Hallo Forum,
ich habe heute eine Betriebskostennachzahlung meiner alten Wohnung (Mitte 2008 ausgezogen) erhalten.
In dieser Nachzahlung ist neben dem Jahr 2008 auch noch die Nachzahlung für 2007 enthalten mit dem Kommentar, es handle sich um ein Versehen, da dies wohl vergessen wurde.
Nach dem neuen Mietrecht § 556 a Abs.3 BGB
ist die Rechnung für 2007 doch zum 31.12.2008 verjährt, oder liege ich da jetzt falsch?
Muss ich die überhaupt noch zahlen?
Liebe Grüße,
Martin
Betriebskostennachzahlung / Verjährung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Zahlungsforderung des Vermieters ist nicht verjährt, wenn Du die Abrechnung 2007 rechtzeitig bis zum 31.12.2008 erhalten hast. Wenn Du dagegen jetzt erst die Abrechnung erhalten hast, dann kann der Vermieter auch keine Nachzahlung mehr fordern.
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Nein, habe die Abrechnung von 2007 zusätzlich zur Abrechnung von 2008 heute erst erhalten.
Dann werd ich das so mal an den Vermieter weitergeben.
Vielen Dank!
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Nein, habe die Abrechnung von 2007 zusätzlich zur Abrechnung von 2008 heute erst erhalten.
Dann werd ich das so mal an den Vermieter weitergeben.
Wie hast Du denn die Abrechnung 2008 erhalten Bist Du dir sicher, dass Du die überhaupt schon erhalten hast
Wenn Du die bis zum 31.12.2009 nicht erhalte würdest, könnte V auch für 2008 nichts nachfordern.
Auf eine nicht erhaltene Abrechnung für 2008 kannst Du natürlich auch noch nicht reagieren. Wenn beide Abrechnungen in dem selben nicht erhaltenen Brief waren, Kannst Du auch auf die Abrechnung 2007 nicht reagieren.
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""
@hh
quote:
von hh am 02.10.2009 15:17
Status: Tao (21480 Beiträge)
Ich bin mir ziemlich sicher, daß Du vor zwei/drei Tagen noch bei knapp unter 20.000 Beiträgen lagst.
Hast Du etwa all die Antworten gegeben, die in dem Thread
quote:
Anzeige wegen Einmietbetrug rechtsgültig?
Seite: 1 2 3 ... 333 334 335 336
zu so vielen Seiten geführt haben ?
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