Betriebskostenpauschale vereinbart im Mietvertrag und nicht aufgeführt an Posten . Dabei wurde unter sonstiges eingetragen Wasser meldet der Mieter an. RWW sagte mir das mein Vermieter dort angemeldet ist mit meiner Hausnummer. Und eigentlich nicht üblich ist das der Mieter sich anmelden muss. Zahle ich nicht Wasser über die Pauschale? Warum bekommt er ne Rechnung und ich ebenfalls mit seiner Kundennummer ?
Weis jemand wie das geregelt ist ?
Auch die Mietkaution
von 1750€ wurde nach 5 Monaten nicht festgelegt auf ein Konto.
Was tun ?
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Betriebskostenpauschale vereinbart
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



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Weis jemand wie das geregelt ist ?
Ja, dein Vermieter wird es wissen. Oder hoffst du, dass der hier mitliest?
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Was tun ?
Siehe oben.
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Auch die Mietkaution von 1750€ wurde nach 5 Monaten nicht festgelegt auf ein Konto.
Was tun ?
Vermieter nachweisbar auffordern den Nachweis zu erbringen das er die Kaution insolvenzsicher getrennt von seinem Vermögen auf einem Sparkonto angelegt hat.
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Also das ist mir heute erst nach 4 Monaten aufgefallen. Das wir eine Pauschale haben. Der Mietvertrag ist der von Haus und Grund. Muss ich jetzt wirklich separat wasser zahlen?
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Wasser meldet der Mieter an
Das ist üblich, wenn Mieter der Alleiniger ist, der das Wasser verbraucht.
So auch mit Gas, AllgemeinStrom, Müll, Schornsteinfeger, usw.
quote:<hr size=1 noshade>Weis jemand wie das geregelt ist ? <hr size=1 noshade>
Ja, steht doch im Vertrag:
quote:<hr size=1 noshade>Dabei wurde unter sonstiges eingetragen Wasser meldet der Mieter an. <hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade> RWW sagte mir das mein Vermieter dort angemeldet ist mit meiner Hausnummer. <hr size=1 noshade>
Dann meldet man den Vertragspartner um.
quote:<hr size=1 noshade>Warum bekommt er ne Rechnung und ich ebenfalls mit seiner Kundennummer ? <hr size=1 noshade>
Das solltest Du mal genauer schildern.
quote:<hr size=1 noshade>Auch die Mietkaution von 1750€ wurde nach 5 Monaten nicht festgelegt auf ein Konto. <hr size=1 noshade>
Das ist auch nicht notwendig, wenngleich es die verbreitetste Methode ist.
Der Mieter sollte den Vermieter den Vermieter zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage der Kaution auffordern. Schriftlich, mit Fristsetzung nach Datum (14 Tage) und Zustellnachweis (z.B. Einschreiben)
Nach fruchtlosem Fristablauf hat der Mieter das Recht die Mietzahlung in Höhe der Kaution zuzüglich des ungefähren Betrages der aufgelaufenen Zinsen solange zurückzubehalten, bis der Vermieter ihm die ordnungsgemäße Anlage der Kaution nachweist.
Der Einfacheit halber kann man das im o.g. Schreiben gleich mit ankündigen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Also, mein Vermieter bekommt vom Wasserwerk eine Rechnung, Mahnung, mit seinen Namen und seiner Adresse und Kundennummer den gleichen bekommen wir auch aber mit unseren Namen und der Kundennummer des Vermieters. Deshalb verstehe ich das ganze nicht. Es kommt immer alles gleich an und geht gleichzeitig raus.
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Das würde ich dann mal versuchen zeitnah aufzuklären.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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