Hallo zusammen,
hoffe es kann mir jemand weiter helfen. Es geht um die Betriebskostenabrechung 2005 in meinem Fall. Aus dieser Wohnung bin ich zum 30.04.2006 ausgezogen und habe die Abrechnung nun bekommen. Die eigentliche Nachzahlung beträgt 350 Euro nach Abzug der einbehaltenen Kaution beträgt die Nachzahlung 49,30EUR.
Nach der Durchsicht der Abrechung stellte ich fest das bei den Heizwerten falsche Werte eingetragen wurden. Ich stellte den Vermieter zur Rede und bekam darauf hin Post von der Abrechnungsfirma: Da die Heizröhrchen zum 30.01.2006 gewechselt wurden sind diese mit einer Kaltverdunstung versehen. Da ich aber nur bis zum 30.04.2006 dort wohnte war eindeutig Heizperiode und die Kaltverdunstung wurde verbraucht. Dem entsprechend musste diese Verdunstung wieder dazugezählt werden.
Darauf folgt nun diese enorme Nachzahlung.
Nun ist meine Frage: Ist dies rechtend?
Vielen Dank für eure Antworten
Mit freundlichen Grüßen
Christian Stein
Betriebskostenabrechung 2006
17. November 2007
Thema abonnieren
Frage vom 17. November 2007 | 16:34
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 1x hilfreich)
Betriebskostenabrechung 2006
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 17. November 2007 | 16:59
Von
Status: Master (4838 Beiträge, 540x hilfreich)
Hi Chris,
normalerweise zahlst Du bei den Heizkosten-Vz in den Sommermonaten zu viel und in den Wintermonaten zu wenig. Über das Jahr gesehen gleicht sich das aus.
Wenn Du allerdings nur in den Wintermonaten dort gewohnt hast, fehlt der Ausgleich der 'Sommerüberzahlung' und es ergibt sich zwangsläufig eine Nachzahlung.
Und jetzt?
Schon
268.179
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
8 Antworten
-
10 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten