Hallo liebe Leute,
die Batterien der in unserer Wohnung installierten Brandmelder sind leer. Muss der Vermieter die neuen Batterien bezahlen? Wir kommen aus Nordrhein-Westfalen.
Vielen Dank für Rat!
Bezahlt der Vermieter neue Batterien für den Brandmelder?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatMuss der Vermieter die neuen Batterien bezahlen? :
Wem gehören diese Brandmelder denn?
Die Brandmelder gehören dem Vermieter. Er hatte sie beim Einzug installiert
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ZitatDie Brandmelder gehören dem Vermieter. Er hatte sie beim Einzug installiert :
Dann ist er auch für die Instandhaltung/-setzung zuständig.
Werden die Dinger nicht 1 x im Jahr auf Funktionsfähigkeit geprüft?
ZitatDie Brandmelder gehören dem Vermieter. :
Dann wird der Vermieter dafür sorgen müssen das diese funktionsfähig sind.
Zahlen werden es im Endeffekt wohl aber die Mieter über die Nebenkosten.
Zitat:
Dann ist er auch für die Instandhaltung/-setzung zuständig.
Werden die Dinger nicht 1 x im Jahr auf Funktionsfähigkeit geprüft?
Nein, der Vermieter das bis jetzt noch nicht gemacht
Zitat:
Zahlen werden es im Endeffekt wohl aber die Mieter über die Nebenkosten.
Der Vermieter bezahlt die Batterien nicht?
Nach § 47 Abs. 3 BauO NRW ist der Mieter für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig. Somit muss der Mieter auf eigene Kosten die Batterie tauschen.
ZitatDer Vermieter bezahlt die Batterien nicht? :
Doch, aber er kann die Kosten umlegen.
Wieviel RWM sind es denn und was für Batterien sind drin?
Wenn die "normalen" AAA oder AA, die gibt es im 8chterpack für 1,60 € bei EDEKA. Woanders evtl. noch günstiger.
Zitat:
Wenn die "normalen" AAA oder AA, die gibt es im 8chterpack für 1,60 € bei EDEKA. Woanders evtl. noch günstiger.
Die reichen schon oder sollten es besser welche von Duracell sein?
ZitatDie reichen schon :
Für ein paar Tage sicherlich ...
Eine langlebige Batterie kostet um 1 EUR / Stück.
Ich sehe gerade: Auf der Batterie, die leer ist, steht lediglich „Best before Mar 2019". Eingezogen sind wir aber erst am 1.7.19.
Ist das legitim?
ZitatIst das legitim? :
Klar.
Was sollte daran nicht legitim sein, das ein Produkt länger hält als das MHD?
Das ist sogar die Regel, deshalb ist es auch unverständlich das viele die Produkte wegwerfen sobald das MHD überschritten ist.
Zitat:
Was sollte daran nicht legitim sein, das ein Produkt länger hält als das MHD?
Das ist sogar die Regel, deshalb ist es auch unverständlich das viele die Produkte wegwerfen sobald das MHD überschritten ist.
Also so wie ich das verstehe, kann es ja durchaus sein, dass bereits im Juni oder Mai 19 die Batterie leer sein kann. Und ich bin ja erst im Juli eingezogen. Dann müsste doch auf der Batterie mindestens "Best before Juli 20" stehen. März 2019 ist doch lange vor meinem Einzugsdatum vom 1.7.19
ZitatAlso so wie ich das verstehe, kann es ja durchaus sein, dass bereits im Juni oder Mai 19 die Batterie leer sein kann. :
Richtig.
ZitatUnd ich bin ja erst im Juli eingezogen. :
Ja, und?
ZitatDann müsste doch auf der Batterie mindestens "Best before Juli 20" stehen. :
Nö.
ZitatMärz 2019 ist doch lange vor meinem Einzugsdatum vom 1.7.19 :
Ja, und?
@Heike83
Ist das jetzt alles dein Ernst?
@ Harry van Sell: Der Vermieter hat dann keine funktionsfähigen Brandmelder eingerichtet wenn die Batterien nicht funkttonieren.
Zitat@Heike83 :
Ist das jetzt alles dein Ernst?
Warum nicht? Die Batterien müssen doch funktionieren.
wenn das jetzt 2 Feuermelder sind, sind das 4 Batterien oder 5.-
Ist das wirklich so unbezahlbar hoch? Was zahlt ihr denn als Miete usw ( zum Vergleich)
ZitatWarum nicht? Die Batterien müssen doch funktionieren. :
Trotzdem ist das glaube ich der kleinlichste Beitrag, den ich je hier im Forum gelesen habe.
ZitatTrotzdem ist das glaube ich der kleinlichste Beitrag, den ich je hier im Forum gelesen habe. :
Aber wirklich...
Wenn die TE das SO dem Vermieter sagt, würde ich als VM das Ganze über eine Fachfirma laufen lassen.
Anfahrt + Markenbatterien = 10 Jahre selbst Batteriewechel bei Rauchmeldern
Falls meine Antwort#7 übersehen wurde, hier nochmal:
Nach § 47 Abs. 3 BauO NRW ist der Mieter für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder zuständig. Somit muss der Mieter auf eigene Kosten die Batterie tauschen.
Und damit auch das klar ist: Das gilt auch für den Fall, dass das MHD der Batterien vor dem Einzug des Mieters bereits abgelaufen war.
ZitatDer Vermieter hat dann keine funktionsfähigen Brandmelder eingerichtet wenn die Batterien nicht funkttonieren. :
????
Natürlich hat er das. Die Batterien haben ja ganz offensichtlich noch mehr als 1 Jahr über das MHD hinaus funktioniert.
Ich bin.... entsetzt
Und da ich auch Wohnungseigentümerin bin, kommt mir das komisch vor. Ich hab nicht vermietet, sondern wohn hier. Doch hätte ich vermietet, wär ich entsetzt über eine Mieterin, die Batterien will
Am besten will sie auch noch Birnen für die Beleuchtung unter der Kűche
Muss man als Mieter nicht auch manches selbst erledigen? So Kleingkeiten z. B.?
Meine Eltern haben ein Haus geerbt und wollten ums verrecken nicht sanieren und dann vermieten. Erst heut versteh ich warum
Zitat:Muss man als Mieter nicht auch manches selbst erledigen? So Kleingkeiten z. B.?
So ist es. Und dazu gibt es auch eine Aussage vom Mieterbund:
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-k/kleinreparaturen.html#:~:text=(dmb)%20Der%20Vermieter%20ist%20nach,in%20der%20Wohnung%20zust%C3%A4ndig.&text=Der%20Mieter%20muss%20danach%20in,zahlen%20oder%208%20%25%20der%20Jahresmiete.
Ich sehe den Austausch eine Batterie auch in diesem Rahmen. Und zur Haltbarkeit: Eine Batterie ist so lange haltbar, wie sie sicher Strom abgibt und in einem funktionsfähigen Zustand ist (also nicht angelaufen, ausgelaufen etc.)
Meine Rauchmelder (die mit Wechselbatterien) haben alle Blockbatterien, also vorher nachschauen.
ZitatUnd zur Haltbarkeit: Eine Batterie ist so lange haltbar, wie sie sicher Strom abgibt und in einem funktionsfähigen Zustand ist (also nicht angelaufen, ausgelaufen etc.) :
Ich weiss, was Du meinst, aber so ist die Aussage nicht wirklich richtig, denn die Batterie hat wenn die Funktion des RM erlischt noch mindestens 50% oft mehr Resternergie. Nur reicht diese nicht mehr aus um den Rauchmelder zu betreiben, aber Led Lichterketten brennen damit noch Monate.
Waren auch meine Gedanken.ZitatIch bin.... entsetzt :
Batterien funktionieren auch noch Jahre nach Ablauf. Insoweit ist der Denkansatz völlig verdreht.ZitatWarum nicht? Die Batterien müssen doch funktionieren. :
Es kommt einzig und allein darauf an, ob Spannung und Stromstärke ausreichen um das angeschlossene Gerät zu betreiben. Und das Gerät richtet sich nicht nach dem aufgedruckten Datum.
Berry
Vermutlich fehlt die Vorgeschichte... oder nicht alle kennen sie.
Der Vermieter ist kleinlich, es gibt immer mal wieder oder gar permanent Streitigkeiten.
Nun wird über die batteriebetriebenen Rauchmelder ein Zug gezogen.
Brandmeldeanlage und Feuermelder--- sind es definitiv nicht.
Und jetzt?
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