Bezahlt Vermieter Renovierung/Sanierung?

17. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
chrissiboy
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)
Bezahlt Vermieter Renovierung/Sanierung?

Hallo ihr lieben. Ich habe da mal eine Frage....

Und zwar haben wir ein Haus auf Miete... in die obere Etage führt eine Treppe die mit Teppich belegt ist - die Treppe (Holz) ist schon sehr abgenutzt (Lack blättert ab) und Teppich ist schon uralt... wir möchten diese Treppe jetzt gerne renovieren (Lack ab, neuer Teppich drauf) - muss der Vermieter da ein Teil dazu beitragen?

Wie ist das bei dem Dachausbau? Unser Dach ist weder gedämmt, noch im allgemeinen so richtig fertig gemacht wurden.... man kann die Dachziegel zählen....

Ist das denn nicht den Vermieter seine Aufgabe....?

Gibt es dazu ein paar Gesetze oder so?

Über einige informative Ratschläge sind wir Euch sehr dankbar.

Viele liebe Grüße

Chris

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
man kann die Dachziegel zählen....
Ist das denn nicht den Vermieter seine Aufgabe....?


Die Dachziegel zu zählen ?
quote:

Und zwar haben wir ein Haus auf Miete


Seit wann ?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12318.01.2010 09:17:38
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 130x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chrissiboy
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

nein nicht der vermieter kann die dachziegel zählen - WIR können diese zählen, da keine dämmung und so da ist... sorry, war jetzt vielleicht von mir ein wenig falsch ausgedrückt! 8 Jahre wohnen wir jetzt schon im Haus !!!

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Was sagt denn Euer Mietvertrag bezüglich Renovierungspflichten ?

Eine adäquate Lösung könnte sein:

Ihr streicht, der VM tauscht einen nicht mehr nutzbaren Teppich aus.

Dachausbau läuft nur auf freiwilliger Basis.



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#5
 Von 
chrissiboy
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

In dem Mietvertrag steht leider nichts zu dem Thema!

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Ihr habt ein Haus ohne ausgebautes Dach angemietet.
Für euch gilt der Zustand bei Anmietung!
Der Dachraum ist dabei halt max. wie ein Abstellraum/Keller zu betrachten.
Wenn der VM den Ausbau bezahlt erhöht sich die Wohnfläche, dememtsprechend natülich auch die Miete der Mietsache!
Vor einem Ausbau, wer immer den dann bezahlt, wäre zu prüfen ob eine Nutzung des Dachgeschosses baurechtlich zulässig ist.
Ein Ausbau durch euch bedarf der Zustimmung durch den Vermieter!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2026x hilfreich)

Wärmedämmung des Dachgeschoßes ist demnächst Pflicht.
Der VM muß das Dach oder den Dachboden dämmen, und anschließend die Miete
erhöhen. Ob der Mieter damit einverstanden oder nicht - da behördliche Auflage/ Pflicht.



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"28c7h49T"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
In dem Mietvertrag steht leider nichts zu dem Thema!


Absolut nichts zu Schönheitsreparaturen (Streichen etc.) ?



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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
chrissiboy
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben eben mal mit unseren Vermieter telefoniert - er kommt heute noch vorbei und schaut sich das ganze an... ich dachte da trotzdem eher an gewisse Gesetzestexte... in welchem Gesetz steht da was drüber? BGB oda wo?

Ich glaube, dass sich dann der Rest auch beantwortet hat. Danke für Euren Rat.....

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