Betriebskostenabrechnung nach Auszug nach über einem Jahr?

7. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.04.2014 17:50:06
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung nach Auszug nach über einem Jahr?

Ich hatte meine Mietwohnung zum 31.08.2004 gekündigt. Jetzt habe ich eine Betriebskostenabrechnung mit einer hohen Nachzahlung erhalten. Der Nutzungszeitraum geht vom 1.1.04 bis zum 31.8.04. Ist eine Nachzahlungsforderung nach über einem Jahr eigentlich rechtens? Ich muss allerdings dazu sagen, dass als Abrechnungszeitraum 1.1.04 - 31.12.04 angeben ist. Sind die letzten 4 Monate für mich relevant?
Zweitens sind in der Abrechnung einige Betriebskosten angegeben, die mir komisch vorkommen, und zwar:
- Eichgebühren Wasserzähler
- Ungezieferbekämpfung (von der ich nichts weiß)
- Wartung Lüftungsanlage
- Hauswartkosten

Mag sein, dass die Abrechnung korrekt ist, aber da ich damals bei der Wohnungsübergabe "über´s Ohr gehauen worden bin" (Übergabeprotokoll wurde nachträglich geändert!), bin ich sehr misstrauisch. Außerdem habe ich mich damals sehr darüber geärgert und suche jetzt zugegebenermaßen jede Möglichkeit, dem Vermieter nicht noch mehr Geld in den Rachen zu schieben!

Über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar!

Gruß
Ute

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

1. Nebenkosten-Nachforderungen können bis zu 12 MOnate nach Ablauf der Abrechnungsperiode geltend gemacht werden. Der Vermieter hätte also bis 31.12.2005 damit Zeit gehabt. Der kann die Abrechnung ja auch erst erstellen, wenn alle Belege vorliegen.

2. Der Abrechnungszeitraum ist völlig korrekt angegeben, die Kosten müssen anteilig auf die tatsächlichen Wohnmonate verteilt werden.

3. Die von dir genannten Punkte dürfen auf die Mieter umgelegt werden, allerdings muss der Vermieter auf Verlangen die entsprechenden Belege vorlegen (entweder dir Akteneinsicht gewähren oder dir Kopien zu deinen Lasten erstellen).

Ich hoffe, du hast damals belegen können, dass das Protokoll nachträglich gefälscht wurde.

Gruß karamel

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#2
 Von 
guest-12302.04.2014 17:50:06
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Karamel,

leider konnte ich damals nicht belegen, dass das Protokoll nachträglich gefälscht wurde, es waren auch keine Zeugen dabei (ein Lügendetektor wäre nicht schlecht!).
Da kann man wohl nichts machen. Na ja, ich werde die Nachzahlung so lange wie möglich hinauszögern.
Trotzdem vielen Dank für Deine Antwort!

Gruß
Ute

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