Betrug bei Nebenkostenabrechnung 2009

14. Juli 2010 Thema abonnieren
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Sandy1703
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Betrug bei Nebenkostenabrechnung 2009

Hallo, hoffe man kann mir hier weiter helfen.

Es geht um folgendes.

Ende August 09 bezog ich eine neue Wohnung. Vor ein paar Wochen bekam ich von meiner ehemaligen Vermieterin Nebenkostenabrechnung für 2009 zugestellt. Aus dieser hervor geht: Ich soll über 600 € nachzahlen!!!!

Nun kam mir dies sehr suspekt vor und verglich die aktuelle Nebenkostenabrechnung mit der von 2008. Tatsächlich hat sie mir die vollen Nebenkosten für ein Jahr berechnet. Aus diesem Grund reklamierte ich die neue Abrechnung und ließ mir von einem Bekannten der sich durch seinen Beruf bestens mit solchen Rechnungen auskennt ausrechnen, wie die tatsächlichen Nebenkosten ausfallen. Er kam zu dem Ergebnis, dass nicht ich über 600 € an die Vermieterin, sondern die Vermieterin selbst, an mich 80 € zurück bezahlen muss. Ich ließ mir also ein Schreiben von meinem Bekannten aufsetzen, indem er schrieb,wie Nebenkosten generell berechnet werden und er listete mir für meine Vermieterin genauestens alles auf!

Jetzt schrieb sie mir zurück, allerdings mit keinen Wort über die Rückerstattung, dass ich von Ihr eine Originalabrechnung der B****ta für das Jahr 2008 erhalten hätte und ich versäumte diese wieder zurück zu geben! Dass ich nicht pflichtgemäss meine Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom u.s.w.) beim Auszug August 2009 ihr mitgelteilt hätte, zur Berechnung meiner Anteile!
Auch dass ich ihr schnellstmöglich die Jahresabrechnung (B****ta) 2008 einzureichen hätte, da sie sich sonst veranlasst sieht, die Jahresabrechnung bis hin zum Ende August pauschal zu berechnen!

1. Habe ich von ihr keine Originalabrechnung 2008 der Fa. B****ta erhalten, da sie auf meine Frage diesbezüglich meinte, sie hätte diese nicht mehr!
2. Bin ich persönlich zur Fa. B****ta gefahren um diese Abrechnung zu erhalten!
3. Bin ich als Mieterin nicht verpflichtet Zählerstände abzulesen, da mir dann unterstellt werden könnte ich hätte sie falsch abgelesen.

Was will diese Dame damit bezwecken?

Vielen Dank für Eure Antworten

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#1
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guest-12327.07.2010 13:34:20
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#2
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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#3
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#4
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#6
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#7
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#8
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#9
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#10
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#11
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#12
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#13
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Sandy1703
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Vielen Dank für Eure kreativen Antworten.

Nun habe ich in der Tat das Interesse verloren überhaupt noch irgendwas zum Thema zu schreiben!

1. Ich bin kein Mietnomade!!!! Ich habe die alte Wohnung immer bezahlt und sie ordentlich gekündigt!

2. Ist es Betrug, wenn man für 12 Monate eine Abrechnung erhält, aber nur 8 Monate im Jahr 2009 zu bezahlen hat weil man im August 09 ausgezogen ist!

Ich dachte, ich befinde mich hier in einem professionell seriösen Forum, aber was manche User so von sich geben, scheint meine Denkweise über dieses Forum ziemlich ins Negative zu verändern! Von dem Sarkasmus den man zwischen den Zeilen lesen kann, ganz abgesehen.

So, ich beende hier! Ist besser so! Da bezahle ich tatsächlich lieber bei einem Anwalt viel Geld, als mir diese sarkastischen primitiven Unterstellungen geben zu müssen!

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#14
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guest-12307.12.2010 09:31:39
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#15
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#16
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guest-12307.12.2010 09:31:39
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#17
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#18
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guest-12326.07.2010 01:12:05
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#19
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guest-12317.09.2010 19:31:21
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#20
 Von 
Sandy1703
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quote:
Ach so, es gab ja auch noch eine Eingangsfrage:

Setze der alten VM eine Frist (10-14 Tage) und fordere sie auf, dein Guthaben zu überweisen, wenn dein Bekannter definitiv richtig gerechnet hat und es qualifiziert deklarieren kann!

Den anderen Quatsch deiner Ex-VM solltest du erst einmal ignorieren.



In der Tat, mein Bekannter ist qualifiziert, da er eine Hausverwaltung besitzt!

Diese Frist gab ich meiner Ex- Vermieterin bereits und sie endete am 10.07.2010! Leider ist das Geld immer noch nicht da!

Am 07.07.2010 kam dann eben dieses seltsame Schreiben, indem sie eine Jahresabrechnung 2008 (ich wohnte über 3 Jahre in der Wohnung) der Firma Brun-ata zurück fordert, weil ich diese angeblich von ihr persönlich erhalten habe. Was jedoch nicht stimmt! Ich erhielt diese Abrechnung auf meinen Wunsch, von der Firma selbst!

Ich wollte eigentlich nur wissen, was sie mit diesem Schreiben bezweckt, da die von ihr erstellte Abrechnung für 09 definitiv falsch ist!

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#21
 Von 
guest-12326.07.2010 01:12:05
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#22
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MaryseCeresa
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#23
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guest-12326.07.2010 01:12:05
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#24
 Von 
Sandy1703
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quote:
[Sie will dir scheinbar dein Guthaben nicht auszahlen.

Jetzt kannst du nochmals eine Frist setzen oder, auf eigene Kosten, einen Mahnbescheid beantragen.


Sollte sie widersprechen, kannst du aufgeben, denn dann gehst du in Vorkasse und musst alles vorfinanzieren, was sich bei deinem Guthabensanspruch nicht lohnt!

/quote]

Nun, wegen 80 "Kröten" zieh ich auch nicht vor Gericht. Bloß bin ich mir nicht sicher, ob ich es (rechtlich) gesehen, "auf sich beruhen lassen kann", wenn sie mir doch eine Rechnug schickte, die über 600 Euro ausmacht.

Na ja, ich, bzw. mein Bekannter hat für mich nun folgendes Schreiben aufgesetzt:

Zitat:
Betreff: Ihr Schreiben vom 07.07.2010


Sehr geehrte Frau XXXX,

besten Dank für Ihr Schreiben vom 07.07.2010, welches ich doch mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen habe.
Sie sprechen mich nun darauf an, Ihnen schnellstmöglichst die Jahresabrechnung 2008 wieder bei Ihnen „einzureichen", auch in meinem Interesse, da Sie sich ansonsten veranlasst sehen, die Jahresabrechnung für 2009 bis zum 31. August 2009 pauschal zu berechnen!

Ich habe von Ihnen ja bereits eine endgültige Jahresabrechnung für das Jahr 2009 erhalten und diese ist rechtsverbindlich. Die darin enthaltenen Zahlen und Werte sind allen Änderungen zugrunde zu legen, alles andere würde rechtlich den Tatbestand des vorsätzlichen Betruges erfüllen. Sie können mir keine Rechnung unter Angabe von bestimmten Zahlen stellen und wenn ich diese Rechnung anfechte weil sie rechnerisch Fehler und Mängel enthält, legen Sie sodann der von Ihnen selbst gestellten Rechnung neue oder geänderte Beträge zugrunde. Dies ist rechtlich unzulässig, wie Sie sicherlich bei Ihrem Rechtsbeistand auch erfahren werden, wenn Sie ihn in dieser Sache konsultieren.

Was die von Ihnen gewünschte Originalabrechnung der Firma B****ta vom Jahr 2008 betrifft, so muss ich Ihnen sagen, dass ich eine Kopie von B****ta erhalten habe, jedoch nicht von Ihnen selbst! Wenn sie sich erinnern, habe ich Sie damals um die Abrechnung gebeten, da sie aber diese Abrechnung nicht hatten, musste ich auf die Firma B****ta zugehen! Davon abgesehen, ist für die Ermittlung der Werte 2009 – wie vorher beschrieben – die Abrechnung 2008, in keiner Weise mehr relevant!

Ich möchte Sie auch korrigieren: Es ist nicht meine Pflicht als Mieter, sondern Ihre Pflicht als Vermieter, bei der Wohnungsübergabe des alten, sowie bei der Übergabe an den neuen Mieter die Zählerstände der Strom- und Heizungszählgeräte festzuhalten. Ich als Mieter kann das nicht, weil Sie mir dann unterstellen könnten, diese falsch angegeben zu haben! Sie als Vermieterin hingegen sind objektiv, weil der Zählerstand nicht zu Ihren Gunsten oder Ungunsten geht, sondern nur Vormieter oder Nachmieter betrifft!

Ich ersuche also darum, unter Zugrundelegung der Ihrer mir zugesandten „Abrechnung der Nebenkosten des Jahres 2009" genannten Zahlen diese entsprechend zu korrigieren und mir sodann den noch fälligen und in meinem Schreiben genannten überzahlten Betrag auf das angegebene Konto zurück zu erstatten.

Ich will auch darauf hinweisen, dass ich nicht gewillt bin, diese Sache durch endlosen Briefwechsel hinaus zu zögern, sondern einer baldigen Beendigung durch Begleichung der Restzahlung durch Sie entgegensehe. Ein eventueller Rechtsstreit in dieser Sache wäre für Sie mit sehr hohen und mit der zu begleichenden Summe von knapp 80,- Euro unvereinbaren Kosten verbunden und dabei ohne Aussicht auf einen Erfolg Ihrerseits.






In der Hoffnung auf baldige Erledigung der Sache
mit freundlichen Grüßen,



Es wird sich nun zeigen, wie sie darauf reagiert. Ich denke, sie hat dieses Schreiben heute erhalten!

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-- Editiert am 14.07.2010 22:25

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#25
 Von 
guest-12326.07.2010 01:12:05
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#26
 Von 
Harry van Sell
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Unbeschreiblich
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quote:
Sie als Vermieterin hingegen sind objektiv,

*lach*
Wie 'objektiv' deine Vermieterin ist zeigt sie doch gerade ...



quote:
alles andere würde rechtlich den Tatbestand des vorsätzlichen Betruges erfüllen.

Auch wenn du dieser Überzeugung bist würde ich dies nicht so schreiben, das könnte teuer werden ...

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Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#27
 Von 
Sandy1703
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Ich möchte nur kurz den "Stand der Dinge" schreiben.

Meine Ex- Vermieterin hat mir erneut eine Nebenkostenabrechnung für 2009 mit nur noch 17,99 EUR Nebenkostennachzahlung zugeschickt, die ich bereits bezahlt habe.

Zur Erinnerung: Nach der 1. Rechnung hätte ich einen Betrag von ca. 670 EUR nachzahlen sollen!

Nun, die neue Rechnung ist zwar auch falsch, aber mit 18 EUR kann ich leben.

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