Betriebskostenabrechnung und seltsame Kosten umgelegt

24. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
BobbyB8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung und seltsame Kosten umgelegt

Haiho, mein Vermieter hat bei uns einige Nebenkosten umgelegt, die ich nicht einsehe zu bezahlen - zumindest, wenn sie nicht berechtigt sind.
Wir haben einen Formularvortrag, der vorsieht, dass Betriebskosten nach BetrKV und HeizkostVO umlagefähig sind, insbesondere Wasserversorgungskosten, Entwässerungskosten und Müllentsorgungskosten.
1) Es gibt eine Waschküche, wo es ein Waschbecken für alle gibt. Hier gibt es im Haus Leute, die mehr oder weniger davon Gebrauch machen. Kann er hier abrechnen über die Wohnfläche, obwohl zB wir das Wasser dort gar nicht nutzen?
2) Es wurde eine Mülltonne mehr angeschafft, da wir im Haus Zuwachs bekommen haben. Jetzt soll jeder die Kosten tragen. Könnte man hier, wenn überhaupt, nicht nur von der einen Person, die zugezogen ist, die Kosten verlangen?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Betriebskosten, die für ein ganzes Haus anfallen, müssen von allen Mietern nach der Wohnfläche bezahlt werden. Wenn du damit nicht zurecht kommst, bist du nicht als Mieter in einem Mehrfamilienhaus geeignet.

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#2
 Von 
BobbyB8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Ich komme damit sehr wohl zurecht, wenn die Forderungen begründet sind. Da hätte ich mich vielleicht besser ausdrücken können, das stimmt.

Fällt dann die Mülltonne unter Müllentsorgungskosten und der Gebrauch des Waschbeckens unter Wasserversorgung?

-- Editiert von BobbyB8 am 24.07.2017 14:40

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#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Zitat (von BobbyB8):
Fällt dann die Mülltonne unter Müllentsorgungskosten und der Gebrauch des Waschbeckens unter Wasserversorgung?

Ja

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

ja und ja

Hast du dir eigentlich schonmal überlegt um welche "Unsumme" sich deine Verägerung da dreht?
Ein Kubikmeter sind 1000 Liter - die kosten bei uns 3,91€ Frischwasser- und Abwassergebühren.
Und dafür fließt ganz schön viel Wasser ... nach Durchschnittsverbrauchsangaben braucht 1 Person 10 Liter am Tag für Händewaschen und Zähneputzen.
Bis 1m³ Wasser verbraucht ist, könnten also 100 Personen einen ganzen Tag lang Händewaschen und Zähneputzen - oder könnte man 100 mal einen 10-Liter-Eimer füllen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wie werden den die Betriebskosten umgelegt? Nach Verbrauch, nach Personenzahl oder nach qm?

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#6
 Von 
BobbyB8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wie werden den die Betriebskosten umgelegt? Nach Verbrauch, nach Personenzahl oder nach qm?

Nach qm, also nach Wohnfläche

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#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Hast du dir eigentlich schonmal überlegt um welche "Unsumme" sich deine Verägerung da dreht?
bei Prinzipienreitereien ist die Höhe irrelevant.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#8
 Von 
BobbyB8
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Lolle):
Hast du dir eigentlich schonmal überlegt um welche "Unsumme" sich deine Verägerung da dreht?
bei Prinzipienreitereien ist die Höhe irrelevant.


Man urteilt sehr gerne, bevor man die gesamte Geschichte kennt. Unser Vermieter hatte uns schon zweimal verklagt, da wir mit der Betriebskostenabrechnung nicht einverstanden waren und wir nicht die volle Höhe zahlten.
In beiden Fällen bekam er kein Recht. Beide Betriebskostenabrechnungen waren formell rechtswidrig.
Irgendwie verstehe ich auch nicht so ganz den Sinn des Forums - ich dachte, man bekäme hier Ratschläge bei rechtlichen Problemen, dabei muss man sich gegenüber manchen rechtfertigen.

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#9
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von BobbyB8):
ich dachte, man bekäme hier Ratschläge bei rechtlichen Problemen, dabei muss man sich gegenüber manchen rechtfertigen.

Hast doch Ratschläge und Auskünfte bekommen, wenn du aber andere Antworten erwartet hast, dann muss du auch andere Fragen stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von BobbyB8):
Man urteilt sehr gerne, bevor man die gesamte Geschichte kennt.
Man kann nur auf die Infos eingehen die man bekommt.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Doppelpost

-- Editiert von radfahrer999 am 25.07.2017 09:22

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ob die in Ihrer Abrechnung in Rechnung gestellten Kosten auch wirklich umgelegt werden dürfen kann man nur beurteilen, wenn man diesbezüglich den genauen Wortlaut des Mietvertrages kennt.

Aus dem Bauch heraus jedoch würde ich - ohne den MV zu kennen - mal sagen, dass Müllentsorgung und Wasser dazu gehört.

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#13
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Normalerweise gibts es für die Waschküche sowohl Wasserzähler als auch Stromzähler, aber auch Münzautomaten, die jede Wäsche erst zulassen, wenn Geld eingeworfen wurde. Sollte das der Fall sein, so werden diese Kosten nicht in der Abrechnung auftauchen. Diese Kosten werden mit eingenommenen geldern abgegolten. Um feststellen zu können, ob diese Kosten nicht umgelegt wurden, verlangen Sie einfach die Rechnung für die Wasserversorgung des Hauses UND Rechnung für die Wasserversorgung der Waschküche. Sollte es keine gesonderte Rechnung geben, so muss der Verbrauch geschätz an Waschmenge (meist gibt es Terminlisten, wo die Waschmenge sich ermitteln lässt) abgezogen werden. Ohne Belegeinsicht und Erleuterung des Vermieters wirst du das nicht feststellen können.
Was steht denn in der Erläuterung zur BK-Abrechnung?

Zu Müll - die Wegschmeißmenge ist erfahrungsgemäß nicht messbar (da sollte schon die Waage her): manch einer alleine verursacht mehr Müll als eine Familie. Personenabhängig abzurechnen ist als auch nicht "gerecht". Im übrigen darf der Vermieter die Umlageschlüssel selbst festlegen, aber immer zum Vorteil und nicht Nachteil der Mietergemeinschaft.
Im Übrigen werden auch die leerstehenden Wohnungen bei der Umlage nach m² mit Kosten belastet, die eigentlich Mieter vertursacht haben - hier kann also auch tatsächlich vermietete Fläche zum Einsatz kommen, die ständig variiehren dürfte.

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