Betrüger Vermieter - Kaution Rückzahlung

3. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Karikaa2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrüger Vermieter - Kaution Rückzahlung

Hallo,

Ich habe eine Frage: Lohnt es sich einen Anwalt zu nehmen, wenn man wegen der Kautionsberechnung des ehemaligen Vermieters ca. 1580 Euro Miese macht?

Wieviel kostet ein Anwalt für einen Mietzivilrechtlichen Gerichtsprozess?

Ist es ratsam erstmal die unberechtigten Geldforderungen seitens des ehem. Vermieters nicht zu bezahlen und wenn es darauf ankommt, doch einen Anwalt zu nehmen?

Vielen Dank euch im Voraus!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15687 Beiträge, 5693x hilfreich)

Wenn du den Sachverhalt mal schilderst, dann kann man besser darüber diskutieren.

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3682 Beiträge, 427x hilfreich)

Zitat (von Karikaa2):
Wieviel kostet ein Anwalt für einen Mietzivilrechtlichen Gerichtsprozess?


Die Gebühren für den Anwalt kannst du online ausrechnen, einfach danach googlen, für den Anfang würde aber ein Mahnbescheid ausreichen, der kostet ich meine 32 EUR, den kannst du downloaden, absenden und mal sehen, ob der VM sich überhaupt rührt, wenn es denn tatsächlich ein Betrüger ist.

Vorher solltest du checken, ob die Kaution überhaupt schon fällig ist. Viel Erfolg.

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#3
 Von 
Karikaa2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

in vorbezeichneter Sache nehmen wir ebenfalls Bezug auf den Mietvertrag vom 28.
Juli 20201
Nach § 6, Ziffer 6.3 wird die Kaution zuerst abgerechnet und dann ausbezahlt.
Zur Abrechnung:
Die Kündigung Ihrerseits erfolgte per Einwurf-Einschreiben am 28.09.2020.
Laut dem Mietvertrag SI 2.5. „haftet der Mieter für denjenigen Schaden, die dem Vermieter dadurch entstehen, dass die Mietsache nach dem Auszug des Mieters leer steht oder billiger vermietet werden muss."
Eine Kündigungsfrist wurde mit6 Wochen vor Monatsende vereinbart Die Kündigung erfolgte somit zum 30.November 2020.
Eine Vermietung durch uns konnte trotz Bemühungen unter Einschaltung eines Maklers nicht erfolgen, dadurch
Fehlbetrag 1 .OOO,- Euro.
Mietminderung bei der Mietzahlung für September. Frau ....400,- Euro und bezog sich auf eine nicht begründete Mietminderung.
Fehlbetrag 100,- Euro.
c) Beschädigungen:
Nicht ausgebesserte Beschädigungen im Bereich des Kamins, des Zimmers und des Balkon (Holzbretter).
Meister-Maler-Stunde mit Material und Anfahrtspauschale 148,13 Euro.
Plexiglas-Tischplatte durch Shisha-Rauchen verbrannt, Schaden unter
Zeugen zugegeben; Zuschnitt 36,00 Euro

Schließsystem mit Briefkasten
296,00 Euro


Gesamt:
1.580,13 Euro.
Wir fordern Sie hiermit auf, Ihrem Mitglied, Frau .....mitzuteilen, dass sie die Differenz von 660,13 Euro gegenüber der hinterlegten Kaution an uns auszuzahlen hat.
Die Zahlung hat auf das ihr bekannte Vermieterkonto zu erfolgen.
Ihrem Mitglied wird hierzu Frist gesetzt bis spätestens
18. November 2020.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Konto maßgebend.


Eine zivilrechtliche Klage beim Amtsgericht





Das ist Ihre Forderung.

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#4
 Von 
Karikaa2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Dazu meine Stellungnahme:

Ich habe fristlos mit Hilfe des Mieterschutzbundes gekündigt. Wobei ich nur nochmal gekündigt habe, da der grund der fristlosen Kündigung von den vermietern, die mir auch gekündigt haben, irrelevant war.

Ich wohne also seit oktober wo anders. Aber sie fordern 2 monate weitere miete.


Schönheitsreparaturen habe ich in der eile des auszugs nicht vorgenommen, wobei es minimalistische gebrauchsspuren waren.da würde ich super gerne rechnungen sehen von den malern!

Die plexiglasplatte war laut vermieterin unter 10 euro wert, wieso also ca 36 euro fordern?

Der Schlüssel vom haus und vom Briefkasten wurde mir aus meinem vorzimmer geklaut, zu diesem Zeitpunkt war nur der vermieter anwesend. Der Haustürschlüssel wurde ersetzt, der vom Briefkasten nicht.

Die Mietminderung war aufgrund fehlendem warmen wasser.insektenbefall des hauses etcetc

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3682 Beiträge, 427x hilfreich)

Oh mein Gott .... nein ... um Himmels Willen!!!

Wenn der Mieterverein dich dahingehend beraten hat, dann soll er gefälligst auch zusehen, dass du deine - noch nicht fällige, aber schon abgerechnete - Kaution erhältst.

Nach dem, was du hier geschrieben hast, halte ich die Sache für relativ aussichtslos.

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#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Junior-Partner
(5987 Beiträge, 2253x hilfreich)

und warum sollen die Gegenforderungen des Vermieter jetzt unberechtigt sein ?
a.) Wenn man die Kündigungsfristen nicht einhält und vorher auszieht, muss man dennoch bis zum Ende des
Vertrages Miete zahlen. Eine vorherige Verrechnung einer Mietkaution ist nicht zulässig.
b.) zu den weiteren Forderungen kann man nichts sagen, allein die Angabe "unberechtigt" langt nicht.
c.) Da sich eine gerichtliche Auseinandersetzung anbahnt schein die Hinzuziehung eines Anwalts sinnvoll.

In dem jetzigen Stadium dürfte ein eigener Mahnbescheid mindestens verfrüht sein.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3682 Beiträge, 427x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
In dem jetzigen Stadium dürfte ein eigener Mahnbescheid mindestens verfrüht sein.


Die Sache mit dem Mahnbescheid kam BEVOR hier Fakten gepostet wurden, die Frage war ja eigentlich recht einfach:

Zitat (von Karikaa2):
Wieviel kostet ein Anwalt für einen Mietzivilrechtlichen Gerichtsprozess?


... und dann explodierten die Fakten ...

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#8
 Von 
Karikaa2
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war eine außerordentliche Kündigung seitens der Vermieter! Ich wollte deren Grund nicht hinnehmen, habe deswegen selbst fristlos gekündigt. Da steht also keine Miete aus!

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Junior-Partner
(5987 Beiträge, 2253x hilfreich)

Zitat:
Es war eine außerordentliche Kündigung seitens der Vermieter! Ich wollte deren Grund nicht hinnehmen, habe deswegen selbst fristlos gekündigt. Da steht also keine Miete aus!

Und in welchem Gesetz steht, dass ein Mieter fristlos kündigen darf, wenn der Vermieter gekündigt hat ?

Alle Gründe die ein Mietervorbringt,muss er auch beweisen können.
Man kann im Recht sein und unterliegt vor Gericht trotzdem da man den Beweis nicht führen kann !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3682 Beiträge, 427x hilfreich)

Zitat (von Karikaa2):
Es war eine außerordentliche Kündigung seitens der Vermieter! Ich wollte deren Grund nicht hinnehmen, habe deswegen selbst fristlos gekündigt. Da steht also keine Miete aus!


Ich kann mir nicht vorstellen, dass dir von einem MIeterverein zu solch einer Handlung geraten wurde.

Für mich sieht es so aus, dass der Vermieter auf der sicheren Seite ist. Du kündigst fristlos, weil der VM dir außerordentlich gekündigt hat, das ist keine Begründung für eine fristlose Kündigung.

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(28236 Beiträge, 5143x hilfreich)

.


-- Editiert von Anami am 03.11.2020 20:31

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111256 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von Karikaa2):
Wieviel kostet ein Anwalt für einen Mietzivilrechtlichen Gerichtsprozess?

Das komplette Kostenrisiko liegt bei ca. 1400 EUR - denn mit einem Anwalt ist es ja nicht getan.



Zitat (von Karikaa2):
Ich habe fristlos mit Hilfe des Mieterschutzbundes gekündigt.

Was genau war der Kündigungsgrund?



Zitat (von Karikaa2):
Die plexiglasplatte war laut vermieterin unter 10 euro wert, wieso also ca 36 euro fordern?

Ein Zuschnitt macht sich nicht von alleine ...



Zitat (von Karikaa2):
Die Mietminderung

Kann man Punkt für Punkt beweisen?
Und auch das die Mängelmeldung den Vermieter erreicht hat?
Und das alles gerichtsfest?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3682 Beiträge, 427x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Karikaa2):
Ich habe fristlos mit Hilfe des Mieterschutzbundes gekündigt.


Was genau war der Kündigungsgrund?


Hast du nicht alles gelesen? ;)

Zitat (von Karikaa2):
Es war eine außerordentliche Kündigung seitens der Vermieter! Ich wollte deren Grund nicht hinnehmen, habe deswegen selbst fristlos gekündigt. Da steht also keine Miete aus!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111256 Beiträge, 38564x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Hast du nicht alles gelesen?

Doch, allerdings fehlt mir der Glaube, das ein Mieterverein so absurd dämlich ist, sondern es einen anderen. tatsächlich haltbaren Kündigungsgrund gab.

Wenn es aber tatsächlich so war, sollte man von dem Verein so viel Abstand nehmen, wie der Teufel vom Weihwasser.

Dann würde ich eher zum Anwalt raten, aber um den Mieterverein auf Schadenersatz zu verklagen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Bachelor
(3682 Beiträge, 427x hilfreich)

Das ging mir genauso, ich denke jedoch die Kündigung war ein selbstständig gefasster Beschluss und der Kontakt zum Mieterverein besteht nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
-Laie-
Status:
Wissender
(15687 Beiträge, 5693x hilfreich)

Sorry, deine fristlose Kündigung entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage, daher sind die ausstehenden 2 Monatsmieten völlig korrekt. Das war ein klassisches Eigentor!
Zum Rest fehlen Fakten um darüber diskutieren zu können.

Signatur:

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#17
 Von 
Catslove
Status:
Praktikant
(650 Beiträge, 70x hilfreich)

Dawurdedt du dann aber schlecht beraten und der Vermieter hat hier Revht und du schuldest ihm die zwei Monatsmieten

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