Hallo,mein Lebensgefährte meine Tochter und ich ziehen um in eine 3,5 Zimmer Wohnung.Dafür brauchten wir einen Wohnberechtigungsschein den haben wir auch bekommen.Ich möchte gern noch ein 2Kind haben.Hab nun angst das wir dadurch wieder aus der Wohnung raus müssen dann.Wir stehen ja nur zu dritt im Wohnberechtigungsschein drin.Bin ich verpflichtet dem Vermieter von meinem Kinderwunsch zu berichten oder nicht?Oder muss ich ihm das erst sagen wenn das Kind da ist?
Bin ich verpflichtet dem Vermieter von meinem Kinderwunsch zu berichten oder nicht?
28. Juli 2008
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Frage vom 28. Juli 2008 | 09:30
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 2x hilfreich)
Bin ich verpflichtet dem Vermieter von meinem Kinderwunsch zu berichten oder nicht?
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#1
Antwort vom 28. Juli 2008 | 09:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47640 Beiträge, 16839x hilfreich)
Du bist nicht verpflichtet, Deinen Vermieter über den Kinderwunsch zu unterrrichten. Es reicht, wenn Du ihm das mitteilst, sobald das Kind da ist.
#2
Antwort vom 28. Juli 2008 | 10:05
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 2x hilfreich)
Kann der uns dann nicht kündigen nur weil ich ein zweites Kind bekommen habe?Ich weiss blöde Frage aber ich kenn mich mit sowas echt nicht aus.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Juli 2008 | 10:38
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Nein.
#4
Antwort vom 28. Juli 2008 | 13:54
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 2x hilfreich)
Eine Frage hab ich noch.Wie oft muss ich denn den Wohnberechtigungsschein vorlegen?Muss ich ihn jedes Jahr vorlegen und erneut beantragen für die Wohnung dann?
#5
Antwort vom 28. Juli 2008 | 14:45
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
1 Mal langt doch...
#6
Antwort vom 28. Juli 2008 | 14:52
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2044x hilfreich)
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