Betrugsverdacht bei angeblichem Vermieter (nicht sicher ob ich den Vertrag unterschrieben habe)

27. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
rejotejo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Betrugsverdacht bei angeblichem Vermieter (nicht sicher ob ich den Vertrag unterschrieben habe)

Ich suche schon seit einiger Zeit ein neues WG-Zimmer in München. Vor kurzem bin ich auf einen Herr gestossen, den ich in Verdacht habe.

Die Bedingungen waren ziemlich gut, um wahr zu sein (gute Lage, schon möbiliert, sofortiges Einziehungsdatum und ein sehr guter Preis dafür). Ich habe es mir überlegt, aber da ich es etwas eilig habe, haben wir den Vertrag zusammen gelesen und ich dachte ich hätte ihn unterschrieben. Er hat gesagt ich könnte nächste Woche einziehen.

Das Problem liegt daran, dass er meinen Ausweis kopiert hat (wie ich erwahnt habe, habe ich es eilig). Am nächsten Tag bekomme ich eine Mail von diesem Herr. Er sagte ich hatte den Vertrag nicht unterschrieben (obwohl ich dachte ich hätte es getan) und ich habe einige Blätter (ich glaube, das ist das Original), die nicht unterschrieben sind. Ich habe Angst er hat es mir gegeben und eine unterschriebene Kopie aufgehoben. Dazu noch hat er eine Kopie von meinem Pass.

Er hat gefragt, ob ich den Vertrag am Einziehungsdatum wieder unterschreiben möchte (er hatte 2 Zimmer zur Verfügung und noch kein vermietet, was für diese Stadt was komisches ist). Ich hatte gesagt ich möchte es mir überlegen und habe mich bei der Website erkundigt (er ist schon seit einigen Jahren registriert und keine Beschwerden gegen ihn)

Er hat gefragt, ob ich das Zimmer haben wollte (obwohl er gemerkt hat, dass ich misstraurisch war). Er hat mir nach einigen Tagen eine sms geschicht und gesagt, das Zimmer sei vermietet und noch etwas später eine e-mail, in der er mich fragte, ob ich ihm etwas von meinem Vermieter ausstellen lassen kann, damit ich zeigen konnte, dass ich zuverlässig war.

Mir war nicht klar ob die Zimmer anderweitig vermietet wurden oder nicht (nochmal...in dieser Stadt ist ganz komisch, mit so einem Preis, usw). Nach einer Weile habe ich entschieden, dass ich nicht bei ihm vermieten wollte (so schlecht angefangen). Ich habe alle e-mails und sms von ihm aufgehoben. Da steht ich habe den Vertrag nicht unterschrieben, etc. Er hat aber eine Kopie von meinem Ausweis und womöglich meine Unterschrift (er hat schriftlich gesagt ich habe nichts unterschrieben). Ich frage mich, ob ich mir Sorgen machen soll, oder alles erledigt ist (so wie ich mit ihm per mail ausgemacht habe).

Was meinen Sie dazu?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von rejotejo):
Nach einer Weile habe ich entschieden, dass ich nicht bei ihm vermieten wollte

Ich denke DU bist der Mieter?



Zitat (von rejotejo):
ch frage mich, ob ich mir Sorgen machen soll, oder alles erledigt ist (so wie ich mit ihm per mail ausgemacht habe).

Wird man hier nicht diskutieren können, da man den genauen Wortlaut der Kommunikation nicht kennt.



Wo soll hier eigentlich der Betrugsverdacht herkommen?





-- Editiert von Harry van Sell am 27.12.2016 21:05

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
rejotejo
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von rejotejo):
Nach einer Weile habe ich entschieden, dass ich nicht bei ihm vermieten wollte

Ich denke DU bist der Mieter?

Entschuldigen Sie, ich habe mich da falsch ausgedruckt. Bin bestimmt kein Muttersprachler :)


Zitat (von rejotejo):
ch frage mich, ob ich mir Sorgen machen soll, oder alles erledigt ist (so wie ich mit ihm per mail ausgemacht habe).

Wird man hier nicht diskutieren können, da man den genauen Wortlaut der Kommunikation nicht kennt.

Er hat mir die erste mail geschrieben. Da stand: Sie haben den Vertrag nicht unterschrieben (ich dachte ich hätte es getan). Wollen Sie es am Einziehungsdatum machen? Wir haben telefoniert und ich habe ihm gesagt, ich bräuchte etwas Zeit um mich zu entscheiden. Es fiel mir schwierig zu erklären warum, aber ich glaube er hat gemerkt, dass ich misstraurisch war.



Wo soll hier eigentlich der Betrugsverdacht herkommen?

Ich habe das Zimmer besichtigt, aber mir fiel auf, dass er die beiden Zimmer nicht vermieten konnte (also...in München würde sowas nicht lange dauern). Ich war bei Besichtigungsterminen mit 10-15 Leuten pro Zimmer. Ich fand es einfach etwas komisch. Die Bedingungen waren auch zu schön, um wahr zu sein .Ich habe den Sicherheitshinweis des Websites gelesen und da steht Vorsicht bei Kopie des Ausweises. Er hat das getan (die Kopie, obwohl ich nicht sicher war) und hatte wahrscheinlich auch meine Unterschrift. Also...ich dachte er konnte sagen dass ich bei ihm miete und keine Kaution oder so überwiesen habe.
Wir haben entschieden, es wäre besser das ganze zu vergessen (so schlecht angefangen) und er hat mir Glück gewünscht bei der weiteren Suche.

War mir Sorgen macht ist was er mit Kopie des Ausweises, eine Unterschrift machen könnte. Es ist das erste Mal dass ich ein Zimmer oder so suche und weiss nicht wie schlimm es klingt. Ich möchte nur wissen, ob ich aufatmen kann.

Danke im Voraus





-- Editiert von Harry van Sell am 27.12.2016 21:05

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39826x hilfreich)

Zitat (von rejotejo):
Wir haben entschieden, es wäre besser das ganze zu vergessen (so schlecht angefangen) und er hat mir Glück gewünscht bei der weiteren Suche.

Und das hat man schriftlich von ihm?



Zitat (von rejotejo):
War mir Sorgen macht ist was er mit Kopie des Ausweises, eine Unterschrift machen könnte.

Ziemlich viel, deshalb sollte man den auch nicht von jedem kopieren lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.826 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen