Boden bezahlen..

10. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
ottifrotti
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Boden bezahlen..

Hallo ,
wir sind in einer wohnung eingezogen , die komplett renoviert wurde, bis auf dem boden (Dielenboden)! Dafür mussten wir dann auch jeder 700 euro kaution zahlen (sind zu dritt, ges.; 2100 euro kaution) ) der boden war total verschlissen und die rote Farbe vom boden blätterte ab.
Daraufhin hat unsere Vermieterin uns vorgeschlagen , dass sie den professionell abschleifen lässt, wollte jedoch von uns die kosten dafür erstattet haben (900 euro) ! Wir vereinbarten also mündlich!!!!! die Kosten monatlich in raten mit je 15 euro (insgesamt 45 €) zu bezahlen !!
Heute (1 Monat nach Einzug) rief meine Vermieterin mich an und verlangte von uns den vollen Betrag sofort an ihr zu überweisen .
Jetzt meine Frage:
Müssen wir den Boden überhaupt komplett bezahlen????
Und wenn ja , darf Sie überhaupt sofort den kompletten Betrag verlangen?
PS: Regulärer Mietvertrag besteht, das mit dem Boden wurde mündlich ausgemacht!

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ottifrotti
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hat zugestimmt, bloss jetzt weiss sie nicht wie sie es verbuchen soll.
Ist Ihr angebliches Argument.
Und wie gesagt mit dem Boden ist nix schriftlich abgemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Mal rein aus dem Bauch raus:
hatten mal ein Haus in einem der "neuen" Bundesländer. Da ist der Boden (auch Dielenboden) gestrichen worden. Der Dielenboden, der nach Abschleifen darunter hervorgekommen ist, war superschön und definitiv eine Aufwertung der Wohnung.
Sollte bei euch ähnliches der Fall sein, dann würde ich das für eine Sanierung halten und nicht für eine Renovierung. Und dafür ist der VM zuständig.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
ottifrotti
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hey danke für den tipp..ich gibs weiter an meine Vermieterin.


Bloss müssen wir den Boden überhaupt bezahlen ???
Und wenn ja ,von wen kriegen wir das beim Auszug wieder?
Haben ja schon jeder 700€ Kaution Pro Person.....

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
ottifrotti
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja eben ...das is ja der Kracher... :crazy:

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2170
Status:
Lehrling
(1592 Beiträge, 785x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
ottifrotti
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja genau....zum 1.11 hin mit den rot gestrichenen Boden.und der war voll "verranzt " und farbspritzer , teppichklebereste usw waren von der renovierung drauf.
Die Vermieterin meinte das kriegt man mit "Spezialreiniger" weg, den sie uns auch geholt hat.haben dann angefangen den boden zu schrubben , hat aber nicht wirklich was gebracht...
dann haben wir gesagt das der abgeschliffen werden muss.Da sagte sie das wir die Kosten selbst tragen müssen, sie kommt uns aber entgegen mit "Ratenzahlung" was sie jetzt widerruft.
Und die wohnug wurde wg der Aktion zum 4.11 zum bezug frei wg versiegeln usw..die arbeiten fingen aso am 2.11 an mit dem boden....

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ihr habt die Wohnung zum 01.11. mit rotem Fußboden angemietet. Wenn euch der nicht gefällt und ihr möchtet den abschleifen, so müßt ihr für die Kosten aufkommen.
Eine Frage zu der Kaution. Seid ihr eine WG? Wie hoch ist die Netto-Miete?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen