Liebes 123recht-Forum,
ich weiß nicht, ob meine Frage in diesem Forum richtig ist....
Ich habe eines der Zimmer bei AirBnB untervermietet, weil mein Bewohner nicht da ist. (Um den Zweifler die Argumente vorwegzunehmen: Habe ich mit dem Mitbewohner und dem Vermieter geklärt.)
Jetzt ist der Typ ausgezogen nach einem Monat plötzlich ausgezogen und hat eine *-Bewertung abgegeben, in der er voll über die Sauberkeit der Gemeinschaftsräume (Fenster und Teppichboden) ablästert. Ich habe extra meine Mutter vor dem Einzug putzen lassen. Die Fenster waren geputzt und die Böden gesaugt. Es gib nur normale Gebrauchsspuren, was nicht ausbleibt, wenn man in der Wohnung wohnt.
Außerdem hat er noch meinen Nachnamen genannt, was AirBnB nicht so toll fand. Ach ja, ich bin ab und zu im Wohnzimmer, deshalb konnte er es nicht benutzen.
Die Bewertung wurde mittlerweile von AirBnB gelöst, weil sie gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Jetzt wollte ich den Typen anzeigen. Was käme da in Betracht?
Durch seine Bewertung wäre ich ins Nirwana der Unsichtbarkeit gefallen und hätte halt das Zimmer nicht mehr vermieten können.
Bewertung des Vermieters bei AirBnB
18. August 2017
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Frage vom 18. August 2017 | 18:26
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 5x hilfreich)
Bewertung des Vermieters bei AirBnB
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#1
Antwort vom 18. August 2017 | 19:43
Von
Status: Student (2594 Beiträge, 994x hilfreich)
1.: Tatsachenbehauptungen sind erlaubt. Weswegen willst du klagen?!
2.: Mutter putzt? Wie alt bist du?
Eigentlich sollte der Mieter dich verklagen, wenn die Bude nicht sauber ist...
#2
Antwort vom 18. August 2017 | 22:08
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 5x hilfreich)
ZitatTatsachenbehauptungen sind erlaubt. Weswegen willst du klagen?! :
Wegen der Nennung meines Namens? Ist das etwa keine Persönlichkeitsverletzung?
ZitatMutter putzt? :
Meine Mutter hat den totalen Putzfimmel und die Bude war sauber. Jedenfall triefte der Teppich nicht vor Dreck und die Fenster waren geputzt.
ZitatEigentlich sollte der Mieter dich verklagen, wenn die Bude nicht sauber ist... :
Er hätte halt gleich was sagen sollen bzw. der hat hier Tatsachen behauptet, die absolut nicht stimmen. Der Teppich und die Fenster waren sauber.
Außerdem: Warum hätte AirBnB die Bewertung löschen sollen, wenn sie so i.O. war. AirBnB löscht sonst aus Prinzip keine Bewertungen.
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#3
Antwort vom 18. August 2017 | 22:32
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
ZitatAußerdem hat er noch meinen Nachnamen genannt, was AirBnB nicht so toll fand. Ach ja, ich bin ab und zu im Wohnzimmer, deshalb konnte er es nicht benutzen. :
Die Bewertung wird man sich gefallen lassen müssen, die Nennung von Klarnamen nicht, aber hier hat der Anbieter ja schon reagiert.
ZitatJetzt wollte ich den Typen anzeigen. Was käme da in Betracht? :
Falsches Forum würde ich mal sagen, denken Sie wirklich Sie bekommen hier Tipps für solchen Unsinn?
ZitatEr hätte halt gleich was sagen sollen bzw. der hat hier Tatsachen behauptet, die absolut nicht stimmen. Der Teppich und die Fenster waren sauber. :
... ja glaube ich Ihnen gerne, dass Sie meinen, dass die Fenster und der Teppich sauber sind, da war der Mieter aber anderer Meinung, eventuell hat er andere Standards als Sie?
Zitat:
Außerdem: Warum hätte AirBnB die Bewertung löschen sollen, wenn sie so i.O. war. AirBnB löscht sonst aus Prinzip keine Bewertungen.
Es wurde wahrscheinlich wegen der Nennung des Klarnamens gelöscht.
-- Editiert von AltesHaus am 18.08.2017 22:35
#4
Antwort vom 18. August 2017 | 22:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39718x hilfreich)
ZitatJetzt wollte ich den Typen anzeigen. Was käme da in Betracht? :
Realistisch? Nichts.
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