Bleibt die Räumungsklage bestehen?

3. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
fragestellerin77
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)
Bleibt die Räumungsklage bestehen?

Hallo allerseits,
ich hab mal noch eine Frage:
Wir hatten ende April eine Räumungsklage erhalten,Hintergrund erläutere ich kurz:
Ende September 2021 unsere BK Abrechnung für 2020 erhalten,mit einer hohen Nachzahlungsforderung in Höhe von 1400,- Euro für den Zeitraum jULI bis Dezember auch die Betriebskostenvorauszahlung wurde von 120,- Euro auf 350 ,- Euro erhöht ohne Begründung.
Belegseinsicht wurde vorgenommen und durch unseren Anwalt mehrere Positionen bemängelt.
Nach anfänglichen hin und Her schreiben zwischen unseren Anwalt und Vermieteranwalt wurde der erste Abrechnungsfehler eingeräumt,trotz allem sind noch weitere Punkte strittig.
Seitens Vermieteranwalt kam danach keine Reaktion mehr.
Mitte Januar 2022 kam von unseren Vermieter die fristlose Kündigung aufgrund dieser offenen Forderung,
unser Anwalt legte Widerspruch gegen diese Kündigung ein,seitens unseres Vermieters kam auf den Widerspruch nie eine Antwort.

Anfang Februar erhielten wir für 2021 die BK abrechnung mit ebenfalls einer hohen Nachforderung von 1800,- Euro.
In dieser Abrechnung sind noch mehr Positionen Strittig und wir übergaben dies unseren Anwalt.
Unser Anwalt bat unseren Vermieter um Belegeinsicht.
Da unser Vermieter die Zusendung der Belege verweigerte ( es gibt triftige Gründe,warum diese nicht im Büro eingesehen werden sollten),reichte unser Anwalt Klage ein um die Belege zu erhalten, wies auch auf unser Zurückbehaltungsrecht hin.
Ende April erhielten wir die Räumungsklage aufgrund dieser Betriebskostenabrechnungen und der Erhöhung der Bk Vorauszahlungserhöhung.
Wir haben beide Betriebskostenabrechnungen unter Vorbehalt ausgeglichen,jedoch nicht die BK -Erhöhungsvorauszahlung.
Erhöhung ab November,Dezember,Januar und Februar jeweils 230 und ab März ,April,Mai und Juni jeweils 150 Euro Betriebskostenvorauszahlungserhöhung
Dementsprechend sind die Erhöhungsbeträge nicht überwiesen worden
Wie läuft es jetzt weiter mit der Räumungsklage?
Vielen Dank





-- Editiert von fragestellerin77 am 03.06.2022 15:15

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Warum machst Du denn nicht in Deinem alten Beitrag weiter?
https://www.123recht.de/Forum-__f596905.html



Zitat (von fragestellerin77):
Wie läuft es jetzt weiter mit der Räumungsklage?

Das frage man sinnigerweise den Anwalt. Niemand hier kennt die Kommunikation zwischen den Anwälten und dem Gericht.



Zitat (von fragestellerin77):
Wir haben beide Betriebskostenabrechnungen unter Vorbehalt ausgeglichen

Das war tatsächlich der Rat des Anwaltes?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fragestellerin77
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum machst Du denn nicht in Deinem alten Beitrag weiter?
https://www.123recht.de/Forum-__f596905.html

Weil ich niemanden durcheinander bringen will

Zitat (von Harry van Sell):
Das frage man sinnigerweise den Anwalt. Niemand hier kennt die Kommunikation zwischen den Anwälten und dem Gericht.

Großartige Kommunikation hat noch nicht stattgefunden,wir haben die Räumungsklage erhalten und der Anwalt hat diese erwidert.

Zitat (von Harry van Sell):
Das war tatsächlich der Rat des Anwaltes?

Nee war es nicht,wir haben ihn gefragt,ob wir dies machen sollen und dieser sagte: können wir gerne machen,er hat es uns überlassen



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#3
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Erstmal komischer Anwalt. Aber so wie man das liest, seid ihr von ihn auch nicht gut beraten worden, sonst gäbe es diese frage nicht. Kenne ich gut.

Due Räumungsklage bleibt so lange bestehen bis entweder die Gegenseite sie zurück zieht, es einen Vergleich oder ein Urteil gibt.

Zunächst gibt es ja eine Klageschrift. Wurde denn ein schriftliches Vorferfahren angewiesen oder gibt es schon einen Termin?

