Hallo zusammen,
in meinem Mietvertrag steht, dass die Anbringung von Blumenkästen am Balkongitter verboten ist. Das musste ich so auch unterschreiben.
1) Heißt das auch, dass ich keine Blumenkästen nach innen anbringen darf?
2) Des Weiteren haben meine Nachbarn auf der selben Etage Blumenkästen außen angebracht. Kann das ein Grund für mich sein, dieses auch zu tun? Denn es kann doch nicht sein, dass bei drei drei Wohnung auf einer Etage zwei Blumenkästen außen angebracht haben und ich das nicht darf, oder?
3) Oder habe ich da keien Chance, weil das Verbot bei mir im Mietvertrag steht? Wobei ich denke, dass die anderen Mieter das doch sicherlich ebenso im Mietvertrag stehen haben.
Ich hoffe, mir kann da jemand weiterhelfen.
smau
Blumenkästenanbringung verboten
26. Juni 2011
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Frage vom 26. Juni 2011 | 15:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Blumenkästenanbringung verboten
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#1
Antwort vom 26. Juni 2011 | 16:39
Von
Status: Schüler (234 Beiträge, 118x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 26. Juni 2011 | 17:03
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Hab ich also keine Chance Blumenkästen anzubringen?
Das Problem ist der Balkon ist nur 50cm sichtgeschützt, darüber ist ein Gitter wo man komplett durchgucken kann.
Darf ich denn etwas anderes am Geländer anbringen?
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#3
Antwort vom 26. Juni 2011 | 17:08
Von
Status: Schüler (234 Beiträge, 118x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#4
Antwort vom 26. Juni 2011 | 17:15
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
In der Hausordnung nichts, aber dafür halt in meinem Mietvertrag, dass es verboten ist.
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#5
Antwort vom 26. Juni 2011 | 17:19
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 356x hilfreich)
quote:
Darf ich denn etwas anderes am Geländer anbringen?
An was hast Du denn da so gedacht ?
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#6
Antwort vom 26. Juni 2011 | 17:25
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eventuell ein Sichtschutz aus Stoff, denn das sollte doch wohl erlaubt sein, wobei ich gerade in meinem Mietvertrag gelesen habe: "Blumenkästen etc."
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#7
Antwort vom 26. Juni 2011 | 18:35
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 356x hilfreich)
Dezente Bespannung sollte machbar sein.
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#8
Antwort vom 27. Juni 2011 | 01:44
Von
Status: Unbeschreiblich (109077 Beiträge, 38255x hilfreich)
quote:
wobei ich gerade in meinem Mietvertrag gelesen habe: "Blumenkästen etc."
Fragmente einer Klausel helfen nicht, also mal komplett hier posten.
quote:
1) Heißt das auch, dass ich keine Blumenkästen nach innen anbringen darf?
Sofern keinen Richtung angegeben wurde, gilt das Verbot für innen, außen, oben und unten.
Dezente Bespannung mit beschädigungsloser Befestigungstechnik - die unter Umständen wieder entfernt wird sobald manden Balkon nicht mehr nutzt - könnte tolerierbar sein.
Idealerweise bekommt man dafür eine schriftliche Zustimmung des Vermieters.
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