Betriebskostenpauschale und jetzt Nachzahlung..??

8. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kerry123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)
Betriebskostenpauschale und jetzt Nachzahlung..??

Hallo,
seit dem 1.1.08 wohnen wir in einem kleinen EFH nie haben wir in dieser Zeit eine Nebenkostenabrechnung erhalten, heute morgen bin ich aus allen Wolken gefallen als in der Post eine Abrechnung für das Jahr 2011 mit einer Nachzahlung von über 200 Euro gewesen ist.
In unserem mietvertrag steht ausdrücklich "Betriebskostenpauschale".
Noch verwirter macht die Sache das in der Abrechnung steht Bereits geleistet Vorrauszahlung Jahr 2009/ 1200,-Nachzahlung 225,- Euro Anlagen.
Die Anlagen sind zwar Aufgeführt im Brief jedoch nicht enthalten..?!

Wieso muß ich nach Jahren eine Nachzahlung leisten wen ich doch im Vertrag ausdrücklich pauschale stehen habe..? Ist das rechtens..?!

Grüße Kerry

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Kerry123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)

Nein wir würden nicht über eine Umstellung Informiert und haben auch keine änderungen mit dem Vermieter getroffen was die Betriebskosten angeht.
Ich verstehe auch nicht wieso er die Betriebskosten 2011 mit den Vorrauszahlungen von 2009 verrechnet..immerhin liegt das Jahr 2010 in dem wir die Pauschale gezahlt haben ja auch noch dazwischen :???:
Der Brief ist auch nicht unterschrieben, kein Datum bis wann die Nachzahlung erfolgen soll und die Abrechnungen liegen auch nicht bei...und das obwohl unser Vermieter eine Hausmeister und Wohnungsverwalter Firma betreibt..er sollte doch wissen wie eine Abrechnung aussehen soll...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Die Nachzahlung €.225,- kann allenfqalls als Berechnungsgrundlage
für die Neue NK-Pauschale betrachtet werden.

Da spielt dann keine Rolle welche NK-Pauschale "verrechnet" wurden, ob die von 2009 oder von 2010, da waren doch keine Erhöhung oder Änderung gewesen ?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kerry123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)

Nein seit wir im Januar 2008 eingezogen sind gab es keine änderungen für die NK-Pauschale, es wurden von uns 100,-Euro im Monat gezahlt und es gab keine Abrechnungen, Nachzahlungen etc.
würde das dann heißen wir würden jetzt im Monat 120 Euro Pauschal Zahlen müßen wenn die 225 Euro als Berchnungsgrundlage in betracht kommen würden..?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>würde das dann heißen wir würden jetzt im Monat 120 Euro Pauschal Zahlen müßen wenn die 225 Euro als Berchnungsgrundlage in betracht kommen würden..?
<hr size=1 noshade>


Nein, das ist ganz einfach, § 560 BGB :

"Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist ."

Enthält der MV keinen Vorbehalt (?) ist auf absehbare Zeit weder die Anhebung, noch eine Absenkung möglich.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
In unserem mietvertrag steht ausdrücklich "Betriebskostenpauschale".

Gilt das auch für die Heizkosten ?

quote:
Der Brief ist auch nicht unterschrieben

Muss denn eine NK-Abr. unterschrieben sein ?



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kerry123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)

Heizkosten oder Strom, sind nicht in den NK enthalten diese Zahlen wir direkt an den Versorger.
Nun ob sie unterschrieben sein muß...?
Aber ich kenne es nur so das man Briefe unterschreibt.




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Schön, aber muß eine NK-Abr. definitiv unterschrieben sein, damit sie gültig ist ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kerry123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)

Um deine frage zu Beantworten habe ich mal im Netz geschaut ... anscheinend müßen Abrechnungen nicht mehr Unterschrieben werden.

Nun aber zum hauptsächlichen Problem..was fange ich nun mit der Jahresabrechnun und der Nachzahlung an...
Einfach hin nehmen und Zahlen wieder strebt mir ..da ich ja nun eine Pauschale bezahle, wenn ich nicht Zahle wirds wohl ärger mit dem Vermieter nach sich ziehen...nun beides keine tollen aussichten..

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
anscheinend müßen Abrechnungen nicht mehr Unterschrieben werden.

Mussten sie denn das schon mal ?

quote:
habe ich mal im Netz geschaut

Wo denn ?

quote:
was fange ich nun mit der Jahresabrechnun und der Nachzahlung an...

Auch hier könnte ein Gespräch nicht schaden oder aber bezahlen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
...nun beides keine tollen aussichten..



In das Für und Wider solltest du aber auch einrechnen, dass Niemand eine Pauschale festlegt, bei der er draufzahlt.

2008 - 2010 hast du also höchstwahrscheinlich mehr Kosten bezahlt, als anteilig entstanden sind. Dagegen ist auch so lange nichts zu sagen, wie die Gewinnchancen gerecht verteilt sind.

Wenn die Chancen ausschliesslich beim Vm. liegen sollen, ist das jedenfalls nicht ok.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
Wenn die Chancen ausschliesslich beim Vm. liegen sollen,

Die Chancen, dass VM bei / nach vielen Mietverhältnissen draufzahlen müssen, ist überproportional erhöht !
Ist das denn O.K. ?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kerry123
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 32x hilfreich)

quote:
2008 - 2010 hast du also höchstwahrscheinlich mehr Kosten bezahlt, als anteilig entstanden sind. Dagegen ist auch so lange nichts zu sagen, wie die Gewinnchancen gerecht verteilt sind.


Das denke ich auch.
Ich denke auch das mein Vermieter bestimmt nicht dumm ist und die Pauschale so niedrig angesetzt hat das er in den voran gegangenen Jahren immer dihke drauf gezahlt hat, dann wäre er bestimmt schon eher auf die Idee gekommen mir die Pauschale zu erhöhen und so wie jetzt einfach mal eine Abrechnung zuschicken.

Danke an alle für Ihre Antworten...


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag eine Pauschale vereinbart ist, dann dürfte sich der VM etwas dabei gedacht haben. Er kann sich das Erstellen einer Nebenkostenabrechnung ersparen, sollte aber so klug gewesen sein, die Pauschale so zu wählen, dass er nicht draufzahlt.

Da hier nur von den "kalten" Nebenkosten die Rede ist, dürfte es nicht so schwer fallen, einen richtigen Betrag zu kalkulieren.

Darum würde ich die Nachzahlung nicht leisten, sondern dem Vermieter den Sinn einer Betriebslostenpauschale in Nachhilfe näher bringen:

http://www.wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/page14/page16/page16.html

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen