Hallo,
ich bin am 28.01.02 aus meiner Mietwohnung ausgezogen. Die Zählerstände wurden im Dezember 01 vom der ISTA und am Tag meines Auszuges 28.02.02 vom Vermieter abgelesen.
Nun weiss ich, dass seit dem 01.08.01 die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ablesungsperiode gestellt sein muss (also bis zum 28.02.03).
Leider warte ich bis heute noch auf meine Abrechnung und die Bürgschaft.
Ist dieses neue Gesetz hier nicht anwendbar???
Für eine Rückantwort wäre ich sehr dankbar.
Gruss
Sven
Betriebskostenabrechnung nach Auszug - ich warte schon länger als ein Jahr!
19. März 2003
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Frage vom 19. März 2003 | 14:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung nach Auszug - ich warte schon länger als ein Jahr!
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#1
Antwort vom 20. März 2003 | 10:05
Von
Status: Beginner (89 Beiträge, 9x hilfreich)
Hi,
Wenn jährlich abgerechnet wird und der
Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist,
muß der Vermieter das Jahr 2002 bis zum 31.12.03 abgerechnet haben.
Da wirst Du wohl noch etwas warten müssen.
Gruß Holly
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