Bin ich als Sohn verpflichtet die Renovierung durchzuführen?

3. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
kingpidder
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin ich als Sohn verpflichtet die Renovierung durchzuführen?

Hallo,

meine Mutter ist nach ihrem Krankenhausaufenthalt direkt in ein Pflegeheim eingewiesen worden.

Welche Kündigungsfrist habe ich für ihre Mietwohnung zu akzeptieren (ca. 25 Jahre Wohnzeit) und wie sieht es mit der Renovierung der Wohnung aus (Mieter ist meine Mutter)?

Bin ich als Sohn verpflichtet die Renovierung durchzuführen?
Kann für die Renovierung die Kaution vom Vermieter einbehalten werden?

Danke für Hinweise und Tipps.


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"Peter"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
also generell gilt seit 2001 eine 3monatige Kündigungsfrist, aber es ist noch umstritten wie das mit Alt-Mietverträgen gehandhabt wird. Da mußt Du den Mieterbund fragen!!
Die Renovierung, was steht im Mietvertrag?

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#2
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 859x hilfreich)

Die Länge der Kündigungsfrist hängt von der Wohndauer ab. Sie zählt von der Überlassung der Wohnung an bis zu dem Tag, an dem die Kündigung beim Vertragspartner ist. Bei mietverhältnissen bis fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist drei Monate, bei Mietverhältnissen über fünf Jahre sechs Monate, über acht Jahre neun Monate und über zehn Jahre zwölf Monate (gesetzliche Fristen).
Ab dem 01. September 2001 gelten diese Fristen jedoch nur noch für Vermieter. Mieter können grundsätzlich mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, auch wenn der Vertrag vor dem 01.09.2001 geschlossen wurde.


Was die Frage nach Deiner Zuständigkeit betrifft, so ist es eindeutig.
Deine Mutter ist der Vertragspartner und
ja wohl geschäftsfähig!?
sie kann dich beauftragen, alles in Vertretung
zu regeln. Wenn du es nicht tun möchtes,
wird ein Berufsbetreuer vom Gericht bestellt, der dann aber auch die Finanzen deiner Mutter verwalten wird.

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