Betriebskostennachzahlung - Verjährung und Verwirkung?

18. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Polo68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostennachzahlung - Verjährung und Verwirkung?

brauche da mal dringend hilfe!!!
uns wurde seit 2000 noch nie eine abrechnung gestellt. unser vermieter hat jahrelang betriebskosten nicht weitergeleitet.2006 kam es dann zur zwangsverwaltung.jetzt kommt eine nachzahlung für 2006 von 1200,00€.seit 2000 gab es nie eine anpassung bzw mieterhöhung.muss man so eine hohe nachzahlung einfach so hinnehmen?? weiss jemand was von verjährung und verwirkung??

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10 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

seit 2000 gab es nie eine anpassung bzw mieterhöhung.muss man so eine hohe nachzahlung einfach so hinnehmen?

Hättest Du das Geld (und zwar mehr als das, was jetzt gefordert wird) lieber Jahre früher bezahlt ?

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Wie hoch waren denn die monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskosten? M.E. muss der Mieter eine so hohe Nachzahlung nicht hinnehmen, wenn die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt wurden (habe ich irgendwo gelesen). Die Nachzahlung in Höhe von € 1.200,00 für 1 Jahr entspricht schließlich einer monatlichen Belastung von € 100,00. Das ist schon ein ganzer Batzen Geld. Mit wieviel Personen wohnt ihr in der Wohnung?

-----------------
"Scientia potentia est."

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#5
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

muss der Mieter eine so hohe Nachzahlung nicht hinnehmen, wenn die Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt wurden

Das ist so nicht richtig (und so hast Du das mit Sicherheit auch nirgends gelesen).

Es brauchen schließlich überhaupt keine Vorauszahlungen angesetzt werden.

Nur wenn dem Mieter der Nachweis gelingen würde, daß die Vz bewußt zu niedrig angesetzt wurden, um ihn (quasi in 'betrügerischer' Absicht) in die Wohnung zu 'locken', hätte er diesbezüglich eine Chance.

Und der Nachweis ist kaum zu führen und bei dem vorliegenden Sachverhalt schon garnicht und auf keinen Fall.

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#6
 Von 
Polo68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wohnen zu dritt auf 79,24 quadratmeter.
Wenn die Nebenkosten Jährlich angepasst worden wären, müssten wir jetzt nicht diese hohe Summe
aufbringen.Dazu kommt noch eine Mieterhöhung von monatlich 100,00€. Leider beziehen wir noch alg2 und da sitzt das Geld nicht so locker.Aber selbst auf Raten macht die Sache nicht einfacher.Müsst dann auch so 100,00€ monatlich abbezahlen. Das sin dann schon mal 200,00€ die mann ja nicht hat.

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#7
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Und die Du auch nicht hättest, wenn die NK angepaßt worden wären.

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#8
 Von 
Polo68
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

ist mir schon klar, aber dann hätte ich die wohnung nicht erst genommen, bzw das jobcenter würde ja anders zahlen. jetzt geht wieder der blanke stress los.

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#9
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

das jobcenter würde ja anders zahlen. jetzt geht wieder der blanke stress los.

D.h., Du selbst zahlst es letzten Endes garnicht ?

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