Betriebskostenabrechung (Aufzugskosten - TÜV)

28. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
PRVZY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechung (Aufzugskosten - TÜV)

Guten Tag,

habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung für 2017 erhalten, wobei mir insbesondere der Posten Aufzugskosten aufgefallen ist.
Das diese relativ hoch ausfallen können ist mir bewusst - zahle selbst für 2017 ~60Cent/m² pro Monat
(1 Aufzug, 4 Etagehaus).
Als ich bei der Hausverwaltung anrufte um zu erfahren, was die größten Kostenstellen dieser Position sind wurde mir die TÜV-Prüfung sowie dessen "Aufsicht" durch eine Firma genannt.

Nun zur Frage:

Die TÜV-Prüfung selbst fand im Februar 2017 statt, allerdings läuft mein Mietvertrag erst ab Mai. Bezahle ich daher die anteiligen Kosten der TÜV-Prüfung ab Mai für 2017, obwohl diese vor meinem Mietvertrag abgewickelt wurde?


Anbei: Ich muss für die 8 Monate in 2017 >460€ nachzahlen, wobei die BK-Vorauszahlung 50€ pro Monat betrug. Sprich es ist fast das doppelte an Betriebskosten angefallen im Vergleich zu dem, was prognostiziert wurde. Dubios...


Vielen Dank und beste Grüße

PRVZY

-- Editiert von PRVZY am 28.01.2019 17:26

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Bezahle ich daher die anteiligen Kosten der TÜV-Prüfung ab Mai für 2017, obwohl diese vor meinem Mietvertrag abgewickelt wurde?


Ja, Du musst die Kosten zeitanteilig tragen. Umgekehrt gilt das aber auch für die Kosten, die nach Deinem Einzug angefallen sind.

Zitat:
Anbei: Ich muss für die 8 Monate in 2017 >460€ nachzahlen, wobei die BK-Vorauszahlung 50€ pro Monat betrug. Sprich es ist fast das doppelte an Betriebskosten angefallen im Vergleich zu dem, was prognostiziert wurde. Dubios...


Der Vermieter darf auch zu niedrige Nebenkostenvorauszahlungen festlegen, er darf auf Nebenkostenvorauszahlungen sogar ganz verzichten.

Zitat:
habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung für 2017 erhalten


Wann genau? Noch in 2018?

-- Editiert von hh am 28.01.2019 17:56

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
PRVZY
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey hh - vielen Dank für deine Antwort bzw. deine Zeit.

Zitat:
habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung für 2017 erhalten


Zitat:
Wann genau? Noch in 2018?


Ja, Mitte Dezember.

Ich denke damit hat sich alles geklärt.

Vielen Dank nochmal für die Informationen und schöne Woche noch :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von PRVZY):
Die TÜV-Prüfung selbst fand im Februar 2017 statt, allerdings läuft mein Mietvertrag erst ab Mai. Bezahle ich daher die anteiligen Kosten der TÜV-Prüfung ab Mai für 2017, obwohl diese vor meinem Mietvertrag abgewickelt wurde?


Ja, anteilig für deinen Nutzungszeitraum.

Zitat (von PRVZY):
Anbei: Ich muss für die 8 Monate in 2017 >460€ nachzahlen, wobei die BK-Vorauszahlung 50€ pro Monat betrug. Sprich es ist fast das doppelte an Betriebskosten angefallen im Vergleich zu dem, was prognostiziert wurde. Dubios...


Wie groß ist denn die Wohnung?

Grober Richtwert für Betriebskosten 1 - 1,50 € pro m² ohne Heiz- und Warmwasserkosten.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

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