Betriebskostenabrechnung nach 14 Monaten erhalten

8. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
tjenn
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung nach 14 Monaten erhalten

Hallo,

Ich habe meine Betriebskostenabrechnung vom Jahr 2012 erst im März 2014 erhalten.

Ich habe gelesen, dass Nachforderungen/Rückzahlungen entfallen, wenn man die Betriebskostenabrechnung nicht innerhalb von 12 Monaten erhalten hat. Stimmt das?

Vielen Dank im Voraus!

Freundliche Grüße

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Stimmt das?


Nicht so ganz. Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eintreffen. Also, von wann bis wann geht/ging der Zeitraum?

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#2
 Von 
tjenn
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort!

Abrechnungszeitraum: 01.01.2012 - 31.12.2012

Erhalt der Abrechnung: März 2014

Danke im Voraus!

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

dann sind Forderungen aus der Abrechnung nicht mehr eintreibbar (in der Regel, es gibt Sonderfälle*). Falls eine Rückzahlung herausgekommen ist (was ich nicht annehme, denn dann würdest du wohl kaum hier fragen:-), kannst du die aber weiterhin fordern.

*warum wurde denn so spät abgerechnet? Hat sich der Vermieter dazu bereits geäußert?

Stefan

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#4
 Von 
tjenn
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Antwort hat mir der Vermieter mitgeteilt, dass er nicht meine Adresse hatte und die erst herausfinden musste. It dies ein Sonderfall?

Vielen Dank noch einmal!

Best Grüße

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

zufällig hatte ich genau an so etwas gedacht (unbekannt verzogen).
Ob das ein Grund ist dürfte imho daran festzumachen sein, wie sehr er sich bemüht hat. Hätte eine einfache Meldeauskunft gereicht, bringt ihm das wohl keine Fristverlängerung. Bist du hingegen wirklich unbekannt - etwa ins Ausland - verzogen, könnte es anders aussehen.

Stefan

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#6
 Von 
tjenn
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank fuer deine Antwort Stefan!

Stimmt, bin ins Ausland gezogen. Auf der anderen Seite war es sehr leicht fuer den Vermieter herauszufinden wo ich wohne, da meine Eltern beim selben Vermieter eine Wohnung mieten. Deshalb hat nur eine Anfrage bei meinen Eltern gereicht.

Danke und Gruss

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#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

quote:
Auf der anderen Seite war es sehr leicht fuer den Vermieter herauszufinden wo ich wohne, da meine Eltern beim selben Vermieter eine Wohnung mieten.
Ich sehe es ähnlich wie du, eine Nachfrage bei deinen Eltern wäre wohl zumutbar gewesen. Vorausgesetzt jedoch, dem Vermieter war bekannt, dass es deine Eltern sind (da reicht aber nicht, dass ihr den selben Namen tragt - eine Vermittlung der Wohnung damals beim Einzug oder sogar eine Bürgschaft würden imho aber ausreichen).

Jetzt musst du entscheiden, was du machst. Wenn du nicht zahlst und dich auf Verjährung berufst, riskierst du eine Klage mit - meiner Ansicht nach - immer noch ungewissem Ausgang.

Stefan

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#8
 Von 
tjenn
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! Werde es mir überlegen.

Gruß

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