Es kommt jetzt auch noch darauf an, worum hier gestritten wird, also was genau in der Kündigung stand und was dazu eben auch bewiesen wird.

Es gab ja sicher zuvor schon Kündigungen, auch diese spielen sicher eine Rolle. Was genau vorgefallen ist und wie welche Schuld trägt, ist für den Umgang der Räumungsklage ebenfalls wichtig.

Kommt es zu einem Termin wird in der Regel ein Vergleich angestrebt. Da euer Verhältnis zerrüttet ist, würde ich mich schon einmal nach einer neuen Wohnung unseren. Dauerhaft wird das sicher nicht funktionieren.

Vielleicht kann man Schadensersatz verlangen aufgrund der Unzugskosten. Aber das wäre sowieso ein neuer Rechtsstreit.

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#4
 Von 
fragestellerin77
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Zunächst gibt es ja eine Klageschrift. Wurde denn ein schriftliches Vorferfahren angewiesen oder gibt es schon einen Termin?


wir haben die Räumungsklage erhalten mit der Bitte um Äußerung, seitens des Gerichts ob wir uns verteidigen wollen.
Dieses hat unser Anwalt nun getan,das wir die Klage erwidern.
Er hat ausführlich Stellung genommen.

Ich denke mal,das das schriftliche Vorverfahren jetzt angeordnet wird.
Termin haben wir noch nicht.
Die Klage bezieht sich allein auf die Betriebskostenabrechnungen 2020 und 2021.
Beide Abrechnungen waren anwaltlich in Überprüfung und trotz allem wurde Räumungsklage erhoben.
Wie gesagt im Januar hatten wir die fristlose Kündigung erhalten,aufgrund der BK 2020 und nichtgezahlter BK Vorauszahlung von monatlich 230.
Beide BK Abrechnungen sind komplett fehlerhaft und das weiß unser Vermieter auch,trotz allem hat er die Räumungsklage erhoben.
Er hat gar keinen Anspruch auf diese Höhe der Forderungen.

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#5
 Von 
Toxic_GER
Status:
Schüler
(491 Beiträge, 36x hilfreich)

Erst einmal abwarten was das schriftliche Vorverfahren ergibt. Ich gehe davon aus, dass euer Anwalt entsprechende Beweise zu der Klageerwiderung beifügen konnte?

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4593 Beiträge, 554x hilfreich)

Ihr hattet vor Erhalt der Räumungsklage weder die Kosten der BK-Abrechnung(en), noch die Anhebung der NK-Vorauszahlungen gezahlt?

Vor der Räumungsklage ist ja wohl noch gekündigt worden, was habt ihr aufgrund dieser Kündigung denn unternommen? Worauf stützt sich das Kündigungsbegehren und dann auch die Räumungsklage? Wurde fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt?

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
was habt ihr aufgrund dieser Kündigung denn unternommen? Worauf stützt sich das Kündigungsbegehren und dann auch die Räumungsklage? Wurde fristlos und hilfsweise ordentlich gekündigt?

Alles schon beantwortet. Einfach mal lesen was der TS dazu schreibt ...



Zitat (von fragestellerin77):
Er hat gar keinen Anspruch auf diese Höhe der Forderungen.

Dann ist die Zahlung dieser Forderungen aber durchaus ein Schuss ins Knie, auch wenn nur teilweise gezahlt wurde ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fragestellerin77
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dann ist die Zahlung dieser Forderungen aber durchaus ein Schuss ins Knie, auch wenn nur teilweise gezahlt wurde ..


weshalb?

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#9
 Von 
fragestellerin77
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Toxic_GER):
Erst einmal abwarten was das schriftliche Vorverfahren ergibt. Ich gehe davon aus, dass euer Anwalt entsprechende Beweise zu der Klageerwiderung beifügen konnte?


ich hatte in einem anderen Thread schon darüber geschrieben.
Es ist sehr ausführlich dieses Problem.
Kleines Beispiel: Der Wasserverbrauch für das Jahr 2020 für das komplette Haus mit 4 Einheiten, betrug 159 cbm
Er hat uns aber laut unserer BK ABrechnung für ganze 6 Monate 169 cbm berechnet,wie soll das gehen?
Unser Vermieter hat sich geweigert dies zu ändern
Die BK Vorauszahlungserhöhunng von 120 auf 350 Euro mtl. wurde wegen unseres immensen Wasserverbrauch begründet im ANwaltsschreiben.
In unserem Haus sind im Erdgeschoss mehrere Lagerräume vermietet,normalerweise müssen sich diese Mieter an entsprechende Positionen beteiligen,z.b. Allgemeinstrom,Grundsteuer,Niederschlagswasser.Schneebeseitigung.
Das ist alles nicht passiert,er bürdet uns die Kosten auf

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4593 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von fragestellerin77):
Er hat uns aber laut unserer BK ABrechnung für ganze 6 Monate 169 cbm berechnet,wie soll das gehen?


Er hat euch ALLEIN diesen Verbrauch zugeordnet oder insgesamt und dann euren Anteil "runtergerechnet"?

Ihr hab doch einen Anwalt, ich bin irritiert, warum ihr dessen Expertise weniger vertraut als hier einem Laienforum?

Der Einfachheit halber setze doch die Abrechnung hier anonymisiert ein.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4593 Beiträge, 554x hilfreich)

Bei solch hohen Nachforderungen darf ich fragen a) wie groß ist eure Wohnung und b) was zahlt ihr mtl. voraus an NK+HK?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Er hat euch ALLEIN diesen Verbrauch zugeordnet oder insgesamt und dann euren Anteil "runtergerechnet"?


Zitat (von Solan196):
Bei solch hohen Nachforderungen darf ich fragen a) wie groß ist eure Wohnung und b) was zahlt ihr mtl. voraus an NK+HK?

Lies doch einfach mal den anderen Beitrag statt hier nochmal alles zu fragen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4593 Beiträge, 554x hilfreich)

Finde ich nicht @harry, welcher Post meinst du beantwortet meine Fragen?

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Ist direkt in 1 verlinkt.


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#15
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von fragestellerin77):
Nachzahlungsforderung in Höhe von 1400,- Euro für den Zeitraum jULI bis Dezember auch die Betriebskostenvorauszahlung wurde von 120,- Euro auf 350 ,- Euro erhöht ohne Begründung.


Logisch, dass die Vorauszahlung erhöht wurde, aufgrund der hohen Nachzahlung. Unabhängig davon, dass Fehler in der Abrechnung vermutet werden, sind Vorauszahlungen von 120 Euro für knapp 130 m2 nicht gerade viel und dürften schlichtweg nicht reichen

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fragestellerin77
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Logisch, dass die Vorauszahlung erhöht wurde,


Diese Erhöhung der zukünftigen Vorauszahlungen ist aber ohne eine Begründung hinfällig,

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
fragestellerin77
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fragestellerin77):
Logisch, dass die Vorauszahlung erhöht wurde,


Und wenn sich diese Erhöhung alleine auf den hohen Wasserverbrauch und Abwasser bezieht und dies nachweislich falsch ist,ist diese Erhöhung sowieso nicht rechtens

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von fragestellerin77):
Diese Erhöhung der zukünftigen Vorauszahlungen ist aber ohne eine Begründung hinfällig,


Begründen muss der Vermieter die Erhöhung in seinem Schreiben prinzipiell nicht, da der Mieter die angefallenen Betriebskosten in der Abrechnung nachlesen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
fragestellerin77
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Begründen muss der Vermieter die Erhöhung in seinem Schreiben prinzipiell nicht


Lese bitte.......

Falschinformation gelöscht

-- Editiert von Moderator am 05.06.2022 18:13

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von fragestellerin77):
Lese bitte...

Wo bitte hat man denn den Schwachsinn her?


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
fragestellerin77
Status:
Beginner
(67 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wo bitte hat man denn den Schwachsinn her?


https://www.*************

Außerdem setzt eine Erhöhung immer eine ordnungsgemäße Abrechnung vor und dies liegt nicht vor
D.h. Wenn ich den Jahresverbrauch Wasser und Abwasser des Hauses tragen soll obwohl ich erst im Juli eingezogen bin,dann ist dies definitiv falsch.Und diese Erhöhung bezieht sich ja auf Wasser und Abwasser !!

-- Editiert von Moderator am 05.06.2022 18:13

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Vergiss den Quatsch, der Autor hat offenbar nicht die geringste Ahnung von dem Thema ...

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)

Ich mach hier dann mal zu.

Die Anfangsfrangsfrage wurde ja benantwortet..
Für alles andere bitte im Urspungsbeitrag weitermachen.

0x Hilfreiche Antwort

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