Bin ich als Mieter zur Gartenarbeit verpflichtet?

29. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin ich als Mieter zur Gartenarbeit verpflichtet?

Hallo liebe Leute,

zusammen mit meinem Mann habe ich vor 4 Monaten ein Haus samt Garten angemietet (ca. 800 qm alles zusammen). Der Garten ist auch relativ groß. Jetzt fragen wir uns, da es Meinungsverschiedenheiten mit dem Vermieter gibt, wer denn für die Gartenarbeit zuständig ist.

Laut Mietvertrag werden für die Gartenpflege anteilig Betriebskosten erhoben. Die gesamten Betriebskosten betragen 100€.

Unter Punkt 10 „Kosten der Gartenpflege" heißt es: „hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die den nicht öffentlichen Verkehr dienen

Der Vermieter bemängelt unter anderem, dass der Vorgarten nicht schön genug aussieht. Dort wachsen Blumen, Pflanzenm ein Busch, eine Hecke etc.. Da ich den Vorgarten einwandfrei als „gärtnerisch angelegte Fläche" einstufe, habe ich ja schon für den Erhalt dieser Fläche durch Zahlung der Betriebskosten gesorgt.
Wieso soll ich den Vorgarten denn nun pikobello instandsetzen?

Wir haben da übrigens schon selbst Unkraut gejätet nur dem Vermieter ist das alles nicht schön genug.

Aber wie gesagt interpretiere ich das so, dass der Vermieter den Vorgarten pflegen muss. Oder liege ich da falsch?

Danke für Rat!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
nur dem Vermieter ist das alles nicht schön genug.

Wenn es euer mit gemieteter Garten ist, dann entscheidet ihr, was genau "schön genug" ist und nicht der Vermieter.



Zitat (von Heike83):
Da ich den Vorgarten einwandfrei als „gärtnerisch angelegte Fläche" einstufe, habe ich ja schon für den Erhalt dieser Fläche durch Zahlung der Betriebskosten gesorgt.

Falsch, denn dafür wird man erst nach Ende des Abrechnungszeitraumes im Rahmen der Nebenkostennachzahlung sorgen.
Und da sollte man sich gut überlegen, ob man die Gartenarbeit durch den Vermieter einfordern will, da fallen dann schnell mal 2000-3000 EUR an Kosten an, bei euch eventuell sogar mehr. Ich würde mal so 50-100 EUR je m² rechnen.
Wenn man sich so eine Nachzahlung leisten kann, ist das natürlich kein Problem.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Zitat:
Laut Mietvertrag werden für die Gartenpflege anteilig Betriebskosten erhoben. Die gesamten Betriebskosten betragen 100€.

Ich fürchte das stimmt so nicht. Steht da nicht "Vorauszahlung" oder ähnlich ?
Wie würde der Text wörtlich genau lauten ?


-- Editiert von Spezi-2 am 29.08.2021 20:32

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wenn es euer mit gemieteter Garten ist, dann entscheidet ihr, was genau "schön genug" ist und nicht der Vermieter.

Zitat (von Harry van Sell):
Falsch, denn dafür wird man erst nach Ende des Abrechnungszeitraumes im Rahmen der Nebenkostennachzahlung sorgen.
Und da sollte man sich gut überlegen, ob man die Gartenarbeit durch den Vermieter einfordern will, da fallen dann schnell mal 2000-3000 EUR an Kosten an, bei euch eventuell sogar mehr. Ich würde mal so 50-100 EUR je m² rechnen.

Die beiden Aussagen sind doch ein Widerspruch. Entweder entscheiden die Mieter bei einem mitgemieteten Garten was schön genug ist oder der Vermieter entscheidet und kann dann die Kosten umlegen.
Ist denn eine solche Klausel bei einem Haus mit Garten überhaupt wirksam? Wenn ja, entscheidet der Vermieter und das wird bei einem so großen Grundstück ein richtig teurer Spaß für die Mieter.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von kathi2008):
Die beiden Aussagen sind doch ein Widerspruch.

Absolut nicht. Es ist nur mitunter kompliziert das in Einklang zu bringen.



Zitat (von kathi2008):
Ist denn eine solche Klausel bei einem Haus mit Garten überhaupt wirksam?

Ja grundsätzlich ist die zulässig, gerade dort ...

Wobei man für "wirksam" natürlich immer den Wortlaut kennen muss.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Heike83
Status:
Schüler
(222 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
da fallen dann schnell mal 2000-3000 EUR an Kosten an, bei euch eventuell sogar mehr. Ich würde mal so 50-100 EUR je m² rechnen.


Also kann es sein, dass unsere Betriebskosten und damit unsere Gesamtmiete schnell um 1000 € monatlich höher wird?

Könnte der Vermieter z.B. nächsten Monat die Gesamtmiete wegen der Gartenarbeit um 500 - 1000 € erhöhen?

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Wenn sich der Mieter nicht im Mietvertrag zur Pflege des Gartens verpflichtet hat, muss er den Garten nicht pflegen. Wenn der Vermieter Betriebskosten für die Gartenpflege vom Mieter kassiert, dann muss der Vermieter sich auch darum kümmern, der Mieter zahlt schließlich dafür.

Wie der Garten aussieht und wie der Garten gepflegt wird ist bei einem mit Garten vermieteten Einfamilienhaus ansonsten ausschließlich Sache des Mieters. Der hat den Garten ja mitgemietet.

Mal vereinfacht: er darf im gemieteten Garten genausowenig Bäume und große Büsche rausreißen wie er im Haus Wände rausreißen darf. Wenn er dagegen meint, daß er statt des Rasens lieber einen Gemüsegarten oder eine Obstwiese haben will, dann muß der Vermieter das hinnehmen, so wie er hinnehmen muss, daß der Mieter grün gestrichene Rauhfaser an den Innenwänden anbringt statt Blümchen-Mustertapete.

Beim Auszug muß man den Garten dann, wiederum vereinfacht gesagt, ungefähr so zurückgeben wie man ihn übernommen hat. Wobei es hinzunehmen ist, daß Bäume in der Zwischenzeit vielleicht ein paar Meter gewachsen sind.

Anderes kann man - in Grenzen - im Mietvertrag vereinbaren, aber das muß man dann eben auch ausdrücklich so machen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Heike83):
Also kann es sein, dass unsere Betriebskosten und damit unsere Gesamtmiete schnell um 1000 € monatlich höher wird?

Könnte der Vermieter z.B. nächsten Monat die Gesamtmiete wegen der Gartenarbeit um 500 - 1000 € erhöhen?

Das dürfte dann doch wohl etwas arg sein, wobei das immer im Einzelfall bewertet wird.
Der Vermieter darf aus berechtigtem Anlass die Nebenkosten erhöhen, die voraussichtlichen Gesamtkosten der Gartenarbeit sind dann auf 12 Monate bzw. den Rest der Abrechnungsperiode zu verteilen.



Zitat (von eh1960):
Wie der Garten aussieht und wie der Garten gepflegt wird ist bei einem mit Garten vermieteten Einfamilienhaus ansonsten ausschließlich Sache des Mieters. Der hat den Garten ja mitgemietet.

Falsch, wenn der Mieter die Pflege des Gartens nicht machen will und den Vermieter auf des Vermieters Pflicht zur Pflege des Garten verweist, dann bestimmt der Vermieter auch die Pflege des Gartens - die Grenzen sind hier nur die Missbräuchlichkeit bzw. Unangemessenheit.

Ich der Vermieter also der Meinung er müsse den Garten jeden tag mähen lassen, wird der Mieter nur einen Tag / Woche zahlen müssen, den Rest trägt der Vermieter.


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