Hallo
Ich bin Student und möchte mit zwei anderen eine Wohnung mieten. Dies geht nach dem Vermieter nur, wenn wir zusammen als Hauptmieter im Vertrag stehen (als GbR). Soweit ist es für uns okay.
Jetzt meinte er, dass er grundsätzlich nur befristete Mietverhältnisse anbietet (ohne Grund) -auf 18 Monate-
Da sie ja auch studiert haben, wissen sie wie ungewiss 18 Monate im Leben eines Studenten sind. Sollten wir diesen Vertrag eingehen? Immerhin verzichten wir damit auf unser 3 monatiges Kündigungsrecht, oder?
Ist eine solche Befristung überhaupt möglich oder verbietet das nicht schon §575 BGB
?
Ein Rat vom Experten wäre wirklich nett, da wir als Studenten (noch) keine Ahnung von so etwas haben.
Vg
Martin
Bitte um Hilfe- Student + Zeitmietvertrag
12. Mai 2004
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Frage vom 12. Mai 2004 | 23:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um Hilfe- Student + Zeitmietvertrag
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