Betriebskostenabrechung

13. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)
Betriebskostenabrechung

Hallo,

bin am 15.12.04 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe von meiner Kaution 150 € Betriebskosten schon mal abgezogen bekommen. Natürlich ohne detaillierte Abrechnung.

Ist das rechtens ? Ich habe gerade für 2003 die BK Abrechnung vor mir liegen und könnte nicht die 150€ bezahlen....also falls das nicht in Ordnung ist.

Könnte doch sagen, daß ich erst BK Rechnung zahle, wenn ich ordentliche Abrechnung für 2004 erhalte ?

Danke für die Antworten.

P.S. Grüße an Uta, das ist das Ergebnis gewesen !

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

ich versteh deine Frage nicht!

-----------------
"Smile for a better Day...."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
! Frage
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

bin am 15.12.04 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe von meiner Kaution
150 € Betriebskosten schon mal für 2004 abgezogen bekommen (ohne detaillierte Abrechnung).


Frage: Muss ich für 2004 bereits diesen Abschlag bezahlen ? Wenn nein, bräuchte ich die gültige Rechtssprechung.

0x Hilfreiche Antwort

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