Betrug durch Vermieter in Nebenkostenabrechnung?

4. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
thedeadalus123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug durch Vermieter in Nebenkostenabrechnung?

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:

Der Vermieter erstellt eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung. Hier wird eine Position doppelt berechnet und zwar bei jedem Mieter. Der Vermieter wird von einigen Mietern auf diesen Fehler hingewiesen und korrigiert diesen dann auch, allerdings nur bei den Mietern, die sich bei ihm melden und reklamieren.

Obwohl der Vermieter also weiß, dass er in allen Nebenkostenabrechnung bzw. bei allen Mietern -wahrscheinlich bedingt durch einen Formelfehler in Excel- den gleichen Fehler gemacht hat, korrigiert er die Nebenkostenabrechnung ohne explizite Aufforderung nicht. Wir reden hier von einem Betrag von ca. 40-60 EURO pro Mieter bei ca. 40 Parteien im Haus.

Im Vorjahr gab es bereits einen ähnlichen Fall. Hier war es zwar ein anderer Fehler, aber auch hier wurde nur bei den Mietern korrigiert, die reklamiert haben.

Handelt es sich in einem solchen Fall nicht schon um Betrug?

Mal davon ab, dass ich mir schon nicht erklären kann, wie ein solcher Fehler zustande kommt, wenn ich sauber arbeite, denn ich muss doch wissen, welche Gesamtkosten ich auf meine Mieter umlege und wenn die am Ende auf meine Mieter umgelegte Summe nicht passt, dann weiß ich doch schon, dass ich einen Fehler gemacht habe.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat:
Handelt es sich in einem solchen Fall nicht schon um Betrug?

Nö. Wenn es Betrug wäre, dann würde sich die Staatsanwaltschaft einschalten. Das wird sie aber garantiert nicht machen. Da diese "schwere Straftat" unter Zivilrecht läuft, wirst du wohl den Vermieter verklagen müssen, wenn er nicht freiwillig mit den "Mäusen" rausrückt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat:Handelt es sich in einem solchen Fall nicht schon um Betrug?
Nö. Wenn es Betrug wäre, dann würde sich die Staatsanwaltschaft einschalten. Das wird sie aber garantiert nicht machen. Da diese "schwere Straftat" unter Zivilrecht läuft, wirst du wohl den Vermieter verklagen müssen, wenn er nicht freiwillig mit den "Mäusen" rausrückt.


§ 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Da es 40 Personen betrifft...Darüber hinaus muss aber auch natürlich eine Anzeige erstellt werden.

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Wenn es Betrug wäre, dann würde sich die Staatsanwaltschaft einschalten.

Aha, also einfach so ohne dass sie informiert wurde?

Zitat (von Liane46):
Das wird sie aber garantiert nicht machen.

Und die Sicherheit nimmst Du woher?

Die falsche Abrechnung war sicher kein Betrug, da fehlt es am Vorsatz. Nun weiter die aus der falschen Abrechnung resultierenden Beträge einzukassieren ist aus meiner Sicht durchaus ein vorsätzliches Aufrechterhalten falscher Tatsachen.

Letztendlich kann man den Sachverhalt ja mal der Staatsanwaltschaft schildern und bitten zu prüfen, ob hier der Tatbestand des Betrugs erfüllt ist.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6429 Beiträge, 2317x hilfreich)

Nach dem der Irrtum bemerkt wurde, musste reagiert werden, denn im 263 StGB steht:

Zitat:
einen Irrtum erregt oder unterhält

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von JogyB):
Und die Sicherheit nimmst Du woher?

Ganz einfach daher, dass in ähnlich gelagerten Fällen die Staatsanwaltschaft auf den Weg der Zivilklage verwies. Man habe mit echten Straftaten genug zu tun und könne und wolle sich nicht um solche Dinge kümmern.

Daran ändert auch nicht der Beitrag von @asd1971 und sein § 263 StGB .

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von thedeadalus123):
Der Vermieter wird von einigen Mietern auf diesen Fehler hingewiesen und korrigiert diesen dann auch, allerdings nur bei den Mietern, die sich bei ihm melden und reklamieren.


Und warum melden sich nicht einfach alle Mieter bei dem Vermieter? Genau das ist seine Pflicht, die NK-Abrechnung zu ändern, wenn sich ein Mieter beschwert. Wenn das Jahr nach Erhalt rum ist, ist es übrigens zu spät.

Zitat (von thedeadalus123):
Mal davon ab, dass ich mir schon nicht erklären kann, wie ein solcher Fehler zustande kommt, wenn ich sauber arbeite, denn ich muss doch wissen, welche Gesamtkosten ich auf meine Mieter umlege und wenn die am Ende auf meine Mieter umgelegte Summe nicht passt, dann weiß ich doch schon, dass ich einen Fehler gemacht habe.


Erst einmal kann der Vermieter nicht alle Kosten auf die Mieter umlegen. Dann gilt für den Vermieter z.B. das Abflussprinzip und für die Mieter die Verbrauchswerte.

Nur als Beispiel bei den Kosten für das Heizöl. Der Vermieter bezahlt das HZ-Öl, wenn der Tank gefüllt wird. Die Mieter zahlen das verbrauchte Öl, wenn sie es verbraucht haben. Öl, dass der Vermieter vielleicht in 2013 gekauft hat, verbrauchen die Mieter vielleicht erst in 2014 oder 2015.

Das rechnet doch keiner nach, vor allem nicht bei 40 Mietparteien.



1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Zitat (von JogyB):Und die Sicherheit nimmst Du woher?
Ganz einfach daher, dass in ähnlich gelagerten Fällen die Staatsanwaltschaft auf den Weg der Zivilklage verwies. Man habe mit echten Straftaten genug zu tun und könne und wolle sich nicht um solche Dinge kümmern.
Daran ändert auch nicht der Beitrag von @asd1971 und sein § 263 StGB .


Da es meist Einzelfälle sind, wird auf das fehlende öffentliche Interesse verwiesen.

Bei 40 geprellten Mietern wird das wohl eher anders ausschauen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Zitat (von Liane46):
Ganz einfach daher, dass in ähnlich gelagerten Fällen die Staatsanwaltschaft auf den Weg der Zivilklage verwies

Und wir reden hier von wie vielen Fällen bei wie vielen Staatsanwaltschaften? Dir ist schon bewusst, wie groß Deine statistische Basis sein müsste, um ein "garantiert" zu rechtfertigen?

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen