Hallo,
ich habe gleich zwei Anliegen auf einmal und hoffe, dass mir hier jemand einen guten Rat geben kann. Das Haus, in dem ich zur Miete
wohne wurde kuerzlich verkauft. Ich habe von den letzten beiden Jahren allerdings noch keine Betriebskostenabrechnung erhalten. Da ich in den Jahren davor immer eine Rueckzahlung erhalten habe, gehe ich davon aus, dass ich fuer die letzten beiden Jahre ebenfalls zuviel gezahlt habe. Fuer eine Nachzahlung betraegt die Frist ja 1 Jahr. Ist das bei einer Rueckzahlung genauso? Wenn ja, bis wann genau kann ich dann noch die Rueckzahlung fuer 2005 einklagen?
Zweitens wuesste ich gerne, ob es ohne Rechtschutzversicherung Sinn macht gegen eine Eigenbedarfskuendigung anzugehen? Es besteht naemlich die Vermutung, dass der Eigenbedarf lediglich vorgetaeuscht ist. In der Kuendigung ist zudem kein Grund fuer den Eigenbedarf genannt. Welche Moeglichkeiten gibt es da fuer mich? Kann ich die Kuendigung anfechten oder verzoegern. Und inwiefern haette ich Schadensersatzanspruch? Ist davon ohne Rechtschutzversicherung abzuraten?
Ich weiss, viele tausend Fragen auf einmal. Ich hoffe trotzdem, dass mir jemand weiterhelfen kann und bedanke mich schonmal im Voraus. Liebe Gruesse...Janie
-- Editiert von Janie am 11.08.2006 09:38:21
-- Editiert von Janie am 11.08.2006 09:39:10
BetriebskostenrŸckzahlung / KŸndigung wg. Eigenbedarf
Fuer eine Nachzahlung betraegt die Frist ja 1 Jahr. Ist das bei einer Rueckzahlung genauso?
Nein, für eine Rückzahlung gilt die allgemeine verjährungsfrist von 3 Jahren.
In der Kuendigung ist zudem kein Grund fuer den Eigenbedarf genannt.
Dann ist die Kündigung nicht wirksam.
Genau genommen musst Du gar nichts machen, bzw. einfach nicht ausziehen. Du bist nicht verpflichtet, den Vermieter auf seinen Fehler hinzuweisen. Eine Anfechtung der Kündigung ist nicht notwendig.
Der Vermieter muss Dich auf Räumung verklagen und wird dann so einen Prozess verlieren, wenn er in der Kündigung keinen Grund angegeben hat. Das wird ihm aber wahrscheinlich schon vorher sein Anwalt erklären.
Da dann aber das Verhältnis zum Vermieter endgültig zerrüttet ist, solltest Du überlegen, ob Du nicht doch das Gespräch mit dem Vermieter suchst. Aus rein rechtlicher Sicht ist das aber nicht notwendig.
Eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung führt zu einem Schadenersatzanspruch durch den Mieter (Umzugskosten, Maklergebühren, höhere Miete usw.). Ob der Eigenbedarf vorgetäuscht ist, kann man meistens erst nach dem Auszug feststellen.
Da das Recht nach Deiner Schilderung auf Deiner Seite ist, brauchst Du zum jetzigen Zeitpunkt keine RSV. Dennoch würde ich Dir raten, einem Mieterverein beizutreten.
Da das Haus kürzlich verkauft wurde, besteht für mich die Vermutung, dass der neue Eigentümer das Haus jetzt selbst nutzen möchte, d.h. dass der Eigenbedarf grundsätzlich berechtigt wäre. Das hätte er aber in der Kündigung erwähnen müssen und auch begründen müssen.
Je länger sich der Vermieter nicht darüber im klaren ist, dass seine Kündigung unwirksam ist, desto später kann er dann eine wirksame Eigenbedarfskündigung nachschieben. Die Kündigungsfrist beginnt dann von neuem.
Hallo!
