Betriebskostenabrechnung unklare Positionen

2. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung unklare Positionen

Hallo zusammen .Vor kurzem habe ich die Betriebskostenabrechnung für 2016 bekommen .
Dort sind Positionen aufgelistet aus den nicht wirklich jemand schlau wird.Desweiteren wird alles aus meiner Sicht nach einer sehr fraglichem Art berechnet oder abgerechnet wo ich nicht wirklich draus schlau werde wie man auf diese Beträge kommt .

Anbei die Abrechnung was genau ich meine ist schaut man sich A) die Gesamtkosten Links an und dann Gesamt unter Schlüssel sieht man immer 631,0100 wo bekommen die diese Summe her ? Und wie berechnen sie diese dann auf die QM zahl.

Dann steht Objektpflege diese wird aber komplett vom Hausmeister übernommen so wie auch der Winterdienst.Wieso ist der Winterdienst dann noch mal aufgelistet und wie kann es sein das die Objektpflege dann so hoch ausfällt ?Ist es Ratsam da mal ein Veto einzulegen und alles zu erfragen so wie diese kleinreparaturen und Rauchmelder ?Denn es steht lt Rechnung .Ich habe nie eine gesehen .
http://fs5.directupload.net/images/170802/eai47wpj.jpg

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Dein Anteil beträgt bei den meisten Positionen 90,54/631 . Vermutlich gibt es genau 631 m^2 Wohnfläche im Objekt und du hast halt 90,54 m^2 . Also Gesamtkosten*90,54/631 = dein Anteil.

Bei den anderen Fragen hilft nur, Einsicht in alle Belege zu verlangen. Diese muss der Vermieter gewähren. Dabei solltest du auch kontrollieren, was genau in den einzelnen Positionen enthalten ist. Unter Objektpflege könnten sich sowohl Gartenpflege verstecken (das wäre umlagefähig) aber auch Verwaltungskosten (die wären nicht umlagefähig). Kleinreparatur klingt für mich auch suspekt. In aller Regel hat sowas nichts in einer Nebenkostenabrechnung zu suchen.

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#2
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von icemc):
Dann steht Objektpflege diese wird aber komplett vom Hausmeister übernommen so wie auch der Winterdienst.Wieso ist der Winterdienst dann noch mal aufgelistet und wie kann es sein das die Objektpflege dann so hoch ausfällt ?


In der Abrechnung steht nichts von Hausmeister. Dieser wird also nicht separat abgerechnet, sondern über die Posten "Objektpflege" (z.B. Gartenpflege, wie dir cauchy bereits erklärt hat) und "Winterdienst". Von daher wäre das in Ordnung.

Zitat:
Denn es steht lt Rechnung .Ich habe nie eine gesehen.


Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dir die Rechnungen in Kopie mitzuschicken. Du hast aber das Recht, bei einem Vor-Ort-Termin bei ihm oder der zuständigen Hausverwaltung Einsicht in die Unterlagen zu nehmen. Wenn du das tust, schau dir gleich mal den Anteil der Miete bei den Rauchmelderkosten an. Bei der ist es umstritten, ob die umlagefähig ist. Gibt allerdings noch kein höchstrichterliches Urteil dazu. Wenn die im Vergleich eher gering ausfällt, würde ich da aber eher nicht widersprechen.

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#3
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke erst mal.
Zum Thema rauchmelder hatte ich mal gelesen das es nur stehen darf wenn eine fremdfirma die Wartung durch führt und dann darf es nicht mehr wie 5 Euro sein die umzulegen sind.
Dann gehe ich mal von aus das es dann falsch war das was da stand.

Soll ich den Vermieter um ein Termin bitten oder per schreiben widersprechen gegen die Positionen die ich geklärt haben möchte ?

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#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Ich würde mir die Belege für die strittigen Sachen erst mal anschauen, ggf. mit dem Handy abfotografieren und zu Hause nochmal in Ruhe durchgehen. Dann erst widersprechen, wenn es sich eindeutig um eine falsche Abrechnung handelt.

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#5
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von icemc):
um Thema rauchmelder hatte ich mal gelesen das es nur stehen darf wenn eine fremdfirma die Wartung durch führt und dann darf es nicht mehr wie 5 Euro sein die umzulegen sind.

Nö, Rauchmelder Rauchmelder müssen nur extra ausgewiesen werden.
http://www.mietrecht.org/nebenkosten/rauchmelder/

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Ein Widerspruch muss um Rechtskraft zu entfalten, berechtigt sein.
Es macht keinen Sinn mit Widersprüchen gegen Windmühlen anzurennen, so wie in Deinem anderen Beitrag.

1) Prüfpunkt - sind alle in der Forderung gelisteten Positionen im Mietvertrag erwähnt? Davon ausgenommen sind die Rauchmelder, denn die Regelung ist neu.

2) Prüfpunkt - ist der angesetzte Verteilungsschlüssel richtig.

damit wären die formalen Aspekte geprüft.

Dann kann man - wie die Vorschreiber erwähnten - die Belege vor Ort beim Vermieter oder der Verwaltung einsehen, um sich

3) Prüfpunkt - davon zu überzeugen, dass die eingesetzten Summen richtig sind, um im Anschluss daran die Berechnung zu prüfen.

Zwei Punkte fallen auf: Miete Wartung RMW - allerdings sind 47 € bei 90 m² Wohnfläche und daraus abgeleiteter Raumanzahl sicher nicht ungewöhnlich hoch. Kann man effekt. aber nur vor Ort klären.

Kleinreparatur: 23,67 € aus einer Gesamtsumme von 169 € ist erklärungsbedürftig, denn hier gilt allgemein "Alles oder Nichts".

Zitat (von icemc):
Zum Thema rauchmelder hatte ich mal gelesen das es nur stehen darf wenn eine fremdfirma die Wartung durch führt und dann darf es nicht mehr wie 5 Euro sein die umzulegen sind.
Stimmt beides nicht.

Zitat (von icemc):
Soll ich den Vermieter um ein Termin bitten oder per schreiben widersprechen gegen die Positionen die ich geklärt haben möchte ?
Erst nach vorheriger Terminabsprache Einsicht in die notwendigen Belege nehmen, dann die Abrechnung prüfen - und nur wenn die Prüfung dann eine Unregelmäßigkeit ergibt ganz konkret widersprechen.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das Landgericht Hagen hat letztes Jahr entschieden, dass Miete fuer Rauchmelder nicht umlagefaehig ist, da die Miete an die stelle der nicht umlagefaehigen Anschaffungskosten tritt.

Das es bei WMZ explizit erlaubt ist, lässt sich lt. Dem LG nicht auf andere Zaehler verallgemeinern.

Dem Posten kann man also widersprechen.
Objektpflege muss man sich im Detail angucken.

Gebäudereinigung einfach mal in den MV gucken, ob die Vorraussetzungen erfüllt sind.

Klein Reparaturen sind komisch in der BKA.t

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#8
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):


1) Prüfpunkt - sind alle in der Forderung gelisteten Positionen im Mietvertrag erwähnt? Davon ausgenommen sind die Rauchmelder, denn die Regelung ist neu.

2) Prüfpunkt - ist der angesetzte Verteilungsschlüssel richtig.

damit wären die formalen Aspekte geprüft.

Dann kann man - wie die Vorschreiber erwähnten - die Belege vor Ort beim Vermieter oder der Verwaltung einsehen, um sich

3) Prüfpunkt - davon zu überzeugen, dass die eingesetzten Summen richtig sind, um im Anschluss daran die Berechnung zu prüfen.

Zwei Punkte fallen auf: Miete Wartung RMW - allerdings sind 47 € bei 90 m² Wohnfläche und daraus abgeleiteter Raumanzahl sicher nicht ungewöhnlich hoch. Kann man effekt. aber nur vor Ort klären.


Zitat (von icemc):
Zum Thema rauchmelder hatte ich mal gelesen das es nur stehen darf wenn eine fremdfirma die Wartung durch führt und dann darf es nicht mehr wie 5 Euro sein die umzulegen sind.
Stimmt beides nicht.
Berry


Auch hier danke
Zu 1 Der jetzige Vermieter war vorher eine Gemeinschaft die sich durch eine Hausverwaltung vertreten lies mit der auch der Mietvertrag zustande gekommen ist .Dort stehen nicht die selben Punkte und auch nicht so viele wie auf der oben gezeigten .Die Hausverwaltung wurde aufgelöst und aus der Gemeinschaft hat 1ne Person eine eigene Firma Gegründet der nun alles im allem Regelt.Der Mietvertrag wurde so übernommen und nicht angepasst.

Zu 2 Dank der Erklärung 631 bezieht sich wohl auf die Gesamte Größe der einzelnen Wohnung wo raus dann meine 90,54 sich ergibt ist dieses alles ok .

Zum Punkt von dir Miete Wartung RMW das bei 47 Euro es nicht ungewöhnlich ist war der Punkt den ich meinte .Auch wenn du sagst das beides nicht stimmt wegen den 5 Euro usw will ich nicht klug*******n oder es böse meinen aber hier mal ein Zitat aus dem Auszug des Mieterbund weswegen ich ins Grübeln kam

"Den geringen Betrag, der pro installierten Rauchmelder unter fünf Euro pro Jahr liegen wird, müssen Mieter dann bezahlen."
Dies kann man hier nach lesen http://www.mieterbund-bodensee.de/wer-bezahlt-den-rauchmelder/

und wenn ich dann sehe ich habe 3 Rauchmelder in der Wohnung weiß ich nicht wie man auf 47,00 kommt .Und es steht auch das man selbst als "Mieter müssen ihre Funktionsfähigkeit prüfen und gegebenenfalls Batterien wechseln. Übernimmt der Vermieter diese Aufgabe, z.B. indem er eine Firma mit einer jährlichen Funktionsprüfung beauftragt, kann er seinen Aufwand auch in die Nebenkostenabrechnung mit aufnehmen sofern dieses im Mietvertrag und sonstiges geregelt ist .Wie oben aber steht ist dies in meinem Mietvertrag nicht der Fall .

Trotzdem erst mal danke werde mal erfragen ob ich die Unterlagen einsehen darf

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von icemc):
Trotzdem erst mal danke werde mal erfragen ob ich die Unterlagen einsehen darf
Nicht ob sondern wann.

Bereite dich aber bitte vor. Welche Unterlagen willst du genau sehen? Teile dem Vermieter das dann auch am besten mit. Zum Beispiel wird es dir nichts bringen, wenn der Vermieter dir die Überweisungen an den Hausmeister vorlegt. Ohne zu wissen, für was diese Beträge genau bezahlt wurden, kannst du ja nicht einschätzen, ob das umlagefähig ist. Daher benötigst du entweder die Arbeitsnachweise oder den exakten Vertrag mit dem Hausmeister. Und den musst du dann halt durchstöbern um festzustellen, ob unter Objektpflege vielleicht auch Verwaltungskosten versteckt sind.

Gleiches gilt für die Versicherungen. Auch da musst du schaun, was da so alles mit umfasst ist. Rechtschutz für den Vermieter wäre z.B. nicht umlagefähig.

Zitat (von Sir Berry):
Kleinreparatur: 23,67 € aus einer Gesamtsumme von 169 € ist erklärungsbedürftig, denn hier gilt allgemein "Alles oder Nichts"
Erklären kann man das vermutlich eh nicht. Eine Kleinreperatur hat absolut nichts in der Nebenkostenabrechnung zu suchen. Selbst dann nicht, wenn alle anderen Kriterien einer Kleinreparaturenklausel erfüllt sind. Von daher sollte man sich diesen Punkt genau anschauen. Wobei 23 Euro jetzt auch nicht der riesen Betrag sind.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
icemc
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wobei 23 Euro jetzt auch nicht der riesen Betrag sind.


Da hast Du Recht
Wieso es mir diesmal ein Dorn im Auge ist,ist die Tatsache das ich die letzten 6 Jahre immer um die 143,00 Guthaben hatte und nun fast 187,00 nach bezahlen soll .Und es hat sich nix geändert was die Arbeitsweise oder so betrifft .Nur wie oben schon gesagt der Vermieter an sich hat gewechselt und es sind paar Sachen umgeschrieben worden in der BKA .

Aber es kann nicht sein das es nun solch ein wandel ist
Noch mal allen vielen Dank

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