Hallo,
kann VM erhöhte BKnachforderungen stellen, obwohl der Auszug schon am 1. April 2003 erfolgte?
Haben jetzt Nebenkostenabrechnungen für das Jahr 2002 und 2003 erhalten mit rückwirkenden Erhöhungsverlangen?
Kaution ist auch bis jetzt noch nicht zurückgezahlt worden, sondern mit der BKforderung verrechnet worden.
Zusätzlich verlangt der VM jetzt eine rückwirkende Renovierung, mit Kostenvoranschlag, vom Juni 2003. Es handelt sich um eine Gewerbefläche, die nach Wohnraumstandardmietvertrag geschlossen wurde. Die Räume wurden 2 Jahre genutzt.
Würde mich über irgendwelche Meinungen freuen.
Betriebskostennachforderung für 2002
19. Februar 2004
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Frage vom 19. Februar 2004 | 12:33
Von
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Betriebskostennachforderung für 2002
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#1
Antwort vom 19. Februar 2004 | 15:36
Von
Status: Beginner (118 Beiträge, 9x hilfreich)
wurde hier bei auszug kein abnahmeprotokoll angefertigt? oder unterschrieben, dass die räume ordungsgemäß übergeben wurden?
#2
Antwort vom 19. Februar 2004 | 15:55
Von
Status: Beginner (82 Beiträge, 22x hilfreich)
Ja, wurde es. Es sollten Nachbesserungen gemacht werde, die allerdings vom Vormieter waren. Um sich gütlich zu einigen, wurde der Vorschlag gemacht, ein Unternehmen zu beauftragen. Allerdings hat der einen Kostenvoranschlag über die gesamte Fläche berechnet, dieses haben wir abgelehnt. Nach mehrmaliger Aufforderung die Kaution auszuzahlen, um dieses jetzt mal zu beendigen, haben wir jetzt diese Nachforderungen bekommen.
Und jetzt?
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