Betriebskostenabrechnung - ist der Vermieter dazu verpflichtet Wärmeverlust zu minimieren?

20. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Cobra87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung - ist der Vermieter dazu verpflichtet Wärmeverlust zu minimieren?

Hallo,

ich habe heute meine Betriebskostenrechnung bekommen und bin fast vom Hocker gefallen... Wir müssen über 114€ nachzahlen obwohl wir kaum die Heizung an hatten. Außerdem hatten wir Letzen Jahr über 250€ guthaben (wir haben bisher immer was rausbekommen)
Nun habe ich mir das mal näher angesehen und mir ist aufgefallen das die kosten verteilt werden über die komplette Mieter.

Also Rechnung:

50% Grundkosten 8.051,75 : 1.166,59 m2 = 6,901954x 66,080 m2= 456,08€
50% Verbrauchskosten 8.051,76 : 86.291,193 Einheiten = 0,093309 x 588,0 = 54,87 €

( Warmwasserkosten die gleiche Rechnung)

Das heißt also das wir für die die mehr Heizen zahlen...Das kann doch nicht i.O sein oder?

Außerdem steht da das wir bei bestimmte Heizungen (Küche, Schlafzimmer, Abstellraum) verbrauch haben obwohl wir da nie die Heizung an hatten.

Dann habe ich noch eine Frage über die Wärmedämmung, ist der Vermieter dazu verpflichtet das so zu machen dass kaum Wärme Verlust da ist? Ich meine unsere Fenster sind sehr undicht...große spalten zwischen Fensterrahmen und Fensterbank.

Ich danke schon mal

mfg


-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
guest-12327.07.2010 13:28:25
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 41x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Cobra87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
quote:
--------------------------------------------------------------------------------
dass kaum Wärme Verlust da ist?
--------------------------------------------------------------------------------

Bevor man solche Anforderungen stellt, sollte man Wärmeverlust aber wenigstens schreiben können.


Es tut mir leid das da ein Rechtschreibfehler drin steht...aber ich komme aus den Niederlanden...kann ja mal passieren..

Ich habe es nochmal durchgelesen und die Rechnung stimmt soweit. Wir haben aber in 2008 ein Verbrauch von 900 Kubikmeter gehabt und nun 588 Kubikmeter. Wir haben also Verbrauchskosten gespart. Nur die Grundkosten sind enorm gestiegen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2381x hilfreich)

quote:
Wir haben aber in 2008 ein Verbrauch von 900 Kubikmeter gehabt und nun 588 Kubikmeter.

Was für Kubikmeter? Steine? Wasser? Öl?

Wenn ich Deine Rechnung oben richtig deute, war von 588 Einheiten die Rede, die haben aber mit Kubikmeter überhaupt gar nichts zu tun. Darüberhinaus kann aus einem Vergleich von Einheiten verschiedener Abrechnungsjahre nicht auf den Verbrauch geschlossen werden. Die Einheiten verschiedene Jahre können nicht miteinander verglichen werden.

Das Nicht- bzw. Kaum-Heizen in einzelnen Räumen ist kontraproduktiv. Abgesehen von der Schimmelgefahr führt dies u.U. (je nach Lage der beheizten und unbeheizten Räumen) sogar zu einem höheren Heizkostenverbrauch.

quote:
Nein, wer richtig lesen kann, weiß natürlich, dass der VM jetzt verpflichtet ist, eine Aufteilung der Heizkosten nach dem Verteilerschlüssel 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten vorzunehmen, wenn:
das Gebäude nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1994 erfüllt
mit Öl- oder Gasheizung versorgt wird und freiliegende Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind .

Der feste Verteilerschlüssel 30 % Grundkosten und 70 % Verbrauchskosten wird also in vielen Fällen verpflichtend.

Dem letzten Satz möchte ich widersprechen. Aus Erfahrung eines größeren mir bekannten Wohnungsbestandes (aller Baualtersklassen) sind es eher wenige Fälle, bei denen alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind und die 30/70% zwingend anzuwenden wären.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.07.2010 13:28:25
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 41x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.07.2010 13:34:20
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Cobra87
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir haben ausserdem noch bemerkt das die 2% Umlageausfallwagnis berechnet werden obwohl die Wohnungen seit 1.1.2009 keine Sozialwohnungen mehr sind. Dies ist ein Grund dort gegen an zu gehen. Wir haben nun ein Termin am Mo. mit dem Mieterverein und in 3 Wochen mit einer Energieberatungsstelle dies sich das mal genau anschauen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.795 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen