Ist es zulässig eine Betriebskostenpauschale zu vereinbaren und Heizungs- und Wasserbedarf als Betriebskostenvorauszahlung, um diese dann nach der Jahresabrechnung abzurechnen?
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"bk888886"
Betriebskostenpauschale
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Ja, wieso denn auch nicht? Das ist doch das übliche Procedere bei Mietverhältnissen.
Richtig, denn das ist für beide Seiten die einfachste und günstigste Abrechnungsart.
Gruß
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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
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Hallo,
muss man, bei einer Betriebskostenpauschale (über die kalten Betriebskosten) bei der kalten Betriebskostenabrechnung Nachzahlungen leisten? Gibt es hierzu einen Paragraphen?
Kann der Vermieter für Besuch (2-3 Mal die Woche) Nebenkosten für die kalten Betriebskosten (Kaltwasser) verlangen?
Danke!
LG
Steffi
Für Besuch gibt es keine Nachzahlungen. Warum hängen Sie sich an so alte Threads dran?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
weil ich den über die Suchfunktion gefunden habe...
kann der vermieter zukünftig nebenkosten für besuch verlangen?
und wie ist es mit der pauschale? muss ich da noch was draufzahlen?
Danke!
Die Antwort steht da oben schon. Besuch ist Besuch und kein Bewohner.
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Kurze Zwischenfrage für mich unwissenden: ist die Höhe der verbrauchs-un-abhängigen Betriebs- und Nebenkosten mit Blick auf die Anzahl der Mieter in einer Wohnung unterschiedlich zu berücksichtigen? Muss sozusagen ein Einzelmieter weniger dieser Kosten übernehmen, als wenn eine Familie oder ein Paar in einer Wohnung leben würde?
Gruß,
ah_xy
--- editiert vom Admin
Trifft hier nicht zu:
quote:
Kann der Vermieter für Besuch (2-3 Mal die Woche )...
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
--- editiert vom Admin
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