Betriebskostenpauschale

6. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
bk888886
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Betriebskostenpauschale

Ist es zulässig eine Betriebskostenpauschale zu vereinbaren und Heizungs- und Wasserbedarf als Betriebskostenvorauszahlung, um diese dann nach der Jahresabrechnung abzurechnen?

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"bk888886"

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 289x hilfreich)

Ja, wieso denn auch nicht? Das ist doch das übliche Procedere bei Mietverhältnissen.

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1078x hilfreich)

Richtig, denn das ist für beide Seiten die einfachste und günstigste Abrechnungsart.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
Nomi25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

muss man, bei einer Betriebskostenpauschale (über die kalten Betriebskosten) bei der kalten Betriebskostenabrechnung Nachzahlungen leisten? Gibt es hierzu einen Paragraphen?

Kann der Vermieter für Besuch (2-3 Mal die Woche) Nebenkosten für die kalten Betriebskosten (Kaltwasser) verlangen?

Danke!

LG
Steffi

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#4
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1368x hilfreich)

Für Besuch gibt es keine Nachzahlungen. Warum hängen Sie sich an so alte Threads dran?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#5
 Von 
Nomi25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

weil ich den über die Suchfunktion gefunden habe... :)

kann der vermieter zukünftig nebenkosten für besuch verlangen?

und wie ist es mit der pauschale? muss ich da noch was draufzahlen?

Danke!

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1368x hilfreich)

Die Antwort steht da oben schon. Besuch ist Besuch und kein Bewohner.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#7
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 173x hilfreich)

Kurze Zwischenfrage für mich unwissenden: ist die Höhe der verbrauchs-un-abhängigen Betriebs- und Nebenkosten mit Blick auf die Anzahl der Mieter in einer Wohnung unterschiedlich zu berücksichtigen? Muss sozusagen ein Einzelmieter weniger dieser Kosten übernehmen, als wenn eine Familie oder ein Paar in einer Wohnung leben würde?

Gruß,
ah_xy

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#8
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1368x hilfreich)

Trifft hier nicht zu:

quote:
Kann der Vermieter für Besuch (2-3 Mal die Woche )...


-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#10
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 82x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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