Hallo liebe Leute,
ich habe mal eine Frage:
Habe von 2024 die Betriebskostenabrechnung erhalten.
Anbei eine Anlage der Betriebskostenabrechnung von 2023, in der mir mitgeteilt wurde, dass der Vermieter sie 2023 nicht richtig abgerechnet hat und darum jetzt noch den Rest der Abrechnung nachfordert.
Ist dies jetzt überhaupt noch rechtens?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Betriebskostennachzahlung von 2023 nachfordern
12. Oktober 2025
Thema abonnieren
Frage vom 12. Oktober 2025 | 15:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostennachzahlung von 2023 nachfordern
#1
Antwort vom 12. Oktober 2025 | 15:44
Von
Status: Unbeschreiblich (39153 Beiträge, 6437x hilfreich)
Wenn der Vermieter selbst nicht richtig rechnen konnte und deshalb Abrechnungsfehler gemacht hat, dann ist das sein Problem.Zitat :in der mir mitgeteilt wurde, dass der Vermieter sie 2023 nicht richtig abgerechnet hat
Grundsätzlich nicht.Zitat :Ist dies jetzt überhaupt noch rechtens?
#2
Antwort vom 12. Oktober 2025 | 17:48
Von
Status: Bachelor (3119 Beiträge, 1259x hilfreich)
Kommt auf Details an. Was wir warum nachgefordert?
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 13:07
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Zitat :Kommt auf Details an. Was wir warum nachgefordert?
?
Wo bleibt die Antwort?
#4
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 13:07
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
doppelt
-- Editiert von User am 15. Oktober 2025 13:08
#5
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 14:50
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Kommt auf Details an. Was wir warum nachgefordert?
Danke für deine Antwort.
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 wird nachgefordert, da sich verrechnet wurde. Hatte letztes Jahr 200€ Nachzahlung für das Jahr 2023 bekommen. Nun soll ich nochmal 400€ Nachzahlen.
#6
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 14:53
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Zitat (von Nicfienja):
in der mir mitgeteilt wurde, dass der Vermieter sie 2023 nicht richtig abgerechnet hat
Wenn der Vermieter selbst nicht richtig rechnen konnte und deshalb Abrechnungsfehler gemacht hat, dann ist das sein Problem.
Zitat (von Nicfienja):
Ist dies jetzt überhaupt noch rechtens?
Grundsätzlich nicht.
Vielen Dank für deine Antwort.
An wem könnte man sich wenden, um sich 100% sicher zu sein?
#7
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 15:16
Von
Status: Gelehrter (10715 Beiträge, 4712x hilfreich)
100% gibt die ein Gericht mit einem Urteil, sofern keine Rechtsmittel eingelegt werden. Ansonsten kannst du natürlich kostenpflichtig einen Anwalt mit einer Prüfung beauftragen oder dich an einen Mieterverein wenden. Auch der will aber eine Mitgliedsgebühr.Zitat :An wem könnte man sich wenden, um sich 100% sicher zu sein?
Zur Frage selber äußere ich mich nur ungern, weil für mich zu wenig Details angegeben wurden. Fehler des Vermieters können zu einer formalen Unwirksamkeit der Abrechnung führen, sodass die Nachzahlung von 200 Euro nicht zu leisten wäre oder sogar zurück gefordert werden könnte. Sie können aber auch mehr oder weniger irrelevant sein, sodass die restliche Summe noch zu zahlen wäre. Oder irgendwas dazwischen.
Ein Anhaltspunkt wäre, ob der Fehler für den Mieter leicht zu erkennen gewesen ist. Wenn alle relevanten Informationen auf der Abrechnung standen, der Vermieter z.B. einen korrekten Abrechnungsbetrag berechnet hat, und sich dann nur beim Abzug der geleisteten Nebenkostenvorauszahlungen verrechnet hat, dann würde ich vermuten, dass eine Korrektur auch jetzt noch möglich ist. Aber das ist wirklich nur als erster Anhaltspunkt zu verstehen.
-- Editiert von User am 15. Oktober 2025 15:17
#8
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 16:35
Von
Status: Philosoph (12765 Beiträge, 4605x hilfreich)
Zitat :Hatte letztes Jahr 200€ Nachzahlung für das Jahr 2023 bekommen. Nun soll ich nochmal 400€ Nachzahlen.
Das ist erstmal egal.
Zitat :Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2023 wird nachgefordert, da sich verrechnet wurde.
Nochmals die Frage:
Welche Position in der Abrechnung 23 ist falsch, oder WO liegt der Rechenfehler.
Grundsätzlich gilt aber erstmal, Fehler / Verzögerungen, die der Vermieter zu vertreten hat (=Vermieter ist schuld) gehen zu seinen Lasten (=kann nichts nachfordern).
Zitat :An wem könnte man sich wenden, um sich 100% sicher zu sein?
Mieterschutzbund / Anwalt.
Wenn Dir eine 95%ige Einschätzung ohne Sicherheit reicht, kannst Du auch gerne die alte und die korrigierte 23er Nebenkostenabrechnung anonymisiert bei einem Bilderhoster hochladen und uns die Links zur verfügung stellen.
#9
Antwort vom 15. Oktober 2025 | 18:10
Von
Status: Unbeschreiblich (39153 Beiträge, 6437x hilfreich)
Zunächst an deinen Vermieter, wenn du die Nachforderung für falsch oder unverständlich hältst.Zitat :An wem könnte man sich wenden, um sich 100% sicher zu sein?
Dass du für 2023 eine Nachzahlung von 200,- zu leisten hattest, mag korrekt gewesen sein. Wann hast du diese 200,- bezahlt?
Welche Kosten für was waren das?
Für welche Kosten soll das jetzt sein?Zitat :Nun soll ich nochmal 400€ Nachzahlen.
Betriebskosten... gibts jede Menge verschiedene.
Vielleicht gibts Durchblick, wenn du mal genau schreibst, WAS dort zu der 400,- Nachzahlung steht.Zitat :dass der Vermieter sie 2023 nicht richtig abgerechnet hat und darum jetzt noch den Rest der Abrechnung nachfordert.
Vermieter hat sich verrechnet mit 200,-...es sollten 600,- sein...ist ein bisschen dünne... meine ich.
Da würde ich erstmal nichts bezahlen.
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