Bis wann muss Vermieter Belege vorlegen?

16. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jörg Kirstner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bis wann muss Vermieter Belege vorlegen?

Hallo,

mein Vermieter hat mir gegen Ende Dezember 2004 eine Nebenkostenabrechnung für 2003 geschickt, aber keine Belege beigefügt.
Ich habe ihn darauf hin aufgefordert, mir die Belege in Kopie zur Prüfung der Abrechnung nachzureichen und auch einen von mir bereits gefunden Fehler zu korrigieren.
Im Dezember 2005 bekam ich dann die Abrechnung für 2004, u.a. mit der Aufforderung, auch den noch offenen Betrag aus der letzten Abrechnung zu überweisen. Wieder waren keinerlei Belege dabei.
Ich habe ihn also aufgefordert, mir die Belege für 2004 zu schicken, habe einen Fehler aus der aktuellen Abrechnung angemahnt und an sonsten auf mein Schreiben aus dem Dezember 2004 verweisen.
Er hat mir dann jetzt endlich sämtliche Belege für beide Jahre geschickt und mich zur zahlung aufgefordert. Auf die Fehler, die ich ihm für 2003 und 2004 bereits mitgeteilt habe, hat er nicht reagiert. Meine Frage dazu:
Gilt die einjährige Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung nur für eigentliche Geltendmachung, oder auch für die nicht vorgelegten Belege? Denn dann brauchte ich ja die Abrechnung aus 2003 nicht mehr zu bezahlen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

Der Mieter hat das Recht, alle entsprechenden Kostenbelege einzusehen. Solange der Vermieter die Einsichtnahme in die Belege verweigert, muß der Mieter die Betriebskostenrechnung nicht zahlen.
Gruss,
Kristijan

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#3
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

also du hast die NK-Abrechnung für 2003 beanstandet und wolltest die Belege dazu haben? Die Belege darfst du bei deinem VM einsehen bzw. er kann dir Kopien gegen Bezahlung zuschicken. Die NK für 2003 hast du also nicht bezahlst. Die NK-Abrechnung für 2004 hast du auch beanstandet und wolltest auch hierfür die Belege haben?
Wenn du diese Belege auch nicht bekommst, zahlst du auch hierfür die Abrechnung nicht?
Eine Verjährung der NK für 2003/2004 tritt meines erachtens nicht ein, weil sie im Zeitrahmen liegt/lag. Sollte diese nicht korrekt sein, darf der VM diese neuberechnen bzw. korrigieren, ohne das die Verjährung eintritt.
Also fordere deinen VM noch einmal auf, die Unterlagen von 2003 und 2004 gegen Erstattung der Kopierkosten zuzuschicken.
Du kannst auch gerne bei den Anwälten im Forum ( gegen Zahlung ) Rechtsauskunft einholen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Um die einjährige Frist für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung einzuhalten, reicht es aus, diese rechtzeitig formgerecht dem Mieter zuzustellen.

Die Frist ist auch dann eingehalten, wenn die Abrechnung keine Belege enthält oder rechnerisch falsch ist. Du bist also auch jetzt noch verpflichtet, die Nachzahlung aus der Abrechnung 2003 zu leisten.

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