszinssatz (4,12 %) Verzugszinsen. :
Das meinte ich auch. Da hatte ich mich falsch ausgedrückt. Ich meine natürlich den offenen Betrag der unten in der Abrechnung steht. Zinsen sind ja erst ab Verzug fällig und so wie ich es verstanden hab, muss ich den Vermieter erstmal in Verzug setzen. Ich verstehe nicht, was da gegen ein Einschreiben spricht es geht ja hier um die ca. 230€ zzgl. 60€ zu viel gezahlter Miete zzgl. Kautionszinsen i.H.v. 12€.
Noch ne kurze andere Frage. Was hat das denn mit dieser Batterie aus dem Feuermelder auf sich. Wäre es nicht Sache des Vermieters die leere Batterie zu ersetzen. Warum rechnet er das denn in den Betriebskosten ab?
Zitat:es geht ja hier um die ca. 230€
Warum geht es um 230€?
In Antwort#7 ging es noch um 170€ und ich hätte die Forderung so wie @spatenklopper eher auf 6,35€ geschätzt.
Zitat:zzgl. Kautionszinsen i.H.v. 12€.
Welche Kautionszinsen?
Zitat:Wäre es nicht Sache des Vermieters die leere Batterie zu ersetzen.
Ja, er hat die ja auch gewechslt. Da es sich allerdings um Betriebskosten handelt, kann er die auch abrechnen.
ZitatZinsen sind ja erst ab Verzug fällig und so wie ich es verstanden hab, muss ich den Vermieter erstmal in Verzug setzen. :
Nach erfolgter Abrechnung (welche hier ja vorliegt) ist eine Fristsetzung meines Erachtens nicht mehr nötig.
ZitatWarum geht es um 230€? :
In Antwort#7 ging es noch um 170€
Ich glaub du verwechselst da bisschen was. Gemeint ist wahrscheinlich Antwort #16.
Ich kanns ja nochmal zusammen fassen. Ich hab mal 400€ Kaution gezahlt. Die Kaution wurde mit den Betriebskosten vom Vermieter verrechnet und der Rest (230€ offen) nach mehreren Aufforderungen nicht an mich überweisen.
Die Frage ob es formell Fehler gab oder nicht war dafür relevant, da die Betriebskostenabrechnung dann nicht wirksam innerhalb der Frist von § 556 III BGB erfolgt wäre und damit für den Vermieter verstrichen wäre. Mein Anspruch auf Auszahlung der Kaution wäre demgegenüber noch nicht verjährt. Formell Fehlerhaft ist die Abrechnung wie hier beantwortet wurde nicht. Relevant war das für die ca. 170€ (Der Betrag, der von der Kaution abgezogen wurde). Die Frage ist ja aber geklärt und daher nicht mehr relevant.
Im Raum stehen daher nur noch die 230€ restliche Kaution.
ZitatWelche Kautionszinsen? :
Kaution ist zu verzinsen und nach verschiedenen Kautionsrechnern betragen die Zinsen für die Zeit in der ich dort gewohnt habe für die 400€, bis zur Verrechnung der Kaution ca. 12€.
Verzugszinsen ab Verrechnung der Kaution für die 242€ (230€ + 12€ ) kommen dann noch dazu.
zzgl. ca. 30€ für die zu viel gezahlte Miete.
Zitatich hätte die Forderung so wie @spatenklopper eher auf 6,35€ geschätzt. :
Und genau das kann ich nicht nachvollziehen.
Laufen
ZitatNach erfolgter Abrechnung (welche hier ja vorliegt) ist eine Fristsetzung meines Erachtens nicht mehr nötig. :
Perfekt! Vielen Dank. Laufen ab der Verrechnung eigentlich die Zinsen fürs Anlegen der restlichen Kaution (i.H.d. 230€ ) neben den Verzugszinsen weiter?
-- Editiert von Qwert123456 am 24.02.2020 22:13
-- Editiert von Qwert123456 am 24.02.2020 22:13
Was für Zinsen fürs Anlegen?
Genau. Die Zinsen die ich meine sind die fürs Anlegen der Kaution über die Mietzeit. Also der übliche Zinssatz für ein Sparkonto mit 3 Monate Kündigungsfrist oder so ähnlich war das doch.
Wieviel Zinsen hat man denn so bei Ihnen auf der Bank zu geben ...?
Nebenbei wurde die Kaution ja aufgelöst une ordnungsgemäß abgerechnet ... da wirds Täschle als nicht voll ...
(Auch vd bisher evtl. Verzugszinsen, bis heute ca. 4,60 €, wirds Täschle nicht voll ...)
-- Editiert von AltesHaus am 24.02.2020 22:33
ZitatAlso der übliche Zinssatz für ein Sparkonto mit 3 Monate Kündigungsfrist :
Liegt derzeit zwischen 0,0% und -0,25%.
Da kann man froh sein, wenn man nicht die Kaution noch zwischendrin auffüllen muss...
Ich lege die Mietkautionen schon immer auf Kautionssparbüchern an und bekomme in den letzten Jahren so gut wie keine Zinsen dafür. Genau genommen waren es 0,07 €, 0,04 € 0,02 €, 0,05 € und bei allen anderen unter 500 € Kautionssumme jeweils 0 € für 2019.
Da hilft dir dann auch kein Rechner aus dem Netz, wenn die Fakten anders sind.
Ja, wenn das Kautionskonto noch nicht aufgelöst wurde.ZitatLaufen ab der Verrechnung eigentlich die Zinsen fürs Anlegen der restlichen Kaution (i.H.d. 230€ ) neben den Verzugszinsen weiter? :
Wenn Du Verzugszinsen berechnen willst, ab welchem Termin ist denn Deiner Meinung nach Verzug eingetreten. Ich kann nur Fälligkeit aber noch keinen Verzug erkennen.
Berry
Nochmal. Ich will hier ni, dass das "Täschle" voll wird sondern einfach nur korrekt alles auflisten und per Einschreiben zur Zahlung auffordern.
Ich würde auf
ZitatWenn Du Verzugszinsen berechnen willst, ab welchem Termin ist denn Deiner Meinung nach Verzug eingetreten. Ich kann nur Fälligkeit aber noch keinen Verzug erkennen. :
Das war ja meine Frage und die wurde so beantwortet:
ZitatZitat :
Nach erfolgter Abrechnung (welche hier ja vorliegt) ist eine Fristsetzung meines Erachtens nicht mehr nötig.
-- Editiert von Qwert123456 am 24.02.2020 22:44
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