Bezahlt der Vermieter neue Batterien für den Brandmelder?

5. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)
Bezahlt der Vermieter neue Batterien für den Brandmelder?

Hallo liebe Leute,

die Batterien der in unserer Wohnung installierten Brandmelder sind leer. Muss der Vermieter die neuen Batterien bezahlen? Wir kommen aus Nordrhein-Westfalen.

Vielen Dank für Rat!

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120019 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Muss der Vermieter die neuen Batterien bezahlen?

Wem gehören diese Brandmelder denn?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Brandmelder gehören dem Vermieter. Er hatte sie beim Einzug installiert

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#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Die Brandmelder gehören dem Vermieter. Er hatte sie beim Einzug installiert


Dann ist er auch für die Instandhaltung/-setzung zuständig.

Werden die Dinger nicht 1 x im Jahr auf Funktionsfähigkeit geprüft?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120019 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Die Brandmelder gehören dem Vermieter.

Dann wird der Vermieter dafür sorgen müssen das diese funktionsfähig sind.

Zahlen werden es im Endeffekt wohl aber die Mieter über die Nebenkosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):


Dann ist er auch für die Instandhaltung/-setzung zuständig.

Werden die Dinger nicht 1 x im Jahr auf Funktionsfähigkeit geprüft?


Nein, der Vermieter das bis jetzt noch nicht gemacht

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#6
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Zahlen werden es im Endeffekt wohl aber die Mieter über die Nebenkosten.


Der Vermieter bezahlt die Batterien nicht?

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Nach § 47 Abs. 3 BauO NRW ist der Mieter für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig. Somit muss der Mieter auf eigene Kosten die Batterie tauschen.

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#8
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Der Vermieter bezahlt die Batterien nicht?


Doch, aber er kann die Kosten umlegen.

Wieviel RWM sind es denn und was für Batterien sind drin?

Wenn die "normalen" AAA oder AA, die gibt es im 8chterpack für 1,60 € bei EDEKA. Woanders evtl. noch günstiger.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#9
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):


Wenn die "normalen" AAA oder AA, die gibt es im 8chterpack für 1,60 € bei EDEKA. Woanders evtl. noch günstiger.


Die reichen schon oder sollten es besser welche von Duracell sein?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120019 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Die reichen schon

Für ein paar Tage sicherlich ...


Eine langlebige Batterie kostet um 1 EUR / Stück.



Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sehe gerade: Auf der Batterie, die leer ist, steht lediglich „Best before Mar 2019". Eingezogen sind wir aber erst am 1.7.19.

Ist das legitim?

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120019 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Ist das legitim?

Klar.

Was sollte daran nicht legitim sein, das ein Produkt länger hält als das MHD?
Das ist sogar die Regel, deshalb ist es auch unverständlich das viele die Produkte wegwerfen sobald das MHD überschritten ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):


Was sollte daran nicht legitim sein, das ein Produkt länger hält als das MHD?
Das ist sogar die Regel, deshalb ist es auch unverständlich das viele die Produkte wegwerfen sobald das MHD überschritten ist.


Also so wie ich das verstehe, kann es ja durchaus sein, dass bereits im Juni oder Mai 19 die Batterie leer sein kann. Und ich bin ja erst im Juli eingezogen. Dann müsste doch auf der Batterie mindestens "Best before Juli 20" stehen. März 2019 ist doch lange vor meinem Einzugsdatum vom 1.7.19

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120019 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Also so wie ich das verstehe, kann es ja durchaus sein, dass bereits im Juni oder Mai 19 die Batterie leer sein kann.

Richtig.



Zitat (von Heike83):
Und ich bin ja erst im Juli eingezogen.

Ja, und?



Zitat (von Heike83):
Dann müsste doch auf der Batterie mindestens "Best before Juli 20" stehen.

Nö.



Zitat (von Heike83):
März 2019 ist doch lange vor meinem Einzugsdatum vom 1.7.19

Ja, und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

@Heike83
Ist das jetzt alles dein Ernst?

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#16
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Harry van Sell: Der Vermieter hat dann keine funktionsfähigen Brandmelder eingerichtet wenn die Batterien nicht funkttonieren.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
@Heike83
Ist das jetzt alles dein Ernst?


Warum nicht? Die Batterien müssen doch funktionieren.

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#18
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

wenn das jetzt 2 Feuermelder sind, sind das 4 Batterien oder 5.-
Ist das wirklich so unbezahlbar hoch? Was zahlt ihr denn als Miete usw ( zum Vergleich)

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#19
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Warum nicht? Die Batterien müssen doch funktionieren.

Trotzdem ist das glaube ich der kleinlichste Beitrag, den ich je hier im Forum gelesen habe.

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#20
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Trotzdem ist das glaube ich der kleinlichste Beitrag, den ich je hier im Forum gelesen habe.


Aber wirklich... :augenroll:

Wenn die TE das SO dem Vermieter sagt, würde ich als VM das Ganze über eine Fachfirma laufen lassen.
Anfahrt + Markenbatterien = 10 Jahre selbst Batteriewechel bei Rauchmeldern

Signatur:

- car4000 -

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#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Falls meine Antwort#7 übersehen wurde, hier nochmal:

Nach § 47 Abs. 3 BauO NRW ist der Mieter für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig. Somit muss der Mieter auf eigene Kosten die Batterie tauschen.

Und damit auch das klar ist: Das gilt auch für den Fall, dass das MHD der Batterien vor dem Einzug des Mieters bereits abgelaufen war.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120019 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Der Vermieter hat dann keine funktionsfähigen Brandmelder eingerichtet wenn die Batterien nicht funkttonieren.

????

Natürlich hat er das. Die Batterien haben ja ganz offensichtlich noch mehr als 1 Jahr über das MHD hinaus funktioniert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#23
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich bin.... entsetzt
Und da ich auch Wohnungseigentümerin bin, kommt mir das komisch vor. Ich hab nicht vermietet, sondern wohn hier. Doch hätte ich vermietet, wär ich entsetzt über eine Mieterin, die Batterien will

Am besten will sie auch noch Birnen für die Beleuchtung unter der Kűche

Muss man als Mieter nicht auch manches selbst erledigen? So Kleingkeiten z. B.?

Meine Eltern haben ein Haus geerbt und wollten ums verrecken nicht sanieren und dann vermieten. Erst heut versteh ich warum

Signatur:

"Man möchte manchmal Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen, sondern um ihn auszukotze

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#24
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Muss man als Mieter nicht auch manches selbst erledigen? So Kleingkeiten z. B.?


So ist es. Und dazu gibt es auch eine Aussage vom Mieterbund:
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-k/kleinreparaturen.html#:~:text=(dmb)%20Der%20Vermieter%20ist%20nach,in%20der%20Wohnung%20zust%C3%A4ndig.&text=Der%20Mieter%20muss%20danach%20in,zahlen%20oder%208%20%25%20der%20Jahresmiete.

Ich sehe den Austausch eine Batterie auch in diesem Rahmen. Und zur Haltbarkeit: Eine Batterie ist so lange haltbar, wie sie sicher Strom abgibt und in einem funktionsfähigen Zustand ist (also nicht angelaufen, ausgelaufen etc.)

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#25
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Meine Rauchmelder (die mit Wechselbatterien) haben alle Blockbatterien, also vorher nachschauen.

Zitat (von cirius32832):
Und zur Haltbarkeit: Eine Batterie ist so lange haltbar, wie sie sicher Strom abgibt und in einem funktionsfähigen Zustand ist (also nicht angelaufen, ausgelaufen etc.)


Ich weiss, was Du meinst, aber so ist die Aussage nicht wirklich richtig, denn die Batterie hat wenn die Funktion des RM erlischt noch mindestens 50% oft mehr Resternergie. Nur reicht diese nicht mehr aus um den Rauchmelder zu betreiben, aber Led Lichterketten brennen damit noch Monate.

Zitat (von Yogi1):
Ich bin.... entsetzt
Waren auch meine Gedanken.

Zitat (von Heike83):
Warum nicht? Die Batterien müssen doch funktionieren.
Batterien funktionieren auch noch Jahre nach Ablauf. Insoweit ist der Denkansatz völlig verdreht.
Es kommt einzig und allein darauf an, ob Spannung und Stromstärke ausreichen um das angeschlossene Gerät zu betreiben. Und das Gerät richtet sich nicht nach dem aufgedruckten Datum.

Berry

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#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32125 Beiträge, 5651x hilfreich)

Vermutlich fehlt die Vorgeschichte... oder nicht alle kennen sie.
Der Vermieter ist kleinlich, es gibt immer mal wieder oder gar permanent Streitigkeiten.
Nun wird über die batteriebetriebenen Rauchmelder ein Zug gezogen. :augenroll:

Brandmeldeanlage und Feuermelder--- sind es definitiv nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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