Betriebskostenabrechnung/Warmwasserkosten

6. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
tombas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechnung/Warmwasserkosten

Hallo!
Ich habe folgendes Problem:
In meiner Wohnung befindet sich ein Warmwasserboiler und nur über diesem erhalte ich mein Warmwasser. Trotzdem werden mir auf der BKA die Gesamtkosten Heizung und Warmwasserbereitung
(Warmwasser 3.675,74 €/Heizung 16880,66 € + Hausnebenkosten 200,22 €) mit einem FESTBETRAG??? von 445,37 berechnet!
Meine Fragen:
1. Ist dies so zulässig-müßte nicht auch hier anteilig nach qm abgerechnet werden?
2. Habe ich keine Aufschlüsseling dieses Festbetrages-istdas so korrekt?
3. Wieso muß ich Warmwasserbereitung bezahlen, obwohl ich ja über meinen Boiler dieses erwärme und fett Stromkosten dafür bezahle?

DANKE Euch schon jetzt für hilfreiche Antworten!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Wer ist denn der Nutznießer von dem allgemeinen Warmwasser und warum bist Du nicht an diesem System angeschlossen?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tombas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Rest der Mieter die schon am Warmwasser angeschlossen sind.
Als ich vor ca. 7 Jahren hier einzog war halt meine Wohnung nur mit diesem Boiler ausgestattet. Meine Wohnung wird jetzt-wo ich zum 31.03.08 ausziehe- erst ans Warmwassersystem angeschlossen!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tombas
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo habe leider immer noch keine ausreichende antwort erhalten bzw. im inet gefunden- kann wer weiter helfen??????????????

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3791x hilfreich)

Wenn dein Warmwasser nicht über die Heizung aufbereitet wird, dann musst du das auch nicht bezahlen (im MV ist doch sicher nichts Gegenteiliges formuliert?)

Überhaupt muss die Abrechnung der Kosten in allen Punkten nachweisbar und vor allem für den Mieter nachvollziehbar sein!!

Der VM muss dir mindestens Einsicht in die Belege gewähren, auf Grund derer die Abrechnung gemacht wurde (besser noch Kopien auf eigene Kosten anfordern, wenn der VM mitspielt und in Ruhe alles durchgehen).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 291.363 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
117.401 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen