Hallo,
ich hätte eine Frage zu meiner jetzigen Situation. Am Montag war ich bei einer Besichtigung für ein WG-Zimmer, habe bisher aber nicht explizit zugesagt und keinen Mietvertrag unterschrieben. Ich möchte mich nun nicht für dieses Zimmer entscheiden und würde gerne wissen ob ein bindender Vertrag zustande gekommen ist.
Hier der E-Mail Verlauf seit Montagabend bis gestern:
E-Mail 1:
Hallo Vermieter,
hier meine Selbstauskunft. Ich finde beide Zimmer interessant, würde aber das Zimmer im 3. Stock bevorzugen.
Über eine Rückmeldung von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Mieter(+ ausgefüllte Selbstauskunft)
E-Mail 2:
Sehr geehrter Mieter,
vielen Dank für Ihre Bewerbung. Zu wann möchten Sie gerne einziehen ?
Mit freundlichen Grüßen
Vermieter
E-Mail 3:
Sehr geehrter Vermieter,
ich beginne mit der neuen Arbeitsstelle am 01.03., deswegen wäre der 22.02 optimal.
Wäre ein Mietbeginn zum 22.02 möglich? Wenn nicht, zu welchem Zeitpunkt würde das Zimmer vermietet werden?
Mit freundlichen Grüßen,
Mieter
E-Mail 4:
Sehr geehrter Mieter,
der früheste Termin ist der 01. März 2022. Eine Übergabe kann dann einige Tage vorher erfolgen, wenn Sie zu dem Übergabtermin dann die erste Miete und die Kaution gezahlt haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Vermieter
E-Mail 5:
Hallo Vermieter,
Das wäre in Ordnung. Mir würden auch 1-2 Tage vorher reichen, da das Zimmer ja bereits möbliert ist.
Mit freundlichen Grüßen,
Mieter
E-Mail 6:
Sehr geehrter Mieter,
dann machen wir die Mietverträge fertig und senden Ihnen diese nach Hamburg.
Mit freundlichen Grüßen
Vermieter
Ist durch diesen E-Mail-Verlauf bereits eine Bindung entstanden, durch die ich rechtlich verpflichtet wäre das WG-Zimmer zu mieten falls der Vermieter darauf besteht?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas
Bindender Mietvertrag?
9. Februar 2022
Thema abonnieren
Frage vom 9. Februar 2022 | 12:02
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bindender Mietvertrag?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 9. Februar 2022 | 12:19
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatIst durch diesen E-Mail-Verlauf bereits eine Bindung entstanden, durch die ich rechtlich verpflichtet wäre das WG-Zimmer zu mieten falls der Vermieter darauf besteht? :
Nein.
#2
Antwort vom 9. Februar 2022 | 12:40
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatNein. :
Könntest du mir kurz erklären, wieso?
Nur für den Fall, dass der Vermieter versucht mir Druck zu machen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 9. Februar 2022 | 12:45
Von
Status: Unbeschreiblich (120178 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatIst durch diesen E-Mail-Verlauf bereits eine Bindung entstanden, durch die ich rechtlich verpflichtet wäre das WG-Zimmer zu mieten falls der Vermieter darauf besteht? :
Nö, demn der Vermieter will ja den Vertrag erst zusenden.
Gleichwohl könnte es zu Schadenersatzforderjngen kommen.
#4
Antwort vom 9. Februar 2022 | 12:46
Von
Status: Lehrling (1102 Beiträge, 305x hilfreich)
Weil vereinbart wurde, dass zunächst ein Vertrag aufgesetzt würde.
Das wäre nicht nötig, wenn schon ein Vertrag bestünde.
Zitat:dann machen wir die Mietverträge fertig und senden Ihnen diese nach Hamburg.
Edit: HvS war schneller ;-)
-- Editiert von Despi am 09.02.2022 12:47
#5
Antwort vom 9. Februar 2022 | 12:47
Von
Status: Weiser (16984 Beiträge, 5892x hilfreich)
Weil bisher nur Möglichkeiten durchgespielt wurden und es noch keine Zusage gab:
Mieter: ich nehme das Zimmer
Vermieter: O.k., einverstanden
Außerdem: Der Vermieter hat die Vermietung von einem schriftlichen Mietvertrag abhängig gemacht. Dieser ist aber noch nicht unterschieben: => keine Mietvertrag
#6
Antwort vom 9. Februar 2022 | 12:48
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 893x hilfreich)
ZitatSehr geehrter Mieter, :
dann machen wir die Mietverträge fertig und senden Ihnen diese nach Hamburg.
Weil der Vermieter damit zum Ausdruck bringt, dass er einen schriftlichen Vertrag schließen möchte.
Wenn er aber doch der Meinung wäre dass bereits ein Vertrag bestünde, dürfte in dem Vertrag den er dir schickt nicht mehr stehen als ihr bis jetzt vereinbart habt. Aber da dürfte bestimmt mehr drin stehen - oder?
#7
Antwort vom 9. Februar 2022 | 12:55
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vielen Dank für eure schnellen und ausführlichen Antworten!
Euch allen einen schönen Tag und alles Gute!
#8
Antwort vom 9. Februar 2022 | 12:57
Von
Status: Richter (8410 Beiträge, 3772x hilfreich)
Eure Kommunikation hat sich völlig im Konjunktiv-Bereich bewegt, da ist alles möglich, muss aber nicht
#9
Antwort vom 9. Februar 2022 | 14:17
Von
Status: Unbeschreiblich (32202 Beiträge, 5658x hilfreich)
NÖ. Du kannst heute per e-Mail auch absagen.ZitatIst durch diesen E-Mail-Verlauf bereits eine Bindung entstanden, durch die ich rechtlich verpflichtet wäre das WG-Zimmer zu mieten falls der Vermieter darauf besteht? :
Also noch bevor dir das Mietvertragsangebot zugesendet wird.
Und jetzt?
Schon
267.991
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
14 Antworten
-
14 Antworten
-
9 Antworten
-
18 Antworten