Bisher noch KEINE Nebenkostenabrechnung erhalten!

20. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hyperion
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Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)
Bisher noch KEINE Nebenkostenabrechnung erhalten!

Hallo an alle schlauen,

wir, meine Frau und ich, wohnen nun schon seid 2005 in dieser Wohnung. Haben allerdings bisher noch KEINE Nebenkostenabrechnung erhalten.

D.h. sollten wir eine erhalten für das restliche Jahr 2005 und für das Jahr 2006, müssen wir dann noch zahlen?

Wir werden natürlich keine schlafende Hunde wecken und den VM fragen, was mit der Nebenkostenabrechnung ist und ob die noch kommt. Wir mussten bei Einzug KEINE Kaution zahlen und der VM verwaltet das Haus auch nur noch bis 2009 für eine Erbengemeinschaft.

Naja egal, 2005 + 2006 müssten wir nicht mehr zahlen oder?

Paddy

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2034
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Lehrling
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Nein, voraussichtlich müsst ihr für eine Leistung die ihr erhalten habt keine Gegenleistung erbringen.

es wird also jemand anderes dafür bezahlen müssen dass ihr Warmwasser, warme Wohnung und andere Annehmlichkeiten hattet.

Gratulation

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#2
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...Davon abgesehen, dass die Meinung von det11 hier gar nicht gefragt ist,...

süss

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#4
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#5
 Von 
guest123-2126
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Lehrling
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#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Augenroll labert wieder

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#7
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
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#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Rolli, WIR nehmen Dich nicht für voll, hast Du das noch nicht gemerkt ?

Erhol Dich doch mal am Wochenende, vielleicht hilfts beim Denken :)

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#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#11
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
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#12
 Von 
guest123-2126
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Lehrling
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#13
 Von 
guest123-2033
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Schüler
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#14
 Von 
guest123-2126
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Lehrling
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#15
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#16
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

scheixxxe..auf guthaben sind wir gar nicht gekommen...kann natürlich auch sein. wir zahlen nämlich 50 EUR mehr als verlangt bez. der immer steigenden ölpreise.

daher dachten wir, 50 eur mehr und wir sind auf der sicheren seite.

stimmt det11, DICH haben wir wirklich nicht gefragt. natürlich zahlen wir für die leistungen und, wie du siehst, sogar 50 eur mehr als im vetrag steht...

520 eur warm wird verlangt und wir zahlen 570 eur.

aber das guthaben aufgelaufen ist, glauben wir nicht. kann aber natürlich sein, weil wir daran gar nicht gedacht haben.

ist es also nicht so, das nachforderungen nebenkosten 2005 schon ende 2006 verjährt gelten??

aber das is praktisch, also immer warten, bis der vm NICHT mehr nachfordern KANN und dann klagt man als mieter evtl bestehendes guthaben ein. wenn der vm nun darauf kommt, dass er doch was nachfordern kann, hat er pech gehabt, weil er nicht fristgemäß abgerechnet hat, coole sache. dankööö

paddy

-- Editiert von paddy1977 am 20.06.2008 09:45:19

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#17
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...stimmt det11, DICH haben wir wirklich nicht gefragt...

dann antworte ich auch nicht mehr :)

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#18
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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#19
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

was soll ein fake sein?? nee nee, meine frau wohnte ja schon vorher hier und als ich einzog haben wir die nebenkostenvorausszahlungen freiwillig um 50 eur erhöht.

was soll daran fake sein? wennn ich mit einziehe, erhöhen sich auch die nebenkosten, is ja klar. darum überweisen wir mehr an den vermieter als in dem mv steht. freiwillig wohlgemerkt.

woher soll ich mir selbst eine antwort geben können? normal ist ja so, dass es streit gibt, dass der vm ZU SPÄT die abrechnung erstellt, aber unserer hat ja noch gar keine abrechnung erstellt. noch nie. deswegen wollen wir ja nur wissen, wann es nun verjährt. auf guthaben wären wir ja nie gekommen.

wenn meine fragen nicht erwünscht sind, stelle ich sie eben mit einem anderen nicknamen, fertig.

im übrigen sehe ich es als nicht verwerflich an, mal zu fragen, wie die sachlage ist, wenn er gar nicht abrechnet. das is ja nur halt komisch an der sache.

paddy

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#20
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

...wenn meine fragen nicht erwünscht sind, stelle ich sie eben mit einem anderen nicknamen, fertig....

Sonderlich überzeugt davon, dass das die eigenen Fähigkeiten steigert, bin wiederum ich nicht. :???:

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#21
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#22
 Von 
Hyperion
Status:
Praktikant
(812 Beiträge, 211x hilfreich)

hey morthi,

nein nein...ist sie nicht. lach.

der eigentümer is gestorben und die erben konnten damals das erbe noch nicht antreten.

daher hat unser jetziger vm die betreuung der immobilie übernommen, bis 2009 die erben das haus übernehmen können.

der vm hat augenscheinlich auch nicht die erfahrungen. zwar werden reparaturen durchgeführt wenn man es oft genug erwähnt, aber er tankt auch nur mal so 300 liter heizöl auf einmal, haut also den tank gar nicht voll, so dass man oft genug im jahr auf dem trockenen sitzt usw.

er ist zwar wirklich nett und macht alles aber naja...

dewegen tippen wir ja mal, dass er generell die nebenkostenabrechnung einfach vergessen hat.

also gelten bei uns dann auch einfach die normalen verjährungsfristen wie, als wenn er eine nebenkostenabrechnung erstellen würde?

bei dem verbrauch und der alten heizung hier im haus, tippen wir schon, dass wir ziemlich viel nachzahlen würden, wenn wir ihn auf die abrechnung ansprechen würden.

was solls..

paddy

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#23
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#24
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#25
 Von 
guest123-2033
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Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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#26
 Von 
guest123-1780
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 6x hilfreich)

Was hältste davon Proll?

Also NK 2005, Abrechnung am 02.01.06 zugestellt Verjährung nach 1 Jahr, also 03.01.07.



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"Wir Vermieter raten niemals an Hartzler zu vermieten Von VM lernen heisst Siegen lernen"

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#27
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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