Bis wann hat der Vermieter Zeit?

14. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Rechte00
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)
Bis wann hat der Vermieter Zeit?


Hi,

am 20.06.2022 habe ich 400€ als Vorschuß auf die Kaution an den Vermieter überwiesen Ende Juli wurde aber die komplette Kaution in Höhe von 1200€ direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen.

Am letzten Dienstag bat ich den Vermieter den überzähligen Betrag von 400€ in den nächsten Tagen zu überweisen leider bekam ich von der Firma bzw dem Vermieter keine Rückmeldung.

Leider hat das Jobcenter meinen Antrag auf ALG2 nach zwei Monaten bewilligt deswegen hat der Vermieter die Miete und den Teil der Kaution erst nach Zwei Monate überwiesen bekommen.

Ich bin in die Wohnung am 01.05 eingezogen, Alg2 Antrag-Abgabe war 19.04 die Bezahlung erfolgte am 20.06 in dem selben Tag habe ich die verzögerte Miete und einen Teil der Kaution überwiesen damals hatte ich auch Ärger mit dem Vermieter.

Was soll ich noch tun? Anscheinend will der Vermieter das gleiche mit mir tun.

Meine Frage bis wann hat der Vermieter Zeit um den Überzahlung zurückzuzahlen?

Fragen zur Miete?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Rechte00):
leider bekam ich von der Firma bzw dem Vermieter keine Rückmeldung.

Dann ist die Mitteilung offenbar nicht angekommen.
Man sollte das ganze mal gerichtsfest versuchen?



Zitat (von Rechte00):
Meine Frage bis wann hat der Vermieter Zeit um den Überzahlung zurückzuzahlen?

Eventuell tat er das bereits und hat ans Amt überwiesen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Rechte00
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell tat er das bereits und hat ans Amt überwiesen?


In der E-Mail habe ich es ausdrücklich und deutlich betont, dass er die Überzahlung an mein Konto überweisen soll aber es mag auch sein die letzten Monate war es nur hin und hier mit dem Jobcenter.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann ist die Mitteilung offenbar nicht angekommen.
Man sollte das ganze mal gerichtsfest versuchen?

Wie soll ich es machen ein Fax oder einen Brief senden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Rechte00):
Wie soll ich es machen ein Fax oder einen Brief senden?

Ich würde Einschreiben -Einwurf empfehlen und eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens)


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechte00
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde Einschreiben -Einwurf empfehlen und eine Frist nach Datum (14 Tage mindestens)

Passt es, wenn ich das hier schreibe:
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20.06.2022 habe ich 400€ als Vorschuß auf die Kaution an Sie überwiesen, Ende Juli wurde aber die komplette Kaution in Höhe von 1200€ direkt vom Jobcenter an Sie überwiesen.

Daher bitte ich Sie, den überzähligen Betrag von 400€ bis zum 31.08.2022 an folgendes Bankkonto zu überweisen:

Mussterman Müller

IBAN: DE xxxxxxxxxx

Gerne stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Mustermann Müller

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4542 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell tat er das bereits und hat ans Amt überwiesen?


Warum sollte der VM das an das JC überweisen? Vertragspartner ist doch TE?

Zitat (von Rechte00):
Passt es, wenn ich das hier schreibe:


Du solltest tatsächlich vorher abklären, ob das JC das Geld nicht erhalten hat. Wenn nein, dann verrechne das doch mit der Mietzahlung, solltest aber auch schriftlich darauf aufmerksam machen, dass dies geschieht.

1x Hilfreiche Antwort

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