Guten Tag,
habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung für 2017 erhalten, wobei mir insbesondere der Posten Aufzugskosten aufgefallen ist.
Das diese relativ hoch ausfallen können ist mir bewusst - zahle selbst für 2017 ~60Cent/m² pro Monat
(1 Aufzug, 4 Etagehaus).
Als ich bei der Hausverwaltung anrufte um zu erfahren, was die größten Kostenstellen dieser Position sind wurde mir die TÜV-Prüfung sowie dessen "Aufsicht" durch eine Firma genannt.
Nun zur Frage:
Die TÜV-Prüfung selbst fand im Februar 2017 statt, allerdings läuft mein Mietvertrag erst ab Mai. Bezahle ich daher die anteiligen Kosten der TÜV-Prüfung ab Mai für 2017, obwohl diese vor meinem Mietvertrag abgewickelt wurde?
Anbei: Ich muss für die 8 Monate in 2017 >460€ nachzahlen, wobei die BK-Vorauszahlung 50€ pro Monat betrug. Sprich es ist fast das doppelte an Betriebskosten angefallen im Vergleich zu dem, was prognostiziert wurde. Dubios...
Vielen Dank und beste Grüße
PRVZY
-- Editiert von PRVZY am 28.01.2019 17:26
Betriebskostenabrechung (Aufzugskosten - TÜV)
28. Januar 2019
Thema abonnieren
Frage vom 28. Januar 2019 | 17:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenabrechung (Aufzugskosten - TÜV)
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#1
Antwort vom 28. Januar 2019 | 17:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16803x hilfreich)
Zitat:Bezahle ich daher die anteiligen Kosten der TÜV-Prüfung ab Mai für 2017, obwohl diese vor meinem Mietvertrag abgewickelt wurde?
Ja, Du musst die Kosten zeitanteilig tragen. Umgekehrt gilt das aber auch für die Kosten, die nach Deinem Einzug angefallen sind.
Zitat:Anbei: Ich muss für die 8 Monate in 2017 >460€ nachzahlen, wobei die BK-Vorauszahlung 50€ pro Monat betrug. Sprich es ist fast das doppelte an Betriebskosten angefallen im Vergleich zu dem, was prognostiziert wurde. Dubios...
Der Vermieter darf auch zu niedrige Nebenkostenvorauszahlungen festlegen, er darf auf Nebenkostenvorauszahlungen sogar ganz verzichten.
Zitat:habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung für 2017 erhalten
Wann genau? Noch in 2018?
-- Editiert von hh am 28.01.2019 17:56
#2
Antwort vom 28. Januar 2019 | 18:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hey hh - vielen Dank für deine Antwort bzw. deine Zeit.
Zitat:habe vor kurzem meine Betriebskostenabrechnung für 2017 erhalten
Zitat:Wann genau? Noch in 2018?
Ja, Mitte Dezember.
Ich denke damit hat sich alles geklärt.
Vielen Dank nochmal für die Informationen und schöne Woche noch
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#3
Antwort vom 29. Januar 2019 | 13:37
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
ZitatDie TÜV-Prüfung selbst fand im Februar 2017 statt, allerdings läuft mein Mietvertrag erst ab Mai. Bezahle ich daher die anteiligen Kosten der TÜV-Prüfung ab Mai für 2017, obwohl diese vor meinem Mietvertrag abgewickelt wurde? :
Ja, anteilig für deinen Nutzungszeitraum.
ZitatAnbei: Ich muss für die 8 Monate in 2017 >460€ nachzahlen, wobei die BK-Vorauszahlung 50€ pro Monat betrug. Sprich es ist fast das doppelte an Betriebskosten angefallen im Vergleich zu dem, was prognostiziert wurde. Dubios... :
Wie groß ist denn die Wohnung?
Grober Richtwert für Betriebskosten 1 - 1,50 € pro m² ohne Heiz- und Warmwasserkosten.
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