Mein Vorredner hat zwar Recht, aber irgendwann wird er dir eine ordentliche Kündigung zukommen lassen. Und dann musst du raus, wenn er Eigenbedarf geltend macht. Gerade beim Kauf eines Hauses ist sowas ja nicht untypisch. Und wenn du dagegen vorgehen willst, musst du deine Rechtskosten erst mal selber tragen, in der Hoffnung vor Gericht zu gewinnen. Mal abgesehen von dem ganzen Stress. man muss auch mal fair bleiben. Kleine Fehler hin oder her. Wenn jemand auf ein Haus spart und dann drin wohnen möchte, finde ich das legitim. Dann muss der Mieter eben raus, auch wenn ihm das nicht gefällt. Ob der Eigenbedarf wirklich zutrifft, kannst du ja nachträglich überprüfen und dann immer noch rechtliche Schritte einleiten. Jetzt rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen würde ich lassen, da du dir nicht sicher sein kannst, ob der Eigenbedarf wirklich zutrifft. Und sein kleiner Fehler verzögert deinen Auszug nur, nichts weiter.
MfG
fossi
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Die Rechtschutzversicherung würde dir jetzt auch nichts mehr nützen, da in diesem Bereich eine Klage abzusehen ist und theoretisch der "Prozess" schon begonnen hat, der zu einer Klage führen würde.
Fossi, ich finde es sehr erfreulich, dass du den Aspekt des Käufers (sparen auf Eigentum und dann selber einziehen) erwähnst. Das wird nämlich zu häufig übersehen. Das ist halt das Risiko eines Mieters (außer bei einer Genossenschaft).
Janie muss hier zuerst einmal gar nichts machen. Daher entstehen ihr zum jetzigen Zeitpunkt auch keine Rechtskosten.
Der Vermieter ist am Zuge. Sobald er vermutet, dass Janie nicht auszieht, wird er einen Rechtsanwalt einschalten. Wenn dieser sein Fach auch nur ansatzweise versteht, wird er den Vermieter darüber aufklären, dass die jetzige Eigenbedarfskündigung aus formalen Gründen unwirksam ist.
Dann wird eine vom RA geschriebene und daher wahrscheinlich formal korrekte Eigenbedarfskündigung kommen. Es sind dann immer noch keine Rechtskosten für Janie entstanden.
Daraufhin wird sie ausziehen müssen, da der Beweis einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung normalerweise nur im nachhinein möglich ist. Möglicherweise ist der Vermieter aber bis dahin irgendwie unter Zeitdruck geraten und bietet dann eine Entschädigung bei einem Auszug vor Beendigung der Kündigungsfrist an.
Die Umzugskosten sollten genau dokumentiert werden, um für den Fall einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung entsprechenden Schadenersatz geltend machen zu können.
Ich sehe hier im Moment auch nur die Möglichkeit einer Verzögerung der Eigenbedarfskündigung um vielleicht 2-3 Monate. Danach hat Janie aber auch ausdrücklich gefragt.
Diese Vorgehensweise halte ich für risikolos und ist für janie auch nicht mit Kosten verbunden. Ob man sich dem damit verbundenen Ärger jedoch aussetzen will, muss jeder selbst wissen.
Vielen lieben Dank schonmal für eure Antworten. Das hat mir auf jeden Fall schonmal weitergeholfen. Die Frage ist ja, ob ich rechtzeitig eine neue Wohnung finde. Aber nach euren Schilderungen wäre ich ja auf der sicheren Seite, wenn das 1,2 Monate länger dauern würde, als in der Kündigung angegeben. Natürlich finde ich es in Ordnung, wenn jemand auf ein Haus hinspart und dann auch dort einziehen möchte. Der neue Eigentümer hat meinen Nachbarn gegenüber vorher aber ausdrücklich erklärt, dass das Haus eine Altersanlage für ihn sein soll, da er und seine Frau nunmal von Berufswegen her örtlich gebunden sind. Er wohnt jetzt in Bayern und müsste dafür nach NRW umziehen. Die Vorbesitzerin hat 2 Jahre versucht das Haus zu verkaufen und ist es über ihre Maklerin nicht losgeworden, da hat er wohl die Gelegenheit genutzt und es gekauft, da seine Eltern nebenan wohnen. Deshalb eben meine Vermutung wg. der vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung. Für den vorliegenden Fall wäre der Eintritt in einen Mieterverein doch aber auch längst zu spät oder?
-- Editiert von Janie am 11.08.2006 20:50:47
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