Betrugsfall durch den Vormieter?

9. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
pipapo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrugsfall durch den Vormieter?

Hallo liebe Community,

vielleicht könnt ihr mir in folgendem Fall weiterhelfen:

Ich bin vor knapp 3 Jahren in eine Mietwohnung gezogen. Ich habe ursprünglich eine Maklergebühr (etwa in Höhe von 1.300€ ) und eine Kaution (etwa in Höhe von 1.600€ ) bezahlt. Den Mietvertrag habe ich mit einer Hausverwaltung abgeschlossen.

Da ich nun eine größere Wohnung suche, habe ich geplant kündigen. Vor der Kündigung wollte ich mit der Hausverwaltung (die ich damals u.a. auch erfolgreich für einen Austausch der Spülmaschine kontaktiert hatte) sprechen, um einen früheren Zeitpunkt für den Auszug abstimmen, sofern ich bspw. einen Nachmieter stellen könnte. Die Hausverwaltung habe ich leider über keinen Kommunikationskanal mehr erreicht (Festnetznummer nicht mehr vergeben, Mobilnummer anderweitig vergeben, keine Reaktion auf Emails, vor Ort niemand mehr anzutreffen).

Daraufhin habe ich Anfang Dezember die Kündigung per Einschreiben mit Rücksendeschein verschickt. Die Kündigung konnte durch die Deutsche Post nicht zugestellt werden.

Mein nächster Schritt war die Kontaktaufnahme zum Gebäudeverwalter, von dem ich ausgegangen bin dass er die Hausverwaltungen/Eigentümer kennt. Nach einer Recherche wurde mir die Telefonnummer vom Eigentümer mitgeteilt.

Ich habe den Eigentümer kontaktiert und ihm meine Sachlage geschildert. Der Eigentümer war überrascht und entsetzt über die Geschehnisse. Nach Aussage des Eigentümers hat der Vormieter einen Nachmieter ("einen Freund") vorgeschlagen. Der Eigentümer und ich sind im Gespräch nun übereingekommen dass der Vormieter und der Geschäftsführer der Hausverwaltung, mit der ich den Vertrag abgeschlossen haben, ein und dieselbe Person sind.

Der Vormieter hat also keinen "Freund" in die Wohnung vermittelt, sondern einen Interessenten (mich) und auch noch eine Provision verlangt.

Dass ich die letzten 3 Jahre eine zu Hohe Miete bezahlt habe, habe ich vorhin bestätigt bekommen.

Folgende 3 essentielle Fragen stelle ich mir gerade aber noch:
- Habe ich eine realistische Chance auf meine Kaution? Der Eigentümer meinte, dass er keine Kaution erhalten hat.
- Der Eigentümer hat nie einen Makler beauftragt, um einen Mieter zu finden. Die Wohnung war allerdings mit einer Maklerprovision auf Immoscout ausgeschrieben, die ich auch bezahlt habe. Habe ich hier eine Chance, die bezahlte Provision wieder zu erhalten?
- Was sollten aus eurer Sicht meine nächsten Schritte sein?

Ich bin gespannt, wie eure Sicht auf die Lage ist.

Viele Grüße
pipapo123

-- Editiert von pipapo123 am 09.01.2018 22:19

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120178 Beiträge, 39842x hilfreich)

Zitat (von pipapo123):
Ich habe ursprünglich eine Maklergebühr (etwa in Höhe von 1.300€ ) und eine Kaution (etwa in Höhe von 1.600€ ) bezahlt.

Welche Zahlungsnachweise hat man denn?



Zitat (von pipapo123):
Der Vormieter hat also keinen "Freund" in die Wohnung vermittelt,

Wer mich von doppelter Mietzahlung erlöst, ist durchaus mein Freund ...



Zitat (von pipapo123):
Die Wohnung war allerdings mit einer Maklerprovision auf Immoscout ausgeschrieben, die ich auch bezahlt habe.

An wen?



Zitat (von pipapo123):
Was sollten aus eurer Sicht meine nächsten Schritte sein?

Die Rückfragen beantworten ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Ausnahmsweise : 190 € in die Erstberatung beim Anwalt stecken. Das hat potential aber das sollte ein Fachanwalt machen.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#3
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Hört sich an, als sei man Untermieter :???:

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

So wirklich steige ich nicht durch die Darstellung durch. Daher ganz konkret: Wer steht als Vermieter in deinem Mietvertrag und wer steht als Mieter im Mietvertrag des Eigentümers? Das müsste man erstmal aufdröseln um überhaupt wirksam kündigen zu können.

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#5
 Von 
pipapo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

danke für eure Antworten.

Hier meine Antworten auf Eure Rückfragen:

Zitat:
Ich habe ursprünglich eine Maklergebühr (etwa in Höhe von 1.300€ ) und eine Kaution (etwa in Höhe von 1.600€ ) bezahlt.
Welche Zahlungsnachweise hat man denn?

--> Als Zahlungsnachweis habe ich einen Kontoauszug. Die Kaution ist im Mietvertrag festgehalten und für die Maklergebühr habe ich eine ausgestellte Rechnung und ebenfalls einen Kontoauszug.


Zitat:
Der Vormieter hat also keinen "Freund" in die Wohnung vermittelt,
Wer mich von doppelter Mietzahlung erlöst, ist durchaus mein Freund ...

--> Das ist was dran ;-) Allerdings fand der Eigentümer das auch sehr seltsam, weil ihm nicht bewusst war dass der Vormieter sich dann an Interessenten als Hausverwalter (bzw. Wohnungsverwalter) ausgibt.


Zitat:
Die Wohnung war allerdings mit einer Maklerprovision auf Immoscout ausgeschrieben, die ich auch bezahlt habe.
An wen?

--> Die Provision ging an die Hausverwaltung, bei der der Vormieter der Geschäftsführer war/ist.


Zitat:
So wirklich steige ich nicht durch die Darstellung durch. Daher ganz konkret: Wer steht als Vermieter in deinem Mietvertrag und wer steht als Mieter im Mietvertrag des Eigentümers? Das müsste man erstmal aufdröseln um überhaupt wirksam kündigen zu können.

--> In meinem Mietvertrag steht die Hausverwaltung als Vermieter
--> Im Mietvertrag des Eigentümers steht der Vormieter, der gleichzeitig Geschäftsführer der Hausverwaltung ist/war, im Mietvertrag
--> Die Schwierigkeit für eine wirksame Kündigung ist, dass sowohl der Eigentümer als auch ich den Vermieter (aus meiner Sicht), bzw. den Mieter (aus Sicht des Eigentümers) nicht erreichen

Ich freue mich auf eure Antworten.

Viele Grüße
pipapo123

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von pipapo123):
--> In meinem Mietvertrag steht die Hausverwaltung als Vermieter
--> Im Mietvertrag des Eigentümers steht der Vormieter, der gleichzeitig Geschäftsführer der Hausverwaltung ist/war, im Mietvertrag
Okay. Damit ist diese Hausverwaltung dein Vermieter. Diskutieren wir erstmal das wichtigste Problem, wie du nun kündigen kannst.

Zunächst einmal das Wichtigste: Ein Vermieter hat die Pflicht, dem Mieter eine zustellfähige Adresse mitzuteilen. Wenn er das nicht tut, darf er aus diesem Fehlverhalten keinen Honig saugen. Er kann also nicht auf einem Festhaltem am Mietverhältnis bestehen, wenn der Mieter mangels Adresse gar nicht kündigen konnte. Das gleiche gilt ja auch umgekehrt. Wenn ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter keine Adresse mitteilt, dann kann sich der Mieter auch nicht einfach auf Verjährung berufen.

Ändert aber nichts daran, dass du veruschen solltest, trotzdem zu kündigen (dann eben notfalls mit kürzerer Frist, weil der Vermieter ja eine korrekte Frist unmöglich gemacht hat). Ansatzpunkte wären: Wenn das eine Gesellschaft ist, so ist die vielleicht in einem Register (Handelsregister oder sowas) eingetragen. Vielleicht ist da die richtige Adresse hinterlegt. Alternativ kann eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt der letzten bekannten Adresse nach diesem ominösen Geschäftsführen weiterhelfen. Berechtigt bist du dazu.

Letzter Versuch wäre die Bank, denn auf irgendein Konto überweist du ja die Miete. Zum einen könntest du versuchen, im Überweisungstext der Mietzahlung eine Nachricht zu übermitteln (auf diese Weise wird man aber meiner Meinung nach nicht kündigen können). Zum anderen kannst du die Bank bitten, eine Nachricht an den Kontoinhaber weiterzuleiten (die Adresse werden sie dir vermutlich nicht geben).

PS: Ich würde mir überlegen, die Mietzahlungen einzustellen. Das ist nicht ganz korrekt. Aber du hast meiner Meinung nach Anspruch auf die unrechtmäßig gezahlte Provision als auch nach Beendigung des Mietverhältnisses auf die gezahlte Kaution. Und ich habe so meine Zweifel, dass du letztere wiedersehen wirst. Solange der Vermieter nicht nachweist, dass die Kaution noch da ist, kannst du die Miete in der Höhe zurückbehalten. Normalerweise zwar erst nach Vorankündigung. Aber wenn der Vermieter nicht erreichbar ist, kann man das vielleicht auch ohne machen.

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#7
 Von 
pipapo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Zunächst einmal das Wichtigste: Ein Vermieter hat die Pflicht, dem Mieter eine zustellfähige Adresse mitzuteilen. Wenn er das nicht tut, darf er aus diesem Fehlverhalten keinen Honig saugen. Er kann also nicht auf einem Festhaltem am Mietverhältnis bestehen, wenn der Mieter mangels Adresse gar nicht kündigen konnte. Das gleiche gilt ja auch umgekehrt. Wenn ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses dem Vermieter keine Adresse mitteilt, dann kann sich der Mieter auch nicht einfach auf Verjährung berufen.

Ändert aber nichts daran, dass du veruschen solltest, trotzdem zu kündigen (dann eben notfalls mit kürzerer Frist, weil der Vermieter ja eine korrekte Frist unmöglich gemacht hat). Ansatzpunkte wären: Wenn das eine Gesellschaft ist, so ist die vielleicht in einem Register (Handelsregister oder sowas) eingetragen. Vielleicht ist da die richtige Adresse hinterlegt. Alternativ kann eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt der letzten bekannten Adresse nach diesem ominösen Geschäftsführen weiterhelfen. Berechtigt bist du dazu.

--> Den ersten Versuch habe ich Anfang Dezember mit einer Kündigung per Einschreiben mit Rücksendeschein (Postbeleg liegt vor) versucht. Die Deutsche Post konnte das nicht zustellen. Zusätzlich habe ich dokumentiert, über welche Wege ich den Vermieter versucht habe zu erreichen (Festnetz, Mobilnummer, persönlich, per Post, per E-Mail)
--> Als nächstes werde ich mich dann an das Handelsregister und das Einwohnermeldeamt wenden

Zitat:
Letzter Versuch wäre die Bank, denn auf irgendein Konto überweist du ja die Miete. Zum einen könntest du versuchen, im Überweisungstext der Mietzahlung eine Nachricht zu übermitteln (auf diese Weise wird man aber meiner Meinung nach nicht kündigen können). Zum anderen kannst du die Bank bitten, eine Nachricht an den Kontoinhaber weiterzuleiten (die Adresse werden sie dir vermutlich nicht geben).

PS: Ich würde mir überlegen, die Mietzahlungen einzustellen. Das ist nicht ganz korrekt. Aber du hast meiner Meinung nach Anspruch auf die unrechtmäßig gezahlte Provision als auch nach Beendigung des Mietverhältnisses auf die gezahlte Kaution. Und ich habe so meine Zweifel, dass du letztere wiedersehen wirst. Solange der Vermieter nicht nachweist, dass die Kaution noch da ist, kannst du die Miete in der Höhe zurückbehalten. Normalerweise zwar erst nach Vorankündigung. Aber wenn der Vermieter nicht erreichbar ist, kann man das vielleicht auch ohne machen.

--> Vielleicht werde ich tatsächlich die nächste Mietzahlung vergessen. Spätestens dann hoffe ich auch darauf, dass der Vermieter sich meldet.
--> Denkst du dass jetzt noch sinnvoll ist, einen Nachweis zum Vorhandensein der Kaution einzuholen? Also mindestens per Mail oder Brief das vorab anzukündigen? (Auch wenn das wohl die Hausverwaltung nicht lesen wird...).

Danke für die sehr schnelle Antwort und die Tipps.

Viele Grüße
pipapo123

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#8
 Von 
pipapo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Soeben habe ich noch eine ergänzende Information recherchiert, sofern die relevant ist:
Die Hausverwaltung (ist eine GmbH) ist laut northdata.de seit April 2016 in Liquidation.

Viele Grüße
pipapo123

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#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von pipapo123):
Die Hausverwaltung (ist eine GmbH) ist laut northdata.de seit April 2016 in Liquidation.
Versuch diesen Geschäftsführer irgendwie zu erreichen (s.o.). Rein persönliche, unrechtliche Meinung: Ich würde dahin estmal nichts mehr überweisen.

Wenn im Dezember gekündigt werden sollte (und dies durch die mangelnde Erreichbarkeit des Vermieters verhindert wurde), dann kann man das Mietverhältnis meiner Meinung nach zum Ende März beenden. Das sind also noch 2 Monate Mietzahlungen. Dagegen stehen die unrechtmäßig erlangte Provision und eine Kaution, deren Verbleib fraglich ist. Da würde ich nichts mehr überweisen.

Aber klar, es besteht die Gefahr, dass der Vermieter dann einen Mahnbescheid beantragt und weitere Kosten entstehen. Das darf man nicht verschweigen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Die Provision wurde zu unrecht erlangt, §2 Abs. 2 Nr. 3 WoVermittG .
Würde also nach der Meldeauskunft die Kündigung hinschicken und Fristsetzung zur Rückzahlung. Nach Fristablauf Aufrechnung mit den laufenden Mieten erklären.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Die Provision wurde zu unrecht erlangt, §2 Abs. 2 Nr. 3 WoVermittG .


Da wäre ich mal nicht so flott mit dieser Behauptung. Die Wohnung wurde vor drei Jahren angemietet.

@TE
Sie haben eine Rechnung über die Maklerprovision erhalten? Da steht doch gewiss auch eine SteuerNr drauf?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Da wäre ich mal nicht so flott mit dieser Behauptung. Die Wohnung wurde vor drei Jahren angemietet.


hat sich nix geändert
BGH, Urteil vom 23.10.2003 – III ZR 41/03

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von AltesHaus):
Da wäre ich mal nicht so flott mit dieser Behauptung. Die Wohnung wurde vor drei Jahren angemietet.


hat sich nix geändert
BGH, Urteil vom 23.10.2003 – III ZR 41/03


Sie kennen doch die tatsächlichen Verhältnisse nicht. Weder ob und wie der Mensch firmiert hat, und wie die Firmierung aufgestellt war. Ich wäre nicht so flott mit derartigen DIngen, da ich nicht das entsprechende Hintergrundwissen habe.

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#14
 Von 
pipapo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Zitat (von Tasti123):
Die Provision wurde zu unrecht erlangt, §2 Abs. 2 Nr. 3 WoVermittG .


Da wäre ich mal nicht so flott mit dieser Behauptung. Die Wohnung wurde vor drei Jahren angemietet.

@TE
Sie haben eine Rechnung über die Maklerprovision erhalten? Da steht doch gewiss auch eine SteuerNr drauf?


Korrekt, ich habe eine Rechnung über die Maklerprovision erhalten. Auf dieser ist eine USt-IdNr zu finden.

Heute habe ich noch folgende neue Info erhalten:
--> Der Eigentümer hat es wohl geschafft, den eigentlichen Mieter per Email zu erreichen. Dieser hat geschrieben dass er sich momentan im Ausland befindet und die Kündigung an ein Postfach geschickt werden soll. Die Post von dort wird anscheinend an ihn weitergeleitet.
--> Die Kündigung schicke ich gleich mit folgenden beiden Hinweisen (natürlich etwas genauer formuliert als hier beschrieben) raus:
---> Aufgrund der mangelnden Erreichbarkeit des Vermieters bestehe ich auf die gesetzliche Kündigungsfrist, die zum Zeitpunkt des Versands der ersten Kündigung Anfang Dezember war. Eine Kopie der Kündigung und des Postbelegs habe ich beigefügt.
---> Ich verlange einen Nachweis darüber, in welcher Form und zu welchen Bedingungen die Kaution für die Wohnung angelegt wurde.

Sobald ich hier den Vermieter irgendwie erreichen kann, gehe ich das Thema mit der Maklerprovision an.

Ich bin gespannt, (ob) was passiert.

Viele Grüße
pipapo123

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Also was ich noch nicht so wirklich geblickt habe, WER hat denn jetzt die Miete bekommen die SIE gezahlt haben?

Desweiteren kann man keine Kündigung an eine FIrma schicken, die es nicht mehr gibt. Unmöglich das was Sie vorhaben, oder gibt es die Firma doch nocht?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Für mich liest sich das auch wie ein Untermietvertrag (erst einmal), so dass hier von einer "zu hohen" Miete nicht gesprochen werden kann, die Miethöhe wird jawohl im MV festgelegt sein, welchen SIe nicht mit dem Eigentümer, sondern mit der Hausverwaltung abgeschlossen haben.

... das ist alles verworren, auch der rechtliche Aspekt ist nicht so eindeutig (mMn), so dass ich in diesem Fall einen Fachmann konsultieren würde.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
pipapo123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Also was ich noch nicht so wirklich geblickt habe, WER hat denn jetzt die Miete bekommen die SIE gezahlt haben?

Desweiteren kann man keine Kündigung an eine FIrma schicken, die es nicht mehr gibt. Unmöglich das was Sie vorhaben, oder gibt es die Firma doch nocht?


Ich probiere es einfach zusammenzufassen:
- Die Miete die ich bezahlt habe, hat die Hausverwaltung erhalten.
- Der Eigentümer hat die Miete von der Hausverwaltung erhalten. Die Beträge sind unterschiedlich, sodass die Hausverwaltung auch etwas an meiner Mietzahlung verdient hat.
- Erwähnenswert ist auch, dass die Hausverwaltung sich in Richtung des Eigentümers "nur" als normaler Mieter ausgegeben hat.

Ich weiß leider nicht, ob es die Firma nun noch gibt oder nicht. Im Internet finden sich widersprüchliche Informationen. Jedenfalls ist die Firma oder ein Ansprechpartner für mich nicht auffindbar.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Unmöglich das was Sie vorhaben, oder gibt es die Firma doch nocht?


Solange die GmbH in Liquidation im Handelsregister steht, gibt es sie auch noch.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Zitat (von pipapo123):
Die Kündigung schicke ich gleich mit folgenden beiden Hinweisen (natürlich etwas genauer formuliert als hier beschrieben) raus:
---> Aufgrund der mangelnden Erreichbarkeit des Vermieters bestehe ich auf die gesetzliche Kündigungsfrist, die zum Zeitpunkt des Versands der ersten Kündigung Anfang Dezember war. Eine Kopie der Kündigung und des Postbelegs habe ich beigefügt.
---> Ich verlange einen Nachweis darüber, in welcher Form und zu welchen Bedingungen die Kaution für die Wohnung angelegt wurde.
Ich würde empfehlen, folgenden Punkt noch mit aufzunehmen: Wie soll die Schlüsselübergabe am Ende der Mietzeit erfolgen?

Das wird dann nämlich das nächste Problem. Und da der Vermieter offenbar nur schwer zu erreichen ist, sollte man wenn möglich diesen Punkt gleich mit in die Kündigung aufnehmen. Der Mieter ist nämlich verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietvertrages an den Vermieter (oder einen von ihm Beauftragten) zurückzugeben. Normalerweise durch Übergabe der Schlüssel. Wenn der Vermieter nicht erreichbar ist, wird das noch ein Thema. An den eigentlichen Eigentümer kannst du formal die Schlüssel nicht zurückgeben, weil das nicht dein Vermieter ist.

Daher ist bereits jetzt die nachweisbare Aufforderung auf Mitteilung der Übergabemodalitäten sinnvoll. Wenn dein Vermieter dies dann nicht ermöglicht, wäre er im Annahmeverzug. Dann müsstest du zumindest keine Nutzungsentschädigung mehr zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Tasti123):
Zitat (von AltesHaus):
Unmöglich das was Sie vorhaben, oder gibt es die Firma doch nocht?


Solange die GmbH in Liquidation im Handelsregister steht, gibt es sie auch noch.


Aha und man hat einen gültigen Registerauszug`?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wird der Anwalt schauen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Wird der Anwalt schauen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

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