Hallo ihr lieben. Ich habe da mal eine Frage....
Und zwar haben wir ein Haus auf Miete... in die obere Etage führt eine Treppe die mit Teppich belegt ist - die Treppe (Holz) ist schon sehr abgenutzt (Lack blättert ab) und Teppich ist schon uralt... wir möchten diese Treppe jetzt gerne renovieren (Lack ab, neuer Teppich drauf) - muss der Vermieter da ein Teil dazu beitragen?
Wie ist das bei dem Dachausbau? Unser Dach ist weder gedämmt, noch im allgemeinen so richtig fertig gemacht wurden.... man kann die Dachziegel zählen....
Ist das denn nicht den Vermieter seine Aufgabe....?
Gibt es dazu ein paar Gesetze oder so?
Über einige informative Ratschläge sind wir Euch sehr dankbar.
Viele liebe Grüße
Chris
-----------------
" "
Bezahlt Vermieter Renovierung/Sanierung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
quote:
man kann die Dachziegel zählen....
Ist das denn nicht den Vermieter seine Aufgabe....?
Die Dachziegel zu zählen ?
quote:
Und zwar haben wir ein Haus auf Miete
Seit wann ?
-----------------
""
--- editiert vom Admin
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
nein nicht der vermieter kann die dachziegel zählen - WIR können diese zählen, da keine dämmung und so da ist... sorry, war jetzt vielleicht von mir ein wenig falsch ausgedrückt! 8 Jahre wohnen wir jetzt schon im Haus !!!
-----------------
" "
Was sagt denn Euer Mietvertrag bezüglich Renovierungspflichten ?
Eine adäquate Lösung könnte sein:
Ihr streicht, der VM tauscht einen nicht mehr nutzbaren Teppich aus.
Dachausbau läuft nur auf freiwilliger Basis.
-----------------
""
In dem Mietvertrag steht leider nichts zu dem Thema!
-----------------
" "
Ihr habt ein Haus ohne ausgebautes Dach angemietet.
Für euch gilt der Zustand bei Anmietung!
Der Dachraum ist dabei halt max. wie ein Abstellraum/Keller zu betrachten.
Wenn der VM den Ausbau bezahlt erhöht sich die Wohnfläche, dememtsprechend natülich auch die Miete der Mietsache!
Vor einem Ausbau, wer immer den dann bezahlt, wäre zu prüfen ob eine Nutzung des Dachgeschosses baurechtlich zulässig ist.
Ein Ausbau durch euch bedarf der Zustimmung durch den Vermieter!
Wärmedämmung des Dachgeschoßes ist demnächst Pflicht.
Der VM muß das Dach oder den Dachboden dämmen, und anschließend die Miete
erhöhen. Ob der Mieter damit einverstanden oder nicht - da behördliche Auflage/ Pflicht.
-----------------
"28c7h49T"
quote:
In dem Mietvertrag steht leider nichts zu dem Thema!
Absolut nichts zu Schönheitsreparaturen (Streichen etc.) ?
-----------------
""
Wir haben eben mal mit unseren Vermieter telefoniert - er kommt heute noch vorbei und schaut sich das ganze an... ich dachte da trotzdem eher an gewisse Gesetzestexte... in welchem Gesetz steht da was drüber? BGB oda wo?
Ich glaube, dass sich dann der Rest auch beantwortet hat. Danke für Euren Rat.....
-----------------
" "
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten