Hallo liebes Forum!
Meine WG-Mitbewohnerin hat Betrug an mir ausgeübt, wie sind meine Rechte?
Ich habe folgendes Szenario:
Ich habe Anzeige erstattet, wegen Betrug und will mir nicht zumuten weiter mit dieser Person zusammen zu wohnen, da ich ihr viel bösen Willen zutraue und Angst habe, dass sie sich für die Anzeige weiter rächt. Der Vermieter will am liebsten keinen Stress haben und sagt im Prinzip "Vertragt euch doch einfach wieder" aber ich will nicht, dass sie Zugriff auf meine Post, meine Sachen und anderes hat. Wenn der Betrugsfall bewiesen ist, kann der Vermieter die Mieterin fristlos kündigen? Oder muss ich tatsächlich abwarten?
Genauere Informationen:
Meine Mitbewohnerin hat bei einem großen Klamottenkonzern ein Kundenkonto auf meinen Namen erstellt und auf Rechnung für einen Betrag von 250€ bestellt. Bei dem Konto war der Nachname falsch geschrieben und das Geburtsdatum verdreht. Das ganze ist sehr eindeutig, da sie ihre E-Mailadresse angegeben hat, die Annahme des Pakets mit ihrem Vornamen unterschrieben hat und eh schon lauter Briefe von Inkassounternehmen und Gerichtsvollziehern ankommen. Außerdem kommen hier öfter Briefe und Pakete auf einen anderen Vornamen aber ihren Nachnamen an. Ich denke, dass Shoppingsucht hier die Ursache ist. Sie ist bereits seit einem Monat im Urlaub und hat den Briefkastenschlüssel mitgenommen. Ich vermute, dass Sie vorhatte, die Forderungsbriefe zu entfernen (aber das ist etwas, das ich nicht nachweisen kann). Sie sagt zum Vermieter, sie wüsste nicht, was mein Problem sei und zeigt auch keinerlei Einsicht, eher Wut. Ich bin echt verzweifelt und hoffe, dass mir geholfen werden kann.
Liebe Grüße
Betrug von Mitbewohnerin - Fristlose Kündigung?
7. August 2018
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Frage vom 7. August 2018 | 17:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrug von Mitbewohnerin - Fristlose Kündigung?
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#1
Antwort vom 7. August 2018 | 17:49
Von
Status: Junior-Partner (5487 Beiträge, 2481x hilfreich)
ZitatWenn der Betrugsfall bewiesen ist, kann der Vermieter die Mieterin fristlos kündigen? :
Vermutlich ja.
Hilft dir aber nicht,da er nicht kündigen muss. Und er will ja anscheinend nicht.
Vermutlich kannst du aber fristlos kündigen, da dir das weiter dort wohnen bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist.
#2
Antwort vom 7. August 2018 | 18:30
Von
Status: Unparteiischer (9692 Beiträge, 4413x hilfreich)
Wie ist die WG organisiert?
a) ein Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern,
b) jeder WG-Bewohner hat einen einzelnen Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer,
c) ein einziger Hauptmieter und die anderen WG-Bewohner sind Untermieter?
Je nach Antwort ergeben sich die Möglichkeiten.
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#3
Antwort vom 7. August 2018 | 18:34
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke schonmal für die Antworten.
b) jeder WG-Bewohner hat einen einzelnen Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer,
#4
Antwort vom 7. August 2018 | 19:39
Von
Status: Unparteiischer (9692 Beiträge, 4413x hilfreich)
Das ist meiner Meinung nach in dieser Situation der Optimalfall.Zitatb) jeder WG-Bewohner hat einen einzelnen Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer :
Wenn der Betrug wirklich beweisbar ist, würde ich folgendermaßen vorgehen: Du könntest nachweisbar deinem Vermieter eine Abmahnung aussprechen. Darin beschreibst du nochmal den Identitätsdiebstahl durch deine Mitbewohnerin. Dann forderst du ihn auf, deiner Mitbewohnerin aufgrund dieses Vorfalls fristlos zu kündigen und sicherzustellen, dass zukünftig getrennte Briefkästen mit eigenen Schlüsseln vorhanden sind. Weiter könntest du ankündigen, selber fristlos zu kündigen, wenn der Vermieter nicht innerhalb von 14 Tagen wie gewünscht reagiert. Das Zusammenleben mit dieser Mitbewohnerin sei dir nicht länger zumutbar. Sinnvoll wäre vermutlich auch ein Hinweis, dass der Vermieter dirgegenüber für alle deine Schäden haftet, solltest du wirklich aufgrund seiner Untätikeit fristlos kündigen müssen.
Dir sollte jedoch klar sein, dass du dann im Zweifel wirklich fristlos kündigen und sofort ausziehen solltest. Es kann also nicht schaden, sich schonmal nach Ersatzwohnraum umzuschauen.
#5
Antwort vom 7. August 2018 | 19:43
Von
Status: Gelehrter (11824 Beiträge, 3193x hilfreich)
In diesem speziellen Fall sollten Sie einen Anwalt hinzuziehen, auch um weiteren Schaden von Ihnen fern zu halten.
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