Beweispflicht Nebenkosten

10. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Struh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beweispflicht Nebenkosten

Hallo zusammen,

stehe vor zwei Problem bei meinen Nebenkostenabrechnungen.

a) Habe im letzten Jahr 5 Monate in einer Wohnung gelebt. Habe nun meine Nebenkostenabrechungen erhalten, die in meinen Augen einen absolut unrealisistischen Wasserverbrauch aufführt. Mein Vermieter (Wohnungsbaugenossenschaft) kann mir allerdings keinen Beleg zum Wohnungsbezug vorlegen, der Anfangsbestand des Wasserverbrauchs aufführt. Das heisst ich habe nur einen Beleg zum Auszug.

b) Seit dem 01.12.06 wohne ich in einer anderen Wohnung, habe ebenfalls meine Nebenkostenabrechnung erhalten. Die Anfangswert der Heizung wurde allerdings schon am 01.11.06 abgelesen und nicht zum 01.12.06 (Tag des Einzugs). Außerdem waren November ca. 5,6 Tage die Handwerker in der Wohnung (Wasserschaden in der Küche + Estrich - Verlegung) und die Heizug in drei Räumen lief während dieser Zeit annähernd durchgehend. Mein Vermieter berechnet mir aber den kompletten Verbrauch (von 01.11. - 31.12.) mit der Aussagen, "das könne man ja gar nicht so genau feststellen" welchen Wert die Handwerker verbraucht haben.


Wer kann mir sagen, wie in beiden Fällen die Beweispflicht aussieht.
1) Muss ich in Fall A den Wasserverbrauchsstand der Wohnung zum Einzugstermin dokumentieren bzw. belegen.

2) Muss ich in Fall B den Heizungsverbrauchsstand (der übrigens nur von einem bestimmten Ablesedienst abgelesen werden kann ==> Messgeräte plombiert) zum Einzugstermin 01.12.06 belegen?

Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet. Fühle mich von meinen Vermiete über den Tisch gezogen. Und gerade als Student würde die Kohle doppelt weh tun.

Viele Grüsse,

Michael

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

zu 1) Wenn es keine Ablesung gegeben hat, dann wird der Verbrauch geschätzt, was bei Dir 5/12 des Jahresverbrauches bedeuten würde. Wie hoch war denn Dein Verbrauch?

zu 2) Selbstverständlich musst Du die Heizkosten frühestens ab Beginn des Mietverhältnisses zahlen. Wenn keine Zwischenablesung stattgefunden hat, dann erfolgt auch hier eine Schätzung. Den Verbrauch für den November trägt der Vermieter.

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#2
 Von 
Struh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

zu 1) Der Verbrauch betrug 26 Kubikmeter für 6 Monate. Die Zahlen haben mich stutzig gemacht, da ich für eine fest identische Wohnung beim gleich Vermieter nur 10 Kubikmeter verbraucht habe. Sonderbar finde ich auch, dass trotz kürzlich erfolger Faktorierung keine Belege zu finden sind.

Vielen Danke für deine Hilfe. Hat mir weiter geholfen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Der Verbrauch von 26 Kubikmetern in 6 Monaten entspricht in etwa dem Durchschnittsverbrauch eines Einpersonenhaushaltes.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
stephan.schroeder@live.de
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo bezüglich Ablesegeräte der Heizung, die müssen vom Mieter ohne fremde Hilfe (irgendwelches Werkzeug oder so) abgelesen werden können!